Olaf Misch
ist Versicherungsfachmann (BWV) und seit 2003 Versicherungsmakler. Regelmäßige Fortbildungen in Finanzmathematik bei Bernd. W. Klöckner und Prof. Dr. Kriebel. Lizensierter User des Beratungsprogramms fb-xpert der Franke und Bornberg Research GmbH; Erfüllung der Anforderungen der EU Vermittlerrichtlinie zur Beratungsdokumentation. Seit März 2012 Experte für betriebliche Altersvorsorge (DMA).
Andrea Bauer
ist Versicherungskauffrau und im Innendienst als Ansprechpartner für Sie da. Nach fast 25 Berufsjahren bei der Volksfürsorge sammelte sie berufliche Erfahrung im Innendienst bei Versicherungsmaklern und Versicherungsagenturen. Heute ist Frau Bauer Ihre Ansprechpartnerin wenn Sie einen Schaden melden wollen oder Vertragsänderungen anstehen.
Marc Wipprecht
ist Fachwirt für Finanzberatung und war Versicherungsmakler. Am 01.09.2015 schied er aus dem Unternehmen aus und die Unternehmen Olaf Misch Versicherungsmakler und Marc Wipprecht GmbH wurden zur Misch & Wipprecht GmbH, deren Geschäftsführer Olaf Misch ist.
Misch & Wipprecht GmbH
ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. – BDVM, in der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Versicherungsmakler e.V. – AUV und bei germanBroker.net-AG. Unser soziales Engagement gehört dem Nordhessencup, der Volkslaufserie in Nordhessen, die wir finanziell unterstützen.
Haftpflichtschaden durch große Kinder
Eine häufig gestellte Frage: Haftpflichtschaden durch volljährige Kinder die nicht berufstätig sind? Der Fall: Sohn oder Tochter nehmen nach der Schule kein Studium auf, sondern überbrücken ein Jahr mit einem Minijob oder reisen einige Monate in der Welt herum. Aber Achtung: Für manche Privathaftpflichtversicherer ist das ein Grund, einen eventuellen Haftpflichtschaden abzulehnen.
KFZ: Touristenfahrten auf Rennstecken
Thema KFZ-Versicherung Oberlandesgericht (OLG) Hamm vom 8. März 2017 (20 U 213/16): Eine Kfz-Versicherung kann den Versicherungsschutz für „Touristenfahrten auf offiziellen Rennstecken“ ausschließen. Wer mit seinem Fahrzeug beim sogenannten „freien Fahren“ auf einer Rennstrecke verunglückt, kann dann keine Leistungen von seinem Vollkaskoversicherer verlangen.