Betriebliche Altersversorgung
Intelligentes Personalinstrument und MotivationsmittelDas Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die betriebliche Altersversorgung erneut nach vorne gebracht. Denn betriebliche Altersversorgung ist mehr als Geldverschiebung zum Arbeitnehmer. Sie birgt gewaltiges Motivationspotential und hohe steuerliche Zuschüsse. Man muß sie nur richtig angehen und vor allem die gängigen Fehler vermeiden.
Datenaufnahme Digital
Wir bauen auf Wunsch das digitale Portal für Ihre betriebliche Altersversorgung. Für Ihr Unternehmen und samt Ihrem Logo. So identifizieren sich Ihrer Mitarbeiter mit Ihrer bAV und Ihrem Unternehmen!
Personalmanagement voraus
bAV-Verwaltung ist ein Horror für Personaler, aber nicht mit uns! Weil Sie über unsere Dienstleistung immer voll informiert sind und alle wichtigen Dokumente so stets zur Hand haben. In Ihrem bAV-Portal, wo sonst?
Keine Kaffefahrten
Betriebsversammlungen zur bAV sind moderne Kaffefahrten. Weil kein Mitarbeiter gerne seine Zeit für den Onkel von der Versicherung opfert. Wir beraten Ihre Kollegen online, wenn sie Zeit haben. Oder 24/7 per Chatbot.
Gib uns alles
Fragen Sie hier Ihre bAV digital bei uns an. Wir brauchen ein paar Daten und kommen dann auf Sie zu.
Endspurt Pflichtzuschussregelung
Nicht erst im Herbst!
Theoretisch haben Sie noch viel Zeit. Erst ab Januar 2022 müssen Arbeitgeber auch zu älteren bAV – Verträgen Geld zuschießen. Nämlich immer dann, wenn sie durch die Entgeltumwandlung ihres Mitarbeiters Sozialabgaben sparen. Ist doch ganz einfach, oder? Erstens: 15 Prozent Pflichtzuschuss ausrechnen. Zweitens: Lohnbuchhaltung informieren und Dauerauftrag ändern. Drittens: Die Versicherungsgesellschaft anschreiben. Viertens: Dem Mitarbeiter die gute Nachricht überbringen.
Doch Sie ahnen es. Was wir hier so sarkastisch von uns geben, soll Ihnen zeigen, dass es eben nicht so einfach ist. Die Probleme sind vielfältig und das Betriebsrentenstärkungsgesetz, naja, es ist wieder mal mit Schlaglöchern gepflastert. Und in diesen können Sie als Arbeitgeber schnell mal einen Achsbruch erleiden. Die Umsetzung des Zwangszuschusses zur bAV bedarf fachkundiger Unterstützung und viel Zeit! Und das insbesondere dann, wenn Sie schon einen Zuschuss zahlen. Denn hier hat der Gesetzgeber Orakel gespielt und spricht in Andeutungen. Das macht die Sache in der Umsetzung so schwierig.
Mehr zum Thema können Sie hier nachlesen. Oder buchen Sie direkt einen Beratungstermin mit uns als Ihrem bAV-Experten.
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Ihre Betriebsrente - unser Unternehmerratgeber
Betriebsrente - Intelligentes Personalinstrument und MotivationsmittelTrotz der Rentenmisere müssen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern die Betriebsrente, kurz bAV, oft aufzwingen. Hier geben wir Tipps, wie die bAV zum erfolgreichen Personalinstrument wird. Dabei gehen wir auf die wichtigsten Punkte ein: Gehaltserhöhung und/oder betriebliche Altersversorgung? Arbeitgeberbeitrag und/oder Gehaltsumwandlung? Sinnvolle Verknüpfung von beidem. Betriebsversammlungen oder digitale Beratung und Onlineverwaltung.
Gehaltsumwandlung oder Lohnerhöhung?
Hemmungen zum Thema Betriebsrente abbauen
Die Praxis zeigt, dass Mitarbeiter selten zur bAV neigen, wenn sie den Beitrag als Lohn ausgezahlt bekommen können. Der Spatz in der Hand ist eben noch immer fetter als die Taube auf einem weit entfernten Dach. Wenn Sie bAV im Unternehmen etablieren wollen, gehen Sie wie folgt vor:
Verzichten Sie auf Betriebsversammlungen zu diesem Thema. Wer auf solch einer Veranstaltung die Hand hebt, hat verloren. Denn alle wissen nun, dass er später mit seiner Rente nicht hinkommen wird. Niemand outet sich auf solchen Events!
Stellen Sie den Mitarbeitern mit uns zusammen ein völlig neutrales Firmenportal zur Betriebsrente zur Verfügung. Die Mitarbeiter können sich dort von einem Chatbot beraten lassen, und bekommen nicht den Eindruck, es ginge um eine Verkaufsveranstaltung. Dazu unten mehr.
Belohnen Sie Mitarbeiter die statt der Gehaltserhöhung auf bAV setzen. Zum Beispiel durch einen höheren Zuschuss zu einer zusätzlichen Gehaltsumwandlung in die bAV. Auch dazu unten mehr.
Tipps zu Arbeitgeberbeitrag und Gehaltsumwandlung
Die Strukturen festlegen
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter von der Betriebsrente überzeugen wollen, müssen Sie als Arbeitgeber in die Initiative gehen. Das funktioniert nur durch Arbeitgeberbeiträge und Zuschüsse. Einen Arbeitgeberbeitrag in die bAV als Alternative zur Gehaltsumwandlung anzubieten, ist möglich. Achten Sie jedoch darauf, dass Mitarbeitern diese Variante auch in Zukunft offen stehen muss! Und Gehaltserhöhungen fallen unterschiedlich aus. Das hieße, es gäbe für jeden Mitarbeiter eine verschieden hohe Arbeitgeberbeteiligung. Das wäre gegen das Betriebsrentenrecht.
Legen Sie einen fixen Arbeitgeberzuschuß fest. Sie können diesen durchaus an Kriterien orientieren. Bewährt hat sich zum Beispiel eine Staffel nach Betriebszugehörigkeit. Aber das muss nicht sein.
Gestehen Sie den Arbeitgeberzuschuß nur den Mitarbeitern zu, die zusätzlich auch Gehalt in bAV umwandeln. Das ist legitim und wird in vielen Tarifverträgen so umgesetzt. Wer kein Gehalt umwandelt, erhält eben seine normale Lohnerhöhung. Natürlich müssen Sie eine Formel finden, die auf die Gesamtsituation passt. Außerdem müssen Sie Gehaltsumwandlungen mit 15 Prozent bezuschussen, sofern Sie damit Sozialbeiträge sparen. Erhöhen Sie den Zuschuß auf 25 Prozent, denn Sie sparen mehr als 15 Prozent an Sozialabgaben.
Beratung und Motivation
Betriebsrente, auch bAV oder betriebliche Altersversorgung, sind beratungsintensive Themen. Und sehr komplex. Die Beratung Ihrer Mitarbeiter sollte dann erfolgen, wenn sie Zeit dafür haben. Und von uns aus auch mehrfach.
Wir nutzen mit Penseo eine der führenden digitalen Verwaltungsplattformen für bAV. Ihre Mitarbeiter können sich hier online beraten lassen. Durch uns oder durch den Chatbot. Und das Beratungserlebnis ist grandios!
Ein großer Vorteil ist zum Beispiel auch, dass Ihre Mitarbeiter ihre bAV zusammen mit dem Partner in aller Ruhe durchrechnen können. Denn zumeist scheitert die Umsetzung an der mangelhaften Kommunikation und dem fachlichen Dschungel der bAV.
Mit dem digitalen bAV-Portal von Penseo vermitteln Sie zudem eine Botschaft an den Mitarbeiter: Wir machen uns Gedanken um Deine Rente! Das Portal ist mit Ihrem Logo ausgestaltet und sieht für den Mitarbeiter aus, als gehöre es zur Firma.
Über die Laufzeit seines Vertrages wird der Mitarbeiter, so wie Sie, immer Zugriff aufs Portal haben und seine Vertragsinhalte sehen können. Auch den Kapitalstand und die Summe der eingezahlen Beiträge. Insbesondere des finanziellen Aufwandes, den Sie betrieben haben!
Diese Dienstleistung bieten wir gegen eine Gebühr an! Sie ist nicht Bestandteil der Versicherungsvermittlung!
Wir wollen nicht unterschätzen, dass bAV auch ein Einkaufserlebnis sein muss! Vor allem aber muss bAV Sie und dem Unternehmen einen Stellenwert beim Mitarbeiter verschaffen.
Steigern Sie Ihr Ansehen durch ein professionelles Tool für Ihre unternehmenseigene Betriebsrente



Natürlich gibt es bei Installation einer bAV vieles zu beachten. Zum Beispiel Tarifbindung und Betriebsratsmitbestimmung. Aber im Grunde läuft es immer so ab, wie in der Grafik unten.
Tipps zur Gestaltung einer betrieblichen Altersversorgung

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Öffnen Sie die grauen Kästen für weitergehende Informationen und Hinweise zur korrekten Gestaltung Ihrer betrieblichen Altersversorgung
Vorteile Ihrer eigenen, maßgeschneiderten bAV im Unternehmen
Als Unternehmer sollte die betriebliche Altersvorsorge für Ihr Unternehmen gestaltet sein, und nicht für den Versicherungsvertrieb! Denn für Arztpraxen gelten freilich andere Regeln als für Lackierereien. Der Durchführungsweg und das Produkt sollten zur Betriebsgröße und Ihren Zielen passen. Eine Versorgungsordnung ist dabei die Grundlage, um dem Betriebsrentenstärkungsgesetz Rechnung zu tragen.
Kosten senken durch Zeitersparnis
Nicht erst seit Corona ist klar: An digitaler bAV-Verwaltung kommen Sie nicht vorbei. Außer Sie wollen jede Menge Manpower aufbringen und Ihr Personalmanagement ausbauen. Ein wichtiger Vorteil dabei: Durch digitale Tools nehmen Sie Ihre Arbeitnehmer immer zu 100 Prozent mit. Denn alle Regeln, Dokumente und Personalinstrumente sind so für sie abrufbar. Und zwar 24/7.
bAV professionell Fazit:
Steigern Sie Ihr Ansehen als Arbeitgeber gegenüber Ihren Mitarbeitern
Binden Sie Fachkräfte an sich und gewinnen Sie womöglich neue hinzu
Die Entlastung Ihrer Personalabteilung sollte oberstes Gebot sein
Keine bAV-Haftungsfalle darf über Ihnen zuschnappen
Grundsätzliche Funktionsweise der betrieblichen Altersversorgung
Ihr Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehaltes. Und Sie als Arbeitgeber richten mit diesem Gehaltsanteil seine bAV für ihn ein. Durch diese Entgeltumwandlung sinkt sein zu versteuerndes Einkommen. Und damit sinkt auch seine Belastung an Steuern und Sozialabgaben. In der Regel freut das den Arbeitnehmer, wenn er denn korrekt darüber informiert wird!
Wie viel Einzahlung ist möglich?
Steuerfrei können bis zu einer Höhe von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) umgewandelt werden. Allerdings sind jedoch maximal 4 Prozent frei von Sozialabgaben möglich. Für 2021 heißt dies: 6.816 bzw. 3.408 Euro im Jahr. Für Arbeitnehmer sind somit bis zu 568 bzw. 284 Euro seines monatlichen Bruttogehaltes möglich. Doch beachten Sie bitte immer: Es sind Gehaltsanteile. Und weil dies so ist, sind Sie als Arbeitgeber dafür in der Fürsorgepflicht. Denn diese Gehaltsanteile dürden nicht „verloren gehen“.
Wer „darf“ Gehalt umwandeln?
Jeder Arbeitnehmer. Immer dann, wenn er in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Also auch Sie als Geschäftsführer, Ihre Teilzeitkräfte, die Azubis und natürlich auch befristet angestellte Arbeitnehmer.
Wer hat einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung?
Nur Arbeitnehmer die ihre bAV durch die Entgeltumwandlung selbst finanzieren, haben auch einen Rechtanspruch auf eine solche. Dazu genießen sie seit 2019 den Vorteil, dass Arbeitgeber einen Zuschuss leisten müssen. So hat es nun mal das Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 geregelt. Je nach Tarifvertrag ist auch eine andere Lösung möglich. Und genau deshalb ist die passgenaue „Anfertigung“ einer bAV für jedes Unternehmen auch so wichtig! Beachten Sie allerdings das Thema Zuschusspflicht bei nicht versicherungsförmigen Gehaltsumwandlungen!
Das babylonische System - viele verschiedene bAV-Verträge bei Mitarbeitern
Im Grunde meinen Sie es als Arbeitgeber nur gut, wenn Mitarbeiter Verträge vom vorherigen Arbeitgeber bei Ihnen weiterführen dürfen. Jedoch, und das muss Ihnen bewußt sein, treten Sie in die Haftung für Fehler ein, die der vorherige Arbeitgeber womöglich bei disen Verträgen gemacht hat. Außerdem verursacht Ihnen das Wirrwar an verschiedenen Anbietern und Durchführungswegen einen Haufen Arbeit und Verwaltung.
Welche Fehler „laufen“ uns in der bAV häufig über den Weg?
Da die Betriebsrente kompliziert ist, sind Fehler an der Tagesordnung. Unsere Favoriten bei „übernommenen“ Veträgen:
Keine Entgeltumwandlungsvereinbarung vorhanden
Die Beratungsdokumentation fehlt
Ungewünschte Zusageart mit übernommen
Finanzschwacher Versicherer
Hinterbliebenenregelung falsch
usw…
Die digitale Lösung
Deshalb setzen wir auf die digitale Lösung der bAV-Verwaltung in Ihrem Unternehmen. Das verschafft Ihnen zudem die vollständige Übersicht über die Haftungsszenarien, die von den verschiedenen Verträgen ausgehen.
Welche Haftungsgefahren können Sie sich einhandeln?
Die Unternehmensberatung pmConsulting GmbH, spezialisiert auf bAV, hat mal die häufigsten, entdeckten Fehler in der bAV aufgelistet:
- Fehlende oder fehlerhafte Entgeltumwandlungsvereinbarung (EUV) – 90 % (bAV wird rückabgewickelt)
- Fehlende Vertragsdokumente (Antrag/Police) – 60 %
- Ablauf der VS passt nicht zum Renteneintrittsalter – 50 %
- Fehlende Beratungsdokumentation – 95 % (automatisch haftet der AG für die Beratung)
- Abweichende Daten zwischen Antrag, EUV und Police – 25 % (Nachhaftung des AG)
- Falsches Überschusssystem in der Anwartschaftsphase – 5 % (Anpassungsprüfungsverordnung!)
- Falsches Überschusssystem in der Rentenphase – 60 %
- Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt – 30 %
- Fehlende Bescheinigung des Vor-AG zur Steuer bei §40b EStG – 90 % (Verlust Steuerfreiheit)
Muss ich als Arbeitgeber eine Betriebsrente zwingend anbieten?
Auf diese Frage können wir natürlich mit einem klaren JEIN antworten. Die Antwort hat nämlich zwei Teile, oder sogar drei:
Erstens: Sie müssen die betriebliche Altersversorgung nicht von sich aus anbieten
Zweitens: Sie müssen die betriebliche Altersversorgung anbieten, wenn ein Mitarbeiter danach fragt.
Drittens: Fragt der Mitarbeiter nach der bAV, setzen weitreichende Aufklärungspflichten ein.
Was sagt das Betriebsrentengesetz
Im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) findet sich kein Passus, der Ihnen eine Pflichtinformation zur Entgeltumwandlung vorschreibt. Der Arbeitnehmer muss sich von sich aus um das Thema bemühen. Es ist jedoch so, dass Sie fast immer Arbeitnehmer in der Firma habe, die Entgeltumwandlung betreiben. Daher, auch wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben, wäre es sicher klug, auch die Arbeitnehmer ohne Entgeltumwandlungswunsch gründlich zu informieren.
Was ist Gleichbehandlungsgrundsatz in der bAV?
Einer für alle…
In der betrieblichen Altersvorsorge heißt es aufpassen! Denn es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Das heißt, prinzipiell müssen gleiche Konditionen für alle Mitarbeiter angeboten werden. Sie dürfen niemanden einfach so schlechter stellen. Oder besser. Ihr Schiegersohn arbeitet Seite an Seite mit Kollegen aus der Produktion? Dann hat er in der bAV bitte auch identische Konditionen zu erwarten. Oder sagen wir es so: Seine Kollegen bekommen die gleichen Konditionen wie er.
…alle für einen
Allerdings können Sie aus Gründen, die wirklich nachvollziehbar sein müssen, bestimmte Gruppen bilden. Diese müssen sich objektiv klar voneinander abgrenzen lassen. Führungskräften könnten Sie einen höheren Zuschuss zur Entgeltumwandlung zahlen. Natürlich dürfen Sie KEINE unterschiedliche Konditionen in der bAV für Männer und Frauen stricken.
Und wenn Sie es doch tun?
Stellt ein Mitarbeiter fest, dass er ungleich behandelt wurde, kann er gegen Ihr Unternehmen klagen. Und sicher auch gewinnen.
Weniger gesetzliche Rente durch bAV! Aufklärungspflicht!
Arbeitnehmer müssen zwingend darüber aufgeklärt werden, dass sie bei Gehaltsverzicht zugunsten der bAV ihren Anspruch auf gesetzliche Altersrente schmälern.
Betriebliche Altersvorsorge und Rentenlücke
Als Chef dürfen Sie nicht darauf tippen, dass Ihre Angestellten als logisch denkende Menschen um das Problem wissen. Wer nicht täglich mit dieser Materie zu tun hat, ahnt womöglich nicht, dass die gesetzliche Rente sinkt bei Entgeltumwandlung. Deshalb müssen Arbeitgeber zwingend darüber aufklären. Und sie sollten es sauber dokumentieren. Denn sonst droht der Haftungsrückgriff des Arbeitnehmers auf das Vermögen seines Chefs.
Betriebliche Altersversorgung und die Auslagerung der Arbeitgeberhaftung
Als Arbeitgeber unterliegen Sie diversen Fürsorge- und Aufklärungspflichten. Und gerade in der betrieblichen Altersversorgung sind diese extrem ausführlich. Vor allem auch für Laien sind diese Pflichten kaum mehr durchschaubar, weil sich immer mehr Schlacken aus Prozessen und Gesetzen zu einem wahren Vorschriftengebirge aufgefaltet haben.
Auslagerung der Informationspflichten der betrieblichen Altersversorgung
Lagern Sie diese Pflichten doch einfach aus und lassen Sie Ihre Arbeitnehmer extern beraten. Dies geschieht so ergebnissoffen wie möglich und durch uns als Experten für betriebliche Altersversorgung. Am Ende dokumentieren wir für Sie dann haftungssicher alle Rechte und Pflichten die sich aus der Entgeltumwandlung ergeben. Oder eben aus dem Gegenteil, weil der Mitarbeiter gar keine Entgeltumwandlung durchführen möchte.
Die betriebliche Altersversorgung und das Was wäre wenn…?
Kurzarbeit oder Elternzeit, ein freies Jahr oder Vorruhestand, lange Krankheit oder Ausscheiden, Hochzeit oder Scheidung, welche Anlässe melden Sie nun wie der Versicherung? Und wissen Sie, was Sie melden müssen? Letzten Ende haften Sie als Arbeitgeber immer, und zwar für alles. Außer Sie tut das, was Ihr Kerngeschäft ist und verantworten uns unser Kerngeschäft. Jeder tut, was er am besten kann. Und wir können bAV!
Ihre Zeit – Ihr Geld
Wir entlasten Sie auf der Haftungsseite und Ihre Personalabteilung von zeitraubenden Vorgängen und Diskussionen mit Mitarbeitern rund um die bAV. Weil Ihre Zeit Ihrem Geschäft gehört!
Entlastung für die Personalabteilung - webbasierte Abwicklung und die betriebliche Altersversorgung
Nehmen Sie die betriebliche Altersversorgung leicht. Tun Sie´s einfach! Machen Sie sie digital!
Webbasierte Beratung und Verwaltung
Betriebliche Altersversorgung ist furchtbar anstrengend und bindet Zeit im Personalmanagement? Aber das muss nicht sein! Denn wir haben die Lösung für Sie: Wir erledigen alle Vorgänge rund um Ihre betriebliche Altersversorgung digital und hinterlegen alle Dokumente und Protokolle rechtssicher. So bleiben diese für Sie jederzeit abrufbar. Und dies in einer Plattform, auf die Sie immer Zugriff haben. An sieben Tagen in der Woche, rund um die Uhr.
CSV-Dateien für Ihre Lohnbuchhaltung
Vorbei die Zeiten, da Sie die Entgeltumwandlung je Mitarbeiter einzeln einbuchen mussten. Unser System erzeugt auf Wunsch csv-Datein, die wir Ihnen zuspielen. So wird Buchhaltung für Ihre Personalabteilung einfacher und effizienter. Genau so soll es doch normalerweise sein, oder etwa nicht?
Kinderleicht und sicher - wir beraten online - wenn Ihre Mitarbeiter Zeit und Ruhe dafür haben
Sie kennen das sicher: Man meint es gut, organisiert eine Betriebsveranstaltung samt Schnittchen und Getränken. Ein Redner müht sich sichtlich und redet sich in Schweiß. So wollen Sie Ihr Betriebsrentenkonzept der versammelten Belegschaft so richtig schmackhaft machen. Aber niemand beißt an. Weil das immer so ist, machen wir das ganz anders! Wir beraten online!
Der Herdentrieb und die betriebliche Altersversorgung
Die geringe Durchdringung der betrieblichen Altersversorgung innerhalb vieler Unternehmen hat einen entscheidenden Grund: Niemand gibt gerne zu, dass er arm ist oder sein einst wird. Wer in einer Betriebsversammlung als erster den Arm hebt um eine Betriebsrente abzuschließen, der ist der nämlich Looser vor der Masse. So gibt nämlich zu, später mit seinem Geld nicht zurecht zu kommen.
Dabei betrifft es jeden
Machen wir uns aber nichts vor: Das Schicksal der Altersarmut droht sehr vielen Arbeitnehmern. Eben das aber will niemand vor Dritten zugeben, und vor Kollegen allemal nicht! Man gibt sich in finanziellen Belangen nun mal keine Blöße in Deutschland. Sonst würden die meisten Menschen nämlich kleinere Autos fahren.
Produkte sind out
Ein weiterer Grund für das Scheitern von Betriebsversammlungen: Es sind im wesentlichen natürlich Produktpräsentationen von Versicherungsgesellschaften. Aber die Menschen brauchen keine Produkte, die Menschen brauchen Lösungen. Weil es Produkte wie Sand am Meer gibt. Aber Lösungen muss man suchen.
Wir beraten prozessorientiert und individuell
Betriebliche Altersversorgung beraten wir, wenn Ihre Mitarbeiter Zeit haben, nämlich nach Feierabend. Natürlich kann die Beratung auch während der Arbeitszeit erfolgen, so Sie darauf Wert legen. Dann sollte freilich ein abgeschlossener Bereich vorhanden sein. Ein weiterer Vorteil der Beratung nach Feierabend jedoch ist: Der Partner sitzt meist gleich mit am Tisch und bekommt alle Fakten aus erster Hand. Wir beraten grundsätzlich online, und dies innovativ und centgenau auf unser Gegenüber bezogen. Nach 30 Minuten sind Ihre Mitarbeiter informiert und wir dokumentieren alles wasserdicht.
Sie wollen uns testen? Buchen Sie einen Beratungstermin direkt online!
§ 100 EStG - betriebliche Altersversorgung und die Megaförderung für Geringverdiener
Frauen, Teilzeitjobber und weniger qualifizierte Mitarbeiter werden von ihrer Altersrente nicht leben können. Diesen Fakt kann nun wirklich niemand mehr leugnen. Weil dies so ist, sollte für diesen Personenkreis die betriebliche Altersversorgung ein Muss sein. Leider aber können genau diese Mitarbeiter oft keinen Euro von ihrem Einkommen entbehren. Sei es, weil Sie alleinstehend sind, alleinerziehend oder schlichtweg arm.
Massive Förderung in der betrieblichen Altersversorgung
Mit der Verbesserung der Betrieblichen Altersverorgung durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde Arbeitgebern für genau diese einkommensschwache Mitarbeitergruppe nun ein besonders lohnendes Instrument an die Hand gegeben. Weil der Maximalbeitrag von 960 Euro jährlich vom Staat mit 30 Prozent bezuschußt wird, und der Rest ist immerhin Betriebsausgabe. Als Arbeitgeber haben Sie so ein grandioses Instrument zur Mitarbeiterförderung in der Hand, und dies mit nahezu 50 Prozent Förderung.
Es trifft mehr, als Sie denken
Das Interessante daran aber ist: Diese Förderung betrifft Mitarbeiter bis 2575 Euro Monatsbruttoverdienst! Nun überlegen Sie aber mal, wie viele solcher Mitarbeiterinnen, denn meist sind es wohl Frauen, beschäftigen Sie? Und mehr noch: Wir reden von Monatsverdienst, weil der Gesetzgeber hat kein Jahresbrutto als Grundlage festgeschrieben hat. Da diese Form der betrieblichen Altersversorgung einmal jährlich bezahlt werden kann, zählt also nur der Gehaltsmonat, in dem Sie diese Leistung zahlen. Und die Förderung gilt zusätzlich zum steuerlichen Förderrahmen nach § 3 Abs. 63! Heißt also: Auch Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen die in nur einem von 12 Monaten unterhalb 2575 Euro Brutto verdienen, fallen so unter die Megaförderung. Wann jemals ist es Arbeitgebern so leicht gemacht worden, die unteren Gehaltsgruppen zu motivieren?
Sie müssen es einfach nur tun. Aber mit wem?
Warum Ihnen das bislang noch niemand angeboten hat? Nun, vielleicht weils so furchtbar schlecht verprovisioniert wird. Oder weil schlichtweg die Fachkenntnisse fehlen. Sprechen Sie uns an. Wir planen mit Ihnen zusammen das intelligente betriebliche Personalinstriument.
§ 3 Abs. 63 EStG - der Klassiker mit Arbeitgeberbeteiligung in der betrieblichen Altersversorgung
Gehaltsumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung – so lautet der klassische Weg für die meisten Arbeitnehmer. Und seit kurzem mit zwingend 15 Prozent Zuschuss des Arbeitgebers, weil der ja Sozialabgaben spart. Dies ist die Pflicht. Die Kür sieht freilich ganz anders aus.
Intelligente Personalinstrumente und betriebliche Altersversorgung
Wer auf intelligente betriebliche Personalinstrumente setzt, der kommt aber an einer genau austarierten Förderung seiner Arbeitnehmer nicht vorbei. Betriebliche Altersversorgung sollte nämlich in Stufen aufbauen. Arbeitgeberzuschüsse unter 25 Prozent motivieren nämlich kaum noch einen Arbeitnehmer in die Betriebsrente zu investieren. Weil Ihre Mitarbeiter ja auch rechnen können.
Berufsunfähigkeitsabsicherung und betriebliche Altersversorgung
Für den einen Segen, wie für den anderen Fluch – die Berufsunfähigkeitsversicherung innerhalb der bAV. Klar ist: Sie können über die betriebliche Altersversorgung auch Berufsunfähigkeitsversicherungen für Ihre Mitarbeiter fördern. Weil das natürlich den Charme des Bruttoabzuges beim Arbeitnehmer hat. So sorgt dies bei ihm für eine hohe Förderung. Denn Berufsunfähigkeitsversicherungen sind wichtig und teils auch recht teuer, weil bestimmte Berufsgruppen als recht gefährdet gelten. Nur müssen Sie hier unbedingt auf die besonders korrekte Umsetzung achten und so enormen Haftungsfallen aus dem Weg zu gehen.
Kein Gießkannenprinzip!
Bauen Sie Ihre betrieblichen Personalinstrumente stufenweise auf. Fördern Sie abhängig von Voraussetzungen. Die Gründe können sehr vielfältig sein: Wie Betriebszugehörigkeit, Qualifikation usw.. Sprechen Sie uns an. Sie kennen Ihr Unternehmen und wir kennen die betriebliche Altersversorgung
Keine Ausreden mehr ! Erhöhte Krankenversicherungsfreibeträge für Rentner.
Die Standardausrede gegen den Abschluss der betriebliche Altersversorgung lautet so: Da muss ich später Krankenversicherung ja drauf zahlen. Doch diese Ausrede zählt nur noch bedingt, denn die Freigrenze wurde durch einen Freibetrag ersetzt. Der Deutsche Bundestag hat am 12. Dezember 2019 das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ verabschiedet. Nur eine Woche nach dem Bundestag, am 20. Dezember 2019, hat dann auch der Bundesrat die längst überfällige Entlastung der Betriebsrenten gebilligt.
Krankenversicherung während des Rentenbezuges
Für Rentner in der Krankenversicherung der Rentner, also „pflichtversicherte“ Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, gilt also ab sofort ein neuer Freibetrag. So bleiben Betriebsrenten bis 159,25 Euro monatlich von der Krankenversicherungspflicht nun gänzlich befreit. Für die Pflegeversicherung gilt allerdings die bisherige Regelung weiterhin.
Freigrenze oder Freibetrag – wo ist der Unterschied?
Die ursprüngliche Freigrenze lag genau so hoch wie der neue Freibetrag, bei 159,25 Euro. Der Unterschied liegt nun darin, dass früher die Gesamtrente zu verbeitragen war, so bald sie den Betrag von 159,25 Euro überstieg. Nach der neuen Regelung wird nun nur noch der Teil der Rente verbeitragt, der über 159,25 Euro monatlich liegt. So ergibt sich für Rentner in der bAV eine spürbare Entlastung.
Keine Änderung in der Pflegeversicherung
In der Pflegeversicherung bleibt es leider bei der bisherigen Regelung. Übersteigt die monatliche Betriebsrente den Betrag von 159,25 Euro, so unterliegt die gesamte Betriebsrente der Pflegeversicherungspflicht und wird entsprechend verbeitragt.
Es trifft mehr, als Sie denken
Die überwiegende Zahl der Betriebsrenten sind jedoch kleine Verträge die unter dem neuen Freibetrag liegen werden. Und dies, weil oftmals niedrige Beiträge oder kurze Laufzeiten abgeschlossen wurden. So ist die Neuregelung für die meisten Arbeitnehmer nun mal endlich eine wirklich positive Entwicklung.
Gestalten Sie die betriebliche Altersversorgung in Ihrem Unternehmen bewusst
Sprechen Sie uns an. Wir planen mit Ihnen zusammen das intelligente, betriebliche Personalinstrument.
Mitarbeiter fördern, aber wie? Wie viel Zsuchuss macht Sinn? Und welche Randthemen müssen bei der Umsetzung beachtet werden?
Ermittlung der Arbeitnehmerförderung in der betrieblichen Altersversorgung

Zinssenkung um 73 Prozent – das Video
Ganz gleich, ob private oder betriebliche Vorsorge. Lesen Sie mehr dazu und schauen Sie unser kleines Video zum Thema an. Ein Vertragsabschluss in diesem Jahr...
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