Welche Versicherungen betrifft eine energetische Gebäudesanierung?
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Bei energetischer Gebäudesanierung das Versicherungsthema richtig klären
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Gebäudeversicherung an neue Flächen und Ausstattungen anpassen
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Die richtige Absicherung von Wärmepumpe und Photovoltaik
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Thema Bauherrenhaftung und Haftung für Grund und Boden
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Bauleistungsversicherung – die Kasko für die Baustelle
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Rechtsschutz für Bauherren
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Alle Versicherungsthemen für Ihre Sanierung aus einer Hand
Inhalt: Zum Thema Versicherung bei energetischer Gebäudesanierung
Warum Sie mit uns sprechen sollten
Das Puzzlespiel der Versicherungen bei energetischer Gebäudesanierung!
Anfrage stellen und unverbindlichen Beratungstermin buchen.
Warum sind wir Ihr Partner für die Versicherungen Ihrer energetischen Sanierung?
Gebäudeversicherung bei energetischer Sanierung, eine Herausforderung
Bauleistungsversicherung – Schutz auf dem Weg der energetischen Gebäudesanierung
Warum machen wir keine Produktberatung oder schauen einfach nur nach dem billigsten Anbieter?
Welches Thema betrifft welche Versicherung?
Vergleichen Sie die Gebäudebauweise vor und nach der Sanierung?
Auch für die Damen: Bauherrenhaftpflichtversicherung
Versicherungschinesich erklärt: Wichtige Fachbegriffe
Vergessenes Thema KFZ
Vermögensschadenhaftpflicht für Energieberater
Rechtsschutzversicherung fürs Bauen
Download für Musteranschreiben
Warum Sie mit uns sprechen sollten – welche Versicherungen betreffen Ihre energetische Sanierung?
Energetische Sanierungen verursachen hohe Kosten – versichern Sie dieses Risiko!
Eine energetische Gebäudesanierung soll dazu beitragen, den Energieverbrauch Ihres Gebäudes zu senken und somit die Umwelt zu schonen. Darüber hinaus kann sie auch dazu beitragen, die Wohnqualität zu verbessern und die Betriebskosten zu senken. Nach einer energetischen Sanierung kann sich der Versicherungsbedarf eines Gebäudes jedoch massiv ändern.
Einbau von Wärmepumpe und Photovoltaik
Zum einen kann der Wert des Gebäudes steigen, was eine Anpassung der Versicherungssumme erfordert. Zum anderen können sich auch die Risiken ändern, die durch die Gebäudeversicherung abgedeckt werden müssen. So kann zum Beispiel der Einbau einer Photovoltaikanlage oder einer Wärmepumpe zusätzliche Risiken mit sich bringen, die versichert werden sollten.
Bauleistungsversicherung
Darüber hinaus kann es auch sein, dass die Sanierungsmaßnahmen selbst versichert werden müssen. Während der Bauarbeiten kann es zu Schäden kommen, die durch eine Bauleistungsversicherung abgedeckt werden können. Auch nach Abschluss der Arbeiten kann es sinnvoll sein, eine Gewährleistungsversicherung abzuschließen, die für Mängel aufkommt, die erst nach einiger Zeit sichtbar werden.
Bauherrenhaftpflicht
Nicht zuletzt gilt es die Haftungsrisiken als Bauherr abzusichern, denn von jeder Baustelle gehen auch Gefahren aus.
Versicherungsschutz prüfen und anpassen
Insgesamt ist es also wichtig, während und nach einer energetischen Gebäudesanierung den Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Das Puzzlespiel der Versicherung bei energetischer Gebäudesanierung
Die Gebäudeversicherung ist nicht der einzige Vertrag, den Sie im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme anpacken müssen. Wie oben beschrieben, haben Sie eine Vielzahl an Themen zu bedenken, wenn es nur um die Absicherung geht. Diese Aufgabe müssen Sie neben der eigentlichen Herausforderung bewältigen: Dem Bauvorhaben an sich und der Orientierung durch das Irrenhaus der gesetzlichen Regulierung.
Reden Sie mit vielen Quellen, oder mit uns
Als unabhängiger Versicherungsmakler für Privat- und Gewerbekunden wissen wir natürlich, dass Ihre Versicherungen ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor sind. Dabei kann die Steuerung Ihrer Versicherungsvorhaben in Bezug auf Ihre Baustelle schnell zu einem zusätzlichen Ausgabenbereich werden. Zudem stellt sich die Fragen, ob Ihr aktueller Gebäudeversicherer in allen anderen Versicherungsfragen ausreichende Kompetenz besitzt.
Unsere Prämisse liegt in der Absicherung – nicht im Vertrieb
Wir nutzen keine Produkte von der Stange und unterliegen keinen Vertriebswettbewerben. Für alle von Ihnen benötigte Lösungen schauen wir zunächst auf die gewünschten Leistungen in den Deckungskonzepten. Der Name des Versicherers spielt für uns keine Rolle. Durch unsere Zugehörigkeit zu Verbänden und Arbeitsgemeischaften unserer Branche können wir auf Lösungen zugreifen, die Sie eben beim „normalen“ Vertrieb selten bekommen. Wenn überhaupt.
Wir sind unabhängig – nutzen Sie das!
Im Unterschied zum Versicherungsvertreter sind wir als Makler Ihren Wünschen und Bedürfnissen verpflichtet. Vertreter einer Versicherung oder einer Bank müssen zum Wohle ihres Arbeitgebers verkaufen. Für unseren Beruf sieht der Gesetzgeber Sie als unseren Mandaten vor, dessen Wünsche und Bedürfnisse wir an erster Stelle zu beachten haben.
Hier die Links zu unseren einzelnen Themenseiten
Gebäudeversicherung
Wie Sie Ihre Gebäudeversicherung anpassen
Unter Strom
Photovoltaikanlagen und die Auswirkung auf Gebäudeversicherung und Haftung
Luftwärmepumpen
Diebstahlrisiko, Bezug zum Gebäudewert, technische Gefahren
Bauleistungsversicherung
Kasko für Bauherren, Vermeidung von Doppelfinanzierungen
Haftpflichtversicherung
Bauherrenhaftpflicht, Haftung für Haus- und Grund
Rechtsschutz
Bauherrenrechtsschutz, Rechtsschutz für Eigentümer
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Unsere Mission lautet Kundenzufriedenheit
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keine Vertriebsziele - die Wünsche und Ziele unserer Kunden zählen!
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Umfassender Marktüberblick
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Zugang zu den meisten am Markt erhältlichen Versicherungen
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Sonderbedingungen und Sondertarife mit speziellen Bedingungen
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Schnell und bequem online beraten lassen
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Versicherungen digital anfragen
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Mit unserer Kunden-App alle Verträge und Dokumente 24/7 online einsehen
Welches Thema betrifft welche Versicherung?
Gebäudesanierung/Umbau
Gebäudeversicherung
Bauhelferversicherung
Bauleistungsversicherung
Bauherrenhaftpflicht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Rechtsschutzversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Hinterbliebenenvorsorge
Photovoltaik/Wärmepumpe
Gebäudeversicherung
Elektronikversicherung
Bauleistungsversicherung
Bauherrenhaftpflicht
Betreiberhaftpflichtvers.
Rechtsschutzversicherung
Blockheizkraftwerk
Gebäudeversicherung
Maschinenversicherung
Bauleistungsversicherung
Bauherrenhaftpflicht
Betreiberhaftpflichtvers.
Rechtsschutzversicherung
Gewässerschadenhaftpflicht
Gebäudeversicherung bei energetischer Sanierung – eine Herausforderung für Helden
Gebäudeversicherung – Fallstricke bei Versicherung nach energetischer Sanierung
Erste Priorität bei Ihrer Überlegung, welche Versicherungen Sie bei energetischer Gebäudesanierung anpacken müssen: Die Gebäudeversicherung. Denn letzten Endes geht es ja genau um ihren Vermögensgegenstand Nummer eins: Ihre Immobilie. Lesen Sie hier, welche Punkte zu beachten sind. Laden Sie gerne aus unserem Downloadbereich entsprechende Formschreiben herunter. Oder kommen Sie auf uns zu, wenn Sie Ihre Gebäudeversicherung prüfen oder neu strukturieren möchten.
Das lesen Sie hier:
- Die Leerstandklausel – wenn das Haus unbewohnt ist
- Bauartklassen und Gebäudeausstattung und die Auswirkung auf die Gebäudeversicherung
- Das Sanierungsjahr – mögliche Besserstellung der Versicherungsprämie
- Die Luftwärmepumpe in der Wohngebäudeversicherung
- PV-Anlagen mitversichern oder nicht?
- Solarthermieanlagen
- Die Bauleistungsversicherung, Ersatz zur Gebäudeversicherung
Die Leerstandsklausel
Sollte während der energetischen Gebäudesanierung die Immobilie nicht bewohnt sein, klären Sie bitte mit Ihrem Gebäudeversicherer diesen Sachverhalt. Viele Versicherer werden für maximal 180 Tage den Versicherungsschutz aufrechterhalten. Zumeist erfolgt danach ein Beitragszuschlag. Oft aber endet auch nach 180 Tagen Leerstand der Versicherungsschutz. Nun sind sechs Monate heutzutage kein Zeitraum mehr, indem man ein Gebäude komplett sanieren kann. Leider ziehen sich dergleichen Maßnahmen mittlerweile über Jahre hin, wenn es schlecht läuft.
Welche Folgen hat die Nichtmeldung des Leerstandes?
Sollten Sie dem Versicherer den Leerstand nicht anzeigen, ist dieser im Schadensfall von der Leistung entweder völlig befreit oder darf Kürzungen vornehmen. Wir nennen dies eine Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten. Sie haben quasi Ihre Informationspflichten an den Versicherer nicht erfüllt. Denn zwingend müssen Sie Risikoerhöhungen dem Versicherer mitteilen. Tun sie es nicht, hat dieser das Recht, die Leistung zu kürzen oder gar völlig zu streichen.
Welche alternativen Absicherungsmöglichkeiten haben Sie?
Kündigt Ihr Gebäudeversicherer den regulären Vertrag wegen Leerstand, sichern Sie Ihr Haus über eine Feuerrohbauversicherung und eine Bauleistungsversicherung ab. Mehr dazu weiter unten.
Die Bauartklassen der Gebäudeversicherung
Die meisten Versicherer stufen Ihr Gebäude nach Bauartklassen ein. Eine Bauartklasse ist per se eine Definition, die auf der Bauweise ihres Hauses stuft. Im Normalfall werden massiv gemauerte Gebäude in Bauartklasse I eingeordnet. Fertighäuser, Holzständerhäuser, Blockhäuser oder eine Mischung aus diversen Bauartklassen führen zu einer eigenständigen Einstufung innerhalb der Gebäudeversicherung. Wird durch die energetische Sanierung auch die Bauartklasse verändert, zum Beispiel durch einen Anbau oder Aufstockung des Gebäudes, so müssen Sie dies zwingend Ihrem Gebäudeversicherer mitteilen. Erweitern Sie Ihr massives Haus um einen Holzanbau oder erweitern Sie Ihr Holzhaus um einen massiven Anbau, sprechen Sie bitte Ihren Gebäudeversicherer darauf an.
Welche Folgen hat die Nichtmeldung einer geänderten Bauartklasse?
Bei manchen Versicherern ist bereits ein Anteil von 10 oder 20 Prozent abweichender Bauart ein Risikomerkmal, das zu einer Beitragsänderung führt. Zeigen Sie die Änderung der Bauartklasse nicht an, kann der Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzen.
Gebäudeausstattung
Wird Ihre Gebäudeversicherung nach Versichungssummenmodell berechnet und finden Sie womöglich einen sogenannten Wert 1914 in Ihrem Versicherungsschein? Dann achten Sie bitte darauf, dem Versicherer Änderung an der Gebäudeausstattung anzuzeigen. Diese Ausstattungsmerkmale haben Einfluss auf die Berechnung der Versicherungssumme und damit auf Ihren Unterversicherungsverzicht.
Folgende Ausstattungsmerkmale werden bei der Summenermittlung nach Wert 1914 abgefragt:
- Dach: Naturschieferdach, Kupferdach, Lichtkuppeln
- Außenwände: Naturstein, Keramik-, Kunststeinverkleidung, Handstrichklinker, Holzfachwerk
- Decken/Wände: Stuckarbeiten, Edelholzverkleidungen
- Fußböden: Naturstein-, Parkett- oder Teppichböden in hochwertiger Qualität
- Fenster: Leichtmetall- oder Holzsprossenfenster
- Türen: Edelholz
- Sanitär: Hochwertige sanitäre Einrichtung
- Heizung: Wärmepumpen, Solaranlagen, Fußboden- und Deckenheizung
Welche Folgen hat die Nichtmeldung einer geänderten Ausstattung?
Zeigen Sie die Änderung der Ausstattungsmerkmale nicht an, ist Ihre Versicherungssumme ggf. zu niedrig und der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung kürzen.
Energetische Gebäudesanierung führt zu geänderter Bauweise Ihres Hauses?
Vergleichen Sie anhand unserer Grafiken Vorher und Nachher Ihrer Immobilie!
Sollten sich im Zuge der Sanierung Ihres Hauses Änderungen in der Bauweise ergeben, melden Sie diese bitte unbedingt Ihrer Gebäudeversicherung. Inkl. aller sich daraus ergebenden weiteren Änderungen, die Sie auf unserer Website lesen können.
Das Sanierungsjahr und die Möglichkeit einer Besserstufung ihrer Gebäudeversicherung
Sieht Ihr Sanierungsvorhaben neben der energetischen Gebäudesanierung auch die Sanierung der Abwasserleitungen und sonstigen Wasserleitungen im Haus vor? Dann hätten Sie gegebenenfalls die Möglichkeit, bei Ihrem Versicherer eine Besserstellung ihres Gebäudeversicherungstarifes zu erlangen. Bei vielen Versicherern wird das Baujahr Ihres Hauses auf das Sanierungsjahr heraufgestuft, was zu einer starken Reduzierung der Versicherungsprämie führen kann. Dies ist aber immer nur dann der Fall, wenn die Sanierungsmaßnahmen umfassend vorgenommen wurden. Es geht also nicht nur um Gebäudedämmung und eine Luftwärmepumpe als Heizungsinstrument, sondern darum, dass folgende Gebäudebestandteile nahezu oder vollständig erneuert wurden:
- Die Gebäudeelektrik
- Die Wasserzu- und Ableitungssysteme (je nach Versicherer auch außerhalb des Hauses und außerhalb des Grundstückes)
- Die Heizungsanlage
- Das Dach
Sie weisen die Sanierung nach durch einen Sanierungsfragebogen des Versicherers. Oft wird Ihr Versicherer Ihr Gebäude in eine günstigere Beitragsklasse einordnen. Bitte beachten Sie aber, dass es Abweichungen zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften in der Sichtweise auf die Sanierungen gibt.
Die Luftwärmepumpe
Wir wollen nicht viele Worte um dieses umstrittene Thema verlieren. Schaffen Sie sich eine Luftwärmepumpe an, sollten Sie dem Versicherer dies unbedingt melden. Wir haben für diese spezielle Thematik eine eigene Website, auf der Sie sich zu allen Belangen betreffs Luftwärmepumpe informieren können. Beachten Sie bitte, dass für viele Versicherer das Thema Wärmepumpe und Diebstahl ein noch nicht ganz geklärtes Szenario ist. Lesen Sie auf unserer speziellen Website mehr dazu. Klicken Sie einfach hier oder auf das Bild.
Photovoltaik bei energetischer Gebäudesanierung
Eine Photovoltaikanlage gehört ohne Zweifel zu den sinnvollen Anschaffungen. Inzwischen durch Speichersysteme auch für den eigenen Haushalt nutzbar, erobern diese Anlagen nach und nach die Dächer der deutschen Häuser. Auch eine Photovoltaikanlage gehört zu einem Risiko, dass Sie dem Gebäudeversicherer zwingend melden müssen. Geht von einer Photovoltaikanlage ein Brand aus, muss der Gebäudeversicherer von der Photovoltaikanlage gewusst haben. Lesen Sie hier mehr zur Versicherung Ihrer PV-Anlage.
Welche Folgen hat die Nichtmeldung einer PV-Anlage?
Melden Sie das Vorhandensein der Anlage nicht, ist der Versicherer im Schadensfall berechtigt, die Leistung zu kürzen. Wir sind hier wieder im Thema der Obliegenheiten, die Sie zu erfüllen haben.
PV-Anlage in der Gebäudeversicherung oder separat?
Viele Gebäudeversicherer bieten die Mitversicherung der Photovoltaikanlage innerhalb der Gebäudeversicherung an. Unterscheiden Sie hier bitte zwischen der Mitversicherung in den herkömmlichen Gebäudeversicherungsbedingungen, also gegen die Gefahren die auch in ihrer Versicherungspolice genannt sind: Feuer Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden. Oder der Versicherung in einer Elektronikversicherung die auch gegen weitere Elektronikschäden versichert, und damit auch gegen Ertragsausfall. Manche Versicherer schließen diese Elektronikdeckung auf Wunsch einfach in die Gebäudeversicherung mit ein, bei anderen müssen Sie einen separaten Baustein hinzu buchen.
Die Elektronikversicherung greift viel weiter als die Gebäudeversicherung selbst. Wir raten meistens dazu, die Photovoltaikanlage separat in einer eigenständigen Elektronikversicherung zu versichern, außerhalb der Gebäudeversicherung. Denn innerhalb der Gebäudeversicherung sind Anlagen meist nur bis zu einer bestimmten Größe, die zwischen 10 und 15 kWp liegt, versicherbar. Erschwerend kommt hinzu, dass, ältere Photovoltaikanlagen oftmals nicht mehr in einer separaten Elektronikversicherung versichert werden können. Wenn Sie nun die Gebäudeversicherung wechseln möchten, und die neue Gebäudeversicherung keine Elektronikdeckung für Ihre PV-Anlage anbietet, dann haben Sie bei einer älteren Anlage möglicherweise Schwierigkeiten, diese überhaupt noch zu versichern. Deshalb empfehlen wir in der Regel die eigenständige Elektronikversicherung für eine PV-Anlage, die dann auch bestehen bleibt, wenn Sie die Gebäudeversicherung wechseln.
Besonderheit für Photovoltaikanlagen mit abweichender Baugröße
Inzwischen gibt es auch in Deutschland PV-Anlagen zu kaufen, deren Module über zwei Quadratmeter groß sind. Nach wie vor existiert jedoch eine widersinnige Vorschrift, die besagt, dass Module einer PV-Anlage zwei Quadratmeter Flächengröße nicht überschreiten dürfen. Bauen Sie sich eine PV-Anlage aufs Dach, deren Module größer als zwei Quadratmeter sind, werden sie gegebenenfalls mit Ihrem Gebäudeversicherer Probleme bekommen. Im Grunde müssen Sie dem Gebäudeversicherer nur das Vorhandensein der Anlage melden, nicht jedoch die Größe der Module. Allerdings sind Sie laut Versicherungsbedingungen verpflichtet, alle behördlichen Vorschriften einzuhalten, um Schäden vom Gebäude abzuhalten. Ein wie hier beschriebene Photovoltaikanlage verstößt gegen die momentan noch gültigen behördlichen Vorschriften und stellt somit eine Obliegenheitsverletzung dar. Sollte von der PV-Anlage ein Schaden ausgehen, der Ihr Gebäude schädigt, wird der Versicherer die Leistung ganz verweigern oder zumindest erheblich kürzen.
Energetische Sanierung und Solarthermie
Solarthermieanlagen sollten in der Gebäudeversicherung mitversichert werden. Die Werterhöhung Ihres Gebäudes durch die Solarthermieanlage müssen Sie Ihrer Gebäudeversicherung anzeigen. Kalkuliert der Versicherer seine Prämie nach Versicherungssumme und nicht rein nach Wohnfläche, wirkt sich die Solarthermieanlage auf die Versicherungssumme, und damit auf Ihren Beitrag, aus. Klären Sie bitte auch, ob Wasser aus der Solarthermieanlage als Leitungswasser gilt. Wird die Anlage undicht und Sie haben Nässe im Haus, sollte der Versicherer dies als Leitungswasserschaden anerkennen.
Folgen bei Nichtmeldung einer Solarthermieanlage
Womöglich ist Ihre Versicherungssumme zu niedrig. Sie geraten im Schadensfall ggf. in eine Unterversicherung und bekommen den Schaden nur teilweise ersetzt. Je nach Versicherer ist es auch möglich, dass Sie die Anlage anzeigen müssen, damit diese selbst mitversichert ist.
Das Wunder der Bauleistungsversicherung
Während der aufregenden Phase der Gebäudesanierung können leerstehende Gebäude eine ungeschützte Zielscheibe für unvorhersehbare Ereignisse sein. Oftmals besteht nur eine begrenzte Versicherungsdeckung gegen Feuer, aber was passiert, wenn Sturm oder Überflutung die Baustelle schädigen? Was ist, wenn Vandalismus zuschlägt oder bereits montierte Gebäudebestandteile gestohlen werden? Denken Sie stets daran, während der Bauphase Ihre Bauleistungsversicherung im Hinterkopf zu behalten. Sie ist der treue Begleiter des Bauherren, der ihn vor finanziellen Schäden bewahrt. Denn eine Baustelle, die stark durch Überflutung beschädigt wurde, müsste von Grund auf erneut erstellt werden. Das bedeutet doppelte Kosten und eine unerfreute Bank. Ihre Baumaßnahme könnte dadurch viel teurer werden als geplant. Die Bauleistungsversicherung schützt Sie vor Schäden, die außerhalb des Feuerrohbauversicherungsschutzes auftreten können und Sie in den finanziellen Ruin treiben könnten. Werfen Sie einen Blick auf einige Schadensbeispiele für die Bauleistungsversicherung und lassen Sie sich von ihrer Wichtigkeit überzeugen.
Schadensbeispiele für die Bauleistungsversicherung
Eine Bauleistungsversicherung kann eine Vielzahl von Schäden ersetzen, die während der Bauphase auftreten können. Dazu gehören unter anderem:
1. Unvorhersehbare Schäden: Diese können durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Überschwemmungen oder Erdbeben verursacht werden.
2. Vandalismus: Wenn jemand absichtlich Schaden an der Baustelle verursacht.
3. Material- und Konstruktionsfehler: Wenn beispielsweise das verwendete Material Mängel aufweist oder die Konstruktion fehlerhaft ist.
4. Diebstahl: Wenn Bauteile oder Baumaterialien von der Baustelle gestohlen werden.
5. Feuer- und Wasserschäden: Wenn ein Feuer ausbricht oder ein Wasserschaden auftritt.
6. Schäden durch fahrlässiges Handeln: Wenn beispielsweise ein Bauarbeiter einen Fehler macht, der zu Schäden führt.
7. Schäden durch unvorhergesehene Bodenbewegungen: Wenn beispielsweise ein Erdrutsch oder eine Bodensenkung Schäden verursacht.
8. Schäden durch Glasbruch: Wenn beispielsweise Fenster oder andere Glasbauteile zerbrechen.
Bitte beachten Sie, dass der genaue Umfang des Versicherungsschutzes von der jeweiligen Police und den individuellen Vereinbarungen mit der Versicherungsgesellschaft abhängt. Es ist daher wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen und zu verstehen.
Fazit
Gebäudeversicherung und energetische Sanierung ist kein Thema, dass Sie erst dann angehen sollten, wenn die Sanierung abgeschlossen ist. Schon während der Bauphase können Sie in eine Unterversicherung oder gar eine Versicherungslücke geraten. Der Fallstricke gibt es viele. Nutzen Sie unsere Downloadformulare um Ihren Gebäudeversicherer anzuschreiben. Oder kommen Sie auf uns zu, wenn Sie ihre Gebäudeversicherung überprüfen lassen wollen.
Warum machen wir keine Produktberatung oder schauen einfach nur nach dem billigsten Anbieter?
Als Versicherungsmakler sind wir Sachwalter, wir sind keine Vertreter. Vereter einer Versicherungsgersellschaft müssen zu deren Wohl handeln. Wir sind verpflichtet, nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zu fragen, und nicht nach Produkten zu suchen, deren Rendite uns passt. Das heißt im Umkehrschluß jedoch auch: Wir sind keine Preisvergleicher, die Ihnen die billigsten Angebote vorlegen müssen.
Immobilien jeder Art, auch Ihre, stellen einen hohen Vermögenswert dar. Und so behandeln wir diese auch. Es geht nicht um den Verkauf von Produkten, es geht um die passende Absicherung für Ihren Vermögensgegenstand Nr. 1.
Welche Versicherungsgesellschaft Sie bevozugen, interessiert uns nicht. Uns interessiert vor allem, wie die Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaften gestrickt sind und wie unsere Erfahrungen in der Leistungsfallabwicklung sind.
Warum sind wir Ihr Partner für die Versicherungen Ihrer energetischen Sanierung?
- 20 Jahre am Markt tätig
- Referenzen
- Zugriff auf verbesserte Bedingungen über Rahmenverträge und Sonderkonzepte
- keine Provisionsorientierung, keine Vertriebswettbewerbe, keine Umsatzziele
- Erreichbarkeit – keine Callzentren oder Abwimmelagenturen
Bauleistungsversicherung – Schutz auf dem Weg der energetischen Gebäudesanierung
Bauleistungsversicherung auch bei energetischer Gebäudesanierung?
Die Bauleistungsversicherung ist eine unverzichtbare Absicherung für Bauherren und Bauunternehmen. Sie schützt vor finanziellen Schäden, die während der Bauphase durch unvorhersehbare Ereignisse wie Hochwasser, Sturm, Vandalismus oder Konstruktionsfehler entstehen können.
Die Bauleistungsversicherung, auch Bauwesenversicherung genannt, ist eine spezielle Form der Sachversicherung. Sie deckt Schäden ab, die während der Bauzeit auftreten und nicht auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Die Versicherungssumme richtet sich in der Regel nach den Baukosten und sollte daher regelmäßig angepasst werden.
Die Bauleistungsversicherung ist in der Regel für den Zeitraum der Bauausführung gültig und endet mit der Abnahme des Bauwerks. Sie kann sowohl vom Bauherrn als auch vom Bauunternehmen abgeschlossen werden. In vielen Fällen ist sie Bestandteil des Bauvertrags.
Die Bauleistungsversicherung bietet Schutz vor einer Vielzahl von Risiken. Dazu gehören unter anderem Schäden durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Erdbeben. Aber auch Schäden durch Vandalismus, Diebstahl von fest eingebauten Teilen oder unvorhergesehene Bodenverhältnisse sind abgedeckt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Bauleistungsversicherung nicht alle Risiken abdeckt. So sind beispielsweise Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder vorsätzliche Handlungen des Versicherungsnehmers vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ebenso sind Schäden, die aufgrund von Planungs- oder Ausführungsfehlern entstehen, nicht versichert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Bauleistungsversicherung eine wichtige Absicherung für alle Beteiligten am Bauvorhaben ist. Sie schützt vor unvorhersehbaren Risiken und hilft, finanzielle Verluste zu minimieren. Daher sollte sie bei keinem Bauvorhaben fehlen
Neubauten – Altbauten – Einstürze?
Energetische Gebäudesanierung wird an Bestandsimmobilien oder Altbauten vorgenommen. Oftmals sind die Eingriffe in die Altbausubstanz von erheblichem Umfang. Es macht daher durchaus Sinn, eine Bauleistungsversicherung abzuschließen die auch Schäden an der Altbau Substanz mitversichert. Denn letzten Endes geht es nicht nur um Ihr Sanierungsvorhaben, sondern auch um die Altbauimmobilie schlechthin. Sollte diese während der Umbauphase einen größeren Schaden nehmen, wäre dies für Sie eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung.
Eingriff in tragende Konstruktionen
Mitversichert werden können Altbauten unter anderem gegen Einsturz. Werden im Rahmen der energetischen Sanierung Leistungen ausgeführt, durch die in die tragende Konstruktion der Altbauten eingegriffen wird, so ist dies eine versicherte Gefahr. Der Versicherer leistet Entschädigung für den Einsturz der Altbauten, soweit diese Schäden unmittelbare Folgen der an den Altbauten ausgeführten Lieferungen und Leistungen sind. Wichtig ist, dass ein versicherter Unternehmer ersatzpflichtig sein muss. Eigenleistungen sind nicht versicherbar.
Sie können über die Bauleistungsversicherung die Altbauten auch gegen Sachschäden in Folge von Leitungswasser Sturm oder Hagel mitversichern. Übrigens ist der Versicherungswert für Altbauten auf den Neubauwert abgestellt. Die Definition des versicherten Sachschadens lautet beim Versicherer idealerweise so, das für Schäden geleistet wird, die unvorhergesehen eingetreten sind und die Altbausubstanz zerstören oder beschädigen. Mit eingeschlossen werden können auch sonstige versicherte Sachen, zum Beispiel medizinisch-technische Einrichtungen, Laboreinrichtungen, Stromerzeugungsanlagen.
Bauleistungsversicherungen sind in der Regel für zwei Jahre abgeschlossen und können, sofern die Baustelle sich verzögert, verlängert werden.
Was ist in der Bauleistungsversicherung versichert?
Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes.
Zusätzlich gegen Zuschlag versicherbar:
- Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
- Baugrund, Bodenmasse und Altbauten, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind
Sollten für die Errichtung eines Gebäudes besondere Baumaßnahmen notwendig sein oder ein Versicherungsschutz für Hilfsbauten, Baugrund und Bodenmassen gewünscht werden, ist dieser gesondert zu beantragen. Das Gleiche gilt für Schadensuch- und zusätzliche Aufräumungskosten.
Welche Gefahren sind versichert?
Schäden, die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können, wie z. B.:
- ungewöhnliche Elementarereignisse (z. B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel)
- Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
- unbekannte Dritte (Vandalismus)
Zusätzlich versicherbar sind:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Schäden durch Hochwasser
- Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
- Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) – Beschädigung Altbausubstanzen
- Nachhaftung (je nach Anbieter i. d. R. 3 Monate prämienfrei; bis max. 24 Monate verlängerbar)
- innere Unruhen, Streik und Aussperrung
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen
- bewegliche oder sonstige nicht als wesentliche Gebäudebestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
- Baugeräte einschließlich Zusatzeinrichtung, Kleingeräte, Handwerkzeuge, Akten, Zeichnungen und Pläne
- Stahlrohr- und Spezialgerüste und Baubuden
- Fahrzeuge aller Art
- normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss
- Krieg, Verfügungen von hoher Hand, Kernenergie
Fazit
Eine Bauleistungsversicherung kann auch bei energetischer Gebäudesanierunganierung Sinn machen. Während der Bauphase können Schäden auftreten, die Ihre Wohngebäudeversicherung womöglich nicht deckt.
Haus gebaut oder gekauft und saniert? Wer zahlt die Hypothek, wenn Ihre Arbeitskraft ausfällt?
Krankentagegeldversicherung
Alles zum Thema Krankentagegeldversicherung und Krankengeld
BU-Versicherung sinnvoll?
Warum Berufsunfähigkeitsversicherung sehr sinnvoll ist
Sonderaktionen in der BUV
Sonderbedingungen oder vereinfachte Gesundheitsfragen
Bauherrenhaftpflichtversicherung – nicht nur was für Herren!
Unverzichtbar für jede Baustelle – auch bei energetischer Gebäudesanierung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine unverzichtbare Absicherung für jeden, der ein Bauvorhaben plant. Sie schützt den Bauherrn vor den finanziellen Folgen, die durch unvorhergesehene Schäden während der Bauphase entstehen können. Ob Neubau, Umbau oder Sanierung – eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist immer eine sinnvolle Investition.
Welche Schäden deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Dritten durch das Bauvorhaben entstehen können. Dazu gehören Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Sie tritt ein, wenn beispielsweise ein Passant durch herabfallende Baumaterialien verletzt wird oder das Eigentum des Nachbarn durch den Bau beschädigt wird.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch dringend zu empfehlen. Denn als Bauherr trägt man die Verantwortung für das gesamte Baugeschehen. Ohne eine entsprechende Versicherung können hohe Kosten auf den Bauherrn zukommen, wenn es zu einem Schadenfall kommt.
Was kostet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Die Kosten für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung variieren je nach Anbieter und Bauvorhaben. Sie richten sich unter anderem nach der Bausumme, der Bauzeit und dem Umfang der gewünschten Leistungen. Es lohnt sich daher, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich ausführlich beraten zu lassen. Für eine Bausumme von 100.000 Euro ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab ca. 40 Euro Beitrag zu haben. Der Beitrag wird einmalig entrichtet und gilt für die gesamte Phase der energetischen Gebäudesanierung.
Was taugt die Bauherrenhaftpflichtdeckung innerhalb meiner Privathaftpflichtversicherung?
In sehr guten Privathaftpflichtbedingungen finden Sie oft die Bauherrenhaftpflichtdeckung inbegriffen. Dabei wird meist eine Höchstgrenze für Baumaßnahmen definiert. Beachten Sie aber, dass diese Deckung auch die gesetzliche Haftpflicht der im Rahmen der Selbsthilfe enthält. Außerdem sollten die Bedingungen auch dann greifen, wenn Sie Bauarbeiten in eigener Regie durchführen. Prüfen Sie, ob der Versicherungsschutz nur für Baustellen an Ihrem selbstgenutzten Wohneigentum greift, oder ob er auch für eine Immobilie gilt, die Sie (noch) nicht selbst bewohnen!
Deckung für Bauen in Eigenregie – Planung und Bauleitung
Die allermeisten Bauherrenhaftpflichtversicherungen leisten nur dann, wenn Planung und Bauleitung (sofern eine solche nötig sein sollte) an Dritte vergeben wird. Bei energetischer Gebäudesanierung wird in den meisten Fällen wohl keine Bauleitung und auch keine Planung wie bei einem Neubauvorhaben erfolgen. Bauen in Eigenregie läßt sich jedoch, je nach Anbieter, mitversichern.
Fazit zur Bauhherrenhaftpflichtversicherung:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Bauherrenhaftpflichtversicherung eine wichtige Absicherung für jeden Bauherrn ist. Sie schützt vor den finanziellen Risiken, die mit einem Bauvorhaben verbunden sind, und sorgt so für ein beruhigendes Gefühl während der gesamten Bauphase.
Wann sind wir nicht der richtige Partner für Sie?
- Verschiedene Versicherungen sollen von diversen Vermittlern betreut werden
- Es geht nur um ein billiges Angebot als Druckmittel
- Die von unsbenötigten Daten können oder wollen Sie nicht liefern
- Je billiger umso besser, wir sind kein Preisvergleicher
Energetische Gebäudesanierung und Versicherungsfachbegriffe!
Fachchinesisch, das immer wieder auf Sie zukommen wird
Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen
Eine Obliegenheitsverletzung im Versicherungsvertrag bedeutet, dass der Versicherungsnehmer seine Pflichten, die im Vertrag festgelegt sind, nicht erfüllt hat. Diese Pflichten, auch Obliegenheiten genannt, können zum Beispiel die Meldung eines Schadens oder die Vermeidung von Risiken sein. Wenn der Versicherungsnehmer diese Pflichten verletzt, kann die Versicherung unter Umständen die Leistung verweigern oder kürzen.
Verletzung von Pflichten heißt eben gerade bei Baustellen der energetischen Gebäudesanierung, dass Sie alle relevanten Vorsichtsmaßnahmen treffen um einem Schaden keine Chance einzuräumen. Dazu gehört z.B. Brandschutz und das Verschießen der Baustelle. Je nach Versicherer variiert die Ausprägung des Rückzugs auf Obliegenheitsverletzungen im Schadensfall.
Bauartklassen
Die Bauartklassen in der Gebäudeversicherung sind eine Einteilung von Gebäuden nach ihrer Bauweise, insbesondere im Hinblick auf das Brandrisiko. In Deutschland gibt es fünf Bauartklassen:
1. Bauartklasse 1 (BAK 1): Massivbauweise, also Gebäude, die aus nicht brennbaren Materialien wie Stein, Beton oder Metall gebaut sind. Dazu gehören auch Gebäude mit Fachwerkbauweise, wenn die Gefache (die Zwischenräume im Fachwerk) mit nicht brennbaren Materialien ausgefüllt sind.
2. Bauartklasse 2 (BAK 2): Gebäude in Fachwerkbauweise, bei denen die Gefache mit brennbaren Materialien wie Lehm oder Holz ausgefüllt sind.
3. Bauartklasse 3 (BAK 3): Gebäude in Holzbauweise, bei denen die tragenden Teile aus Holz bestehen. Dazu gehören auch Gebäude mit einer Holzverkleidung.
4. Bauartklasse 4 (BAK 4): Gebäude in Holzbauweise mit harter Bedachung. Diese Gebäude haben ein besonders hohes Brandrisiko.
5. Bauartklasse 5 (BAK 5): Sonderbauarten, die nicht in die anderen Klassen passen. Dazu können zum Beispiel Gebäude mit einer Strohdachdeckung gehören.
Die Einteilung in Bauartklassen hat Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie: Je höher das Brandrisiko, desto höher ist in der Regel auch die Prämie
Grobe Fahrlässigkeit in der Gebäudeversicherung
Grobe Fahrlässigkeit bezeichnet ein besonders nachlässiges Verhalten, bei dem die übliche Sorgfalt in hohem Maße verletzt wird. In Bezug auf eine Gebäudeversicherung könnte dies bedeuten, dass der Versicherungsnehmer bestimmte Sicherheitsmaßnahmen nicht einhält oder Vorschriften missachtet, die dazu dienen, Schäden am Gebäude zu vermeiden.
Wenn ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wird, kann dies Auswirkungen auf die Leistung der Versicherung haben. Viele Versicherungen haben in ihren Bedingungen festgelegt, dass sie bei grober Fahrlässigkeit nicht oder nur eingeschränkt leisten. Allerdings ist seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2008 in Deutschland die Leistungskürzung aufgrund grober Fahrlässigkeit begrenzt. Die Versicherung muss in einem solchen Fall mindestens die Hälfte des Schadens ersetzen. Einige Versicherungen bieten auch Tarife an, bei denen grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist.
Der Unterschied zwischen Elementarschadendeckung und Sturm/Hagelversicherung
Die Elementarschadenversicherung und die Sturm- und Hagelversicherung sind beides Bestandteile der Gebäudeversicherung, decken aber unterschiedliche Risiken ab.
Die Sturm- und Hagelversicherung deckt Schäden ab, die durch Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel entstehen. Dazu können zum Beispiel Schäden am Dach, zerbrochene Fenster oder umgestürzte Bäume gehören.
Die Elementarschadenversicherung hingegen deckt Schäden ab, die durch \“Elementargewalten\“ verursacht werden. Dazu zählen unter anderem Hochwasser, Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche, Schneelawinen und Vulkanausbrüche. Diese Ereignisse sind in der Regel nicht in der Standard-Gebäudeversicherung enthalten und müssen zusätzlich versichert werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Leistungen und Ausschlüsse je nach Versicherung und Tarif variieren können. Daher sollte man immer die Versicherungsbedingungen genau lesen und bei Unklarheiten nachfragen.
Was macht den Unterschied zwischen Elektronikversicherung und Gebäudeversicherung aus?
Eine Elektronikversicherung für eine Photovoltaikanlage bietet in der Regel einen umfassenderen Schutz als die Mitversicherung in einer Gebäudeversicherung.
Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und teilweise auch durch Elementarschäden wie Überschwemmungen ab. Die Photovoltaikanlage ist oft als Bestandteil des Gebäudes mitversichert, allerdings können bestimmte Schäden, die speziell bei Photovoltaikanlagen auftreten können, nicht abgedeckt sein könnten.
Eine Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen hingegen ist speziell auf die Risiken zugeschnitten, die mit diesen Anlagen verbunden sind. Sie deckt in der Regel nicht nur die oben genannten Gefahren ab, sondern auch Schäden durch Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, indirekten Blitzschlag oder Diebstahl. Zudem sind oft auch Ertragsausfälle versichert, die durch einen versicherten Schaden entstehen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Versicherungsbedingungen zu prüfen, da der Umfang des Versicherungsschutzes je nach Anbieter und Tarif variieren kann.
Was bedeutet vorläufiger Versicherungsschutz?
Vorläufiger Versicherungsschutz bezeichnet einen zeitlich begrenzten Versicherungsschutz, der in Kraft tritt, bevor der eigentliche Versicherungsvertrag abgeschlossen ist. Dieser Schutz beginnt in der Regel mit dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer den Antrag auf Abschluss einer Versicherung stellt.
Der vorläufige Versicherungsschutz dient dazu, den Versicherungsnehmer in der Zeit zwischen Antragstellung und Policierung (Ausstellung der Versicherungspolice) zu schützen. Er endet in der Regel, sobald der eigentliche Versicherungsvertrag in Kraft tritt oder der Antrag vom Versicherer abgelehnt wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Umfang des vorläufigen Versicherungsschutzes von den Bedingungen des jeweiligen Versicherers abhängt und nicht immer alle Risiken abdeckt, die im eigentlichen Versicherungsvertrag versichert sind. Zudem kann der Versicherer für den vorläufigen Versicherungsschutz eine Prämie verlangen.
Wetten, dass Sie das Thema bei energetischer Gebäudesanierung gar nicht auf dem Schirm haben?
KFZ-Versicherung – Fahrerkreis anpassen!
Sie sind auf der Baustelle und Ihr Handwerker muss mal schnell zum Bäcker oder in den Baumarkt? Und Ihr Auto parkt vor seinem? Schnell den Schlüssel zuwerfen und weiterarbeiten. Ein Problem weniger.
Nach dem Unfall ist man schlauer
Wenn ein nicht berechtigter Fahrer mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall verursacht, kann die Reaktion der Kfz-Versicherung unterschiedlich ausfallen, abhängig von den genauen Umständen und den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.
1. Wenn der Fahrer ohne Ihre Erlaubnis gefahren ist (z.B. bei Diebstahl oder unbefugter Benutzung), wird die Versicherung in der Regel den Schaden des Unfallgegners übernehmen, da die Kfz-Haftpflichtversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung ist. Sie können jedoch von der Versicherung in Regress genommen werden, d.h. die Versicherung kann versuchen, einen Teil der Kosten von Ihnen zurückzufordern.
2. Wenn Sie dem Fahrer die Erlaubnis gegeben haben, das Fahrzeug zu fahren, aber dieser Fahrer in Ihrem Versicherungsvertrag nicht als berechtigter Fahrer aufgeführt ist, kann dies zu Problemen führen. Viele Versicherungen haben Klauseln in ihren Verträgen, die besagen, dass nur bestimmte Personen (z.B. der Versicherungsnehmer und seine Familienmitglieder) berechtigt sind, das Fahrzeug zu fahren. Wenn jemand anderes einen Unfall verursacht, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder sogar ganz verweigern.
3. Wenn der Fahrer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu fahren, weil er z.B. keinen gültigen Führerschein hat, kann dies ebenfalls zu einer Leistungskürzung oder -verweigerung führen.
Es ist daher immer wichtig, die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags genau zu kennen und sicherzustellen, dass nur berechtigte Fahrer Ihr Fahrzeug benutzen.
Passen Sie während der Bauphase den Fahrerkreis Ihrer KFZ-Versicherung an!
Wir sind komplett unabhängig und kennen keine Vertriebsziele!
- Als unabhängiger Versicherungsmakler bestimmt kein Vorstand oder Aktionär über unser Tun – wir sind nur unseren Kunden verantwortlich
- Durch unsere Mitgliedschaft bei germanBroker.net und VEMA e.G. stehen uns nahezu alle Informationen und das geballte Wissen über Ihr Versicherungsthema zur Verfügung
- Von wenigen Ausnahmen abgesehen könnten wir mit allen Versicherern in Deutschland zusammenarbeiten. Wollen wir aber nicht unbedingt, es geht um Qualität, nicht um Quantität
Die energetische Gebäudesanierung gegen Kosten eines Rechtsstreits versichern
Mit einer Rechtsschutzversicherung unkalkulierbare Kostenrisiken auffangen
Wer baut braucht Geld. Und Nerven. Am Ende laufen viele Baustellen nicht so gerade, wie sich die Bauherren das wünschen. Wie schnell wird aus dem Baumangel ein Gerichtsprozess? Zum ungeliebten Thema kommt dann auch noch der Aufwand an Zeit und die Frage der Kosten. Denn ein Rechtsstreit kostet nun mal, ob Sie Verursacher sind oder nicht. Viele Bauherren, und natürlich auch Bauherrinnen nehmen an, Immobilien-Streitigkeiten seien bereits mit ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Dieser Irrtum kann Sie viel Geld kosten: Branchenüblich sind Baurisiken nämlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und müssen daher separat über den Bauherren-Rechtsschutz abgesichert werden.
Rechtsschutzversicherung für Baumaßnahmen
Für Ihre energetische Sanierung brauchen Sie daher eine starke Rechtsschutzversicherung. Dumm nur, dass die meisten Rechtsschutzversicherer in Deutschland Baumaßnahmen gar nicht oder nur mit sehr langen Wartezeiten versichern. mit der ÖRAG haben wir einen Versicherungspartner im Portfolio, bei dem der Rechtsschutzvertrag nicht bereits drei Jahre laufen muss, bevor er greift.
Welche Leistungen und Summen sind versichert?
Die Vertragsdauer beträgt prinzipiell fünf Jahre. Versichert wird eine Deckungssumme von 100.000 Euro je Rechtsschutzfall. Sie können eine Selbstbeteiligung von wahlweise 250, 400, 850 oder 1000 Euro je Rechtsschutzfall vereinbaren. Diese Selbstbeteiligung entfällt, wenn Ihr Rechtsschutzfall mit einer Beratung erledigt ist. Der Vertrag kennt keine Wartezeiten, greift also sofort nach Vertragsschluss.
Wichtig: Die Antragstellung zur Rechtsschutzversicherung muss „vor dem ersten Spatenstich“ erfogt sein. Wie oben beschrieben, ist dies bei anderen Anbietern mindestens drei Jahre vor Baubeginn nötig! Der Versicherungsbeginn des Rechtsschutz-Vertrags muss also auch bei energetischer Gebäudesanierung vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen liegen. Beim Bauträgergeschäft ist das Datum des notariellen Kaufvertrages maßgeblich. Der Bauherren-Rechtsschutz kann maximal ein Jahr im Voraus beantragt werden.
Rechtsschutzversicherung für energetische Gebäudesanierung
Wie sind die Zugangsvoraussetzungen für dieses Produkt?
- Das Antragsdatum des Rechtsschutz-Vertrags liegt vor Beginn der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen. Ausnahme Bauträgergeschäft: Hier muss das Antragsdatum vor dem Datum des notariellen Kaufvertrages liegen.
- Sie haben bereits entweder eine Sparkassenfinanzierung (ggf. ergänzt durch LBS- oder KfW-Kredite) oder eine Bauleistungsversicherung, integrierte Feuerrohbauversicherung (in Gebäudeversicherung), Bauherren-Haftpflicht, Bauhelfer-Unfallversicherung oder kombinierte Versicherung für Hauseigentümer abgeschlossen oder schließen diese nun ab.
- Der Kreditantrag bzw. der Versicherungsantrag ist bereits unterzeichnet aber die Bau-/Umbaumaßnahme wurde noch nicht begonnen.
- Das Objekt wird privat genutzt und umfasst nicht mehr als vier Wohneinheiten (Selbstnutzung ist keine Voraussetzung).
- Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz
- Die Bau-/Kaufsumme liegt unter 2 Mio Euro
Beispiele aus der Praxis
Bereits vor Abschluss des Bauherren-Rechtsschutzes haben Sie eine Architektin beauftragt. Nach Baubeginn stellt sich heraus, dass die Statik falsch berechnet wurde, doch die Architektin weist die Schuld von sich. Auch wenn der Schadensfall (fehlerhafte Berechnung) bereits vor Abschluss des Bauherren-Rechtsschutzes eintrat (vorvertraglich), können Sie eine Deckungszusage erhalten, da mit dem Bauherren-Rechtsschutz auch für Schadensfälle, die sich bis zu einem Jahr vor Versicherungsbeginn ereignet haben, Rechtsschutz besteht. Voraussetzung: Der Schaden war beim Abschluss der Versicherung nicht bekannt.
Nach Ablauf der fünfjährigen Versicherungsdauer haben Sie drei Jahre die Möglichkeit zur Nachmeldung eines im versicherten Zeitraum eingetretenen Schadens. Daraus ergibt sich ein Meldezeitraum von maximal acht Jahren.
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Energetische Gebäudesanierung – Infos für Energieberater
Wie wichtig ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Energieberater sehr wichtig. Als Energieberater beraten Sie Kunden hinsichtlich der Energieeffizienz von Gebäuden und Anlagen. Dabei können sie Fehlempfehlungen geben oder Fehler bei der Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen machen. Diese Fehler können zu erheblichen finanziellen Schäden führen.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Energieberater vor den finanziellen Folgen solcher Fehlleistungen. Sie übernimmt im Schadensfall die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, den Schadenersatz und die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen.
Ohne eine solche Versicherung würde das Risiko bestehen, dass Sie als Energieberater für die entstandenen Schäden selbst aufkommen müssen. Dies könnte im schlimmsten Fall sogar zur Insolvenz führen. Daher ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Energieberater unerlässlich.
Nur Energieberatung oder auch Baubegleitung?
Energieberatung und Bauleitung sind zwei verschiedene Bereiche innerhalb des Baugewerbes, die jeweils unterschiedliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten haben.
- Energieberatung: Ein Energieberater ist ein Experte für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Er berät Hausbesitzer, Unternehmen und andere Kunden darüber, wie sie Energie sparen und ihre CO2-Emissionen reduzieren können. Dies kann durch eine Vielzahl von Maßnahmen geschehen, wie z.B. die Verbesserung der Wärmedämmung, die Installation von energieeffizienten Heizsystemen oder die Nutzung von Solarenergie. Der Energieberater erstellt auch Energieausweise und führt Energieaudits durch.
- Bauleitung: Ein Bauleiter ist verantwortlich für die Planung, Koordination und Überwachung von Bauprojekten. Er stellt sicher, dass das Projekt termingerecht, innerhalb des Budgets und in Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen und Sicherheitsvorschriften durchgeführt wird. Der Bauleiter ist die Hauptansprechperson für alle am Bau beteiligten Parteien, einschließlich Auftraggebern, Architekten, Ingenieuren, Handwerkern und Behörden.
- Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Energieberater sich auf die Energieeffizienz konzentriert, während der Bauleiter für die allgemeine Durchführung des Bauprojekts verantwortlich ist. Beide Rollen können jedoch miteinander verknüpft sein, insbesondere bei Bauprojekten, die hohe Standards in Bezug auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit erfüllen sollen.
Sind Sie neben der Energieberatung auch als „Baubegleiter“ tätig?
Oft genug haben wir Anfragen von Engerieberatern, die neben Ihrer Tätigkeit auch die Baustelle „begleiten“. Wir raten in diesen Fällen dringend dazu, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Bauleitungstätigkeiten deckt. Die Versicherungsbedingungen für die reine Energieberaterhaftpflicht sind sehr schwammig formuliert. Eine Deckung für Energieberater gilt wirklich nur für Vermögensschäden die im Rahmen der Beratung fabriziert werden. Zwar steht in manchen Policen auch, dass die Deckung auch für Baubegleitung gilt, jedoch gilt das wirklich nur für die Energieberatung an sich. Eine Kontrolle ob die Tätigkeiten richtig ausgeführt wurden und ob der Bau korrekt saniert wurde stellt eine Bauleitung dar, die in der Haftpflichtpolice für die Energieberatung nicht versichert ist. Wir empfehlen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Ingenieure sofern Sie mehr tun als nur den Energieausweis ausstellen und den Energieberater auszuüben!
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