Wärmepumpen richtig versichern

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Geschrieben von Olaf Misch

August 26, 2021

Welche Klauseln müssen Sie in Ihrer Gebäudeversicherung vereinbart haben, um eine Wärmepumpen richtig zu versichern? Das erfahren Sie hier.

Wärmepumpen automatisch mitversichert?

Wie sieht es bei Anlagen zur Energieerzeugung oder Wärmepumpen in der Gebäudeversicherung aus? Photovoltaikanlagen kann man über die Gebäudeversicherung mitversichern, die Bedingungen sind jedoch oft weit schlechter als bei einer ordentlichen Elektronikversicherung. Und Wärmepumpen? Die sind freilich gegen die herkömmlichen Gefahren mitversichert, also gegen Feuer, Leitungswasserschäden oder Sturmschäden. Und, sofern Sie das mitversichert haben, auch gegen Überflutung.

Und bei Diebstahl von Wärmepumpen?

Nun stehen die Wärmepumpen außerhalb des Hauses, meist im Vorgarten, oftmals zur Straße hin. Zahlt die Gebäudeversicherung denn, wenn die Anlage beschädigt oder gar gestohlen wird?

Klausel einschließen lassen

Wenn Sie diese Gefahren mitversichern wollen, müssen Sie eine Klausel dafür in Ihren Vertrag einschließen, sofern Ihr Versicherer das anbietet. Manche Versicherer haben dies auch standardgemäß in ihren Bedingungen stehen. Gegebenenfalls müssen Sie die Anlage als Wert anzeigen, und im zweiten Schritt die Klausel gegen weitere Gefahren in den Vertrag aufnehmen lassen. Je nach dem, wie Ihr Anbieter das intern umsetzt.

Wärmepumpen sind teuer!

Denken Sie daran, dass Ihre Immobilie mit allem Drum und Dran Ihr Vermögensgegenstand Nr. 1 ist. Der Versicherer kennt Ihr Haus nur vom Papier. Im Normalfall glauben Sie sicher, dass eine Beschädigung oder ein Diebstahl Ihrer Wärmepumpe in einer Wohngebäudeversicherung automatisch mitversichert sind. So ist es jedoch nicht! Der Schrecken ist am Ende groß, wenn Sie die Ablehnung eines Schadens aus dem Briefkasten ziehen.

Wie gehen wir vor?

Sind Sie bei uns versichert, finden Sie in der Regel folgende Klausel in den Bedingungen Ihrer Gebäudeversicherung vor: Beschädigungen an Luftwärmepumpen: Versichert sind Zerstörungen, Beschädigungen oder das Abhandenkommen von Luftwärmepumpen aufgrund eines strafrechtlichen Tatbestandes. Auf die Pflicht zur polizeilichen Anzeige wird hingewiesen.

Bei bestimmten Gebäudearten gehen wir zu speziellen Versicherern. Hier müssen wir die Bedingungen bei Nutzung von Luftwärmepumpen im Antrag gesondert vereinbaren. Diese Klausel lautet dann: Versicherungsschutz besteht für Sachschäden (Zerstörung, Beschädigung) und ergänzende technische Gefahren, wie z.B. Bedienungsfehler, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler. Mitversichert sind auch die Mehrkosten nach einem Versicherungsfall für Primärenergie bis 2.000 Euro.

Wichtig ist uns, dass Sie bei Nutzung dieser innovativen Energieart auch ordentlich versichert sind. Weisen Sie uns bei Antragsaufnahme also bitte die auf die Heizungsanlage hin oder unterrichten Sie uns, bei laufenden Verträgen, über die Änderung der Anlage hinzu einer Wärmepumpe.

Klicken sie auf das unten stehende Lampensymbol und stellen Sie Ihre Anfrage zur Gebäudeversicherung digital. Wir kommen dann mit einem Vorschlag auf Sie zu.

 

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Elektronikversicherung für Wärmepumpen als Singledeckung

Was nun, wenn Ihre Wohngebäudeversicherung keine ausreichende Klausel anbietet, Sie diese Versicherung aber nicht wechseln können? Zum Beispiel wegen hoher Schadensquoten? In dem Fall können wir Ihnen eine Elektronikversicherung als Singledeckung allein für Ihre Luftwärmepumpe anbieten. Versicherbar sind Anlagen bis 50 KW. Der Jahresbeitrag liegt für Anlagen mit Wartungsvertrag bei 75 Euro jährlich zzg. Versicherungssteuer, also 89,25 Euro jährlich. Anlagen ohne Wartungsvertrag kosten das Doppelte. Die Elektronikdeckung leistet deutlich mehr als die Bedingungen der Gebäudeversicherung. Sprechen Sie uns an. Die Bedingungen der Elektronikdeckung finden Sie hier:

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Welche Gefahren sind in einer guten Gebäudeversicherung noch versichert?

Gebäudeversicherungen decken heute viele Gefahren ab. Die Zeiten, da es nur um Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm ging, sind lange vorbei. Moderne Gebäudeversicherungen sind vor allem „breit gestreute“ Risikoträger. Und die weitverbreitete Meinung, einen Altvertrag solle man auf keinen Fall ändern, da er in der Regel bessere Bedingungen hat als ein neuer, ist fast immer falsch!

Neue oder alte Police?

Moderne Policen leisten nämlich mehr als alte. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind in Altverträgen meist außen vor. Schäden an Abwasserleitungen sind auch in Altverträgen oft nur im Haus versichert, außerhalb meist nur in geringen Summen, außerhalb des Grundstücks oft gar nicht. In neuen Policen sind diese Gefahren versicherbar, und sie sollten auch versichert werden. Zum Thema Grobe Fahrlässigkeit können Sie hier mehr lesen.  Und was Brüche an Abwasserleitungen nach sich ziehen, lesen Sie im Beitrag hinter diesem Link.

 

Photovoltaik und Solarthermie

Auch für Fotovoltaik und Solarthermie sind Besonderheiten zu beachten. Denn diese Anlagen sind nicht unbedingt automatisch über Ihre Gebäudeversicherung mitversichert. Zudem müssen Sie die Installation einer PV-Anlage dem Versicherer mitteilen, denn die Anlage stellt eine sogenannte Gefahrerhöhung dar. Der Versicherer hat ein zusätzliches Risiko zu kalkulieren, aber aber im Normalfall keine Mehrprämie ausmachen wird. Mitteilen müssen Sie es trotzdem, um Ihren Obliegenheiten nachzukommen. Löst nämlich eine PV-Anlage einen Brand an Ihrem Wohngebäude aus, sollte der Versicherer von der Anlage gewusst haben. Wenn nicht, könnte die Schadensabwicklung auf Schwierigkeiten stoßen.

 

Was können Sie von Misch & Wipprecht GmbH als Ihrem Vermittler und Berater erwarten?

  • umfassender Marktüberblick
  • regelmäßige Weiterbildungen zum Thema
  • Thema wird als Lösung am Kundenwunsch beraten und auch so dokumentiert
  • Marktvergleich findet statt, und zwar inkl. Rahmenverbandslösungen die am Markt nicht öffentlich zugänglich sind
  • Vergütung erfolgt vom Versicherer durch Provision – wir schreiben keine Rechnung
  • Über unsere EndkundenAPP haben Sie 24/7 Zugriff auf Verträge und Dokumente
  • Wir sind telefonisch erreichbar, keine Callcentren, keine externen Office
  • keine Teilnahme an Vertriebswettbewerben
  • Vertriebsziele oder Mindestumsätze sind uns unbekannt
  • persönliche Beratungshaftung
  • Service im Nachgang bei Vertragsbetreuung verpflichtend, da wir eine kleine Bestandspflegeprovision dafür vom Versicherer erhalten

Fazit

  • Wir sind unabhängiger Versicherungsmakler und davon natürlich überzeugt, dass dies die beste Lösung für Ihren Beratungswunsch ist
  • die einzelnen Vermittlergruppen unterscheiden sich erheblich voneinander, genau Hinsehen lohnt
  • Wer eine Rechnung schreiben darf, ist nicht automatisch auch am objektivsten
  • Die größte aller Versicherungen als Vertreter zu repräsentieren, ist kein Beweis dafür, automatisch an Ihrem Vorteil interessiert zu sein

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