Krankentagegeldversicherung

Krankentagegeldversicherung - wie sinnvoll ist die Krankentagegeldversicherung

Wie sinnvoll ist eine Krankentagegeldversicherung?

Krankentagegeldversicherung – denn vor Berufsunfähigkeit kommt Krankheit

Eine Krankentagegeldversicherung ist wichtig! Sie ist das Erste, was Du haben solltest, wenn Du Deine Arbeitskraft absicherst. Denn Berufsunfähigkeit ist nicht der Anfang: Eine längere Arbeitsunfähigkeit ist meist der erste Schritt in ein Leben mit Berufsunfähigkeit. Denn nur in den seltensten Fällen, z.B. bei besonders schweren Unfällen mit zweifellosem Ausgang, ist Berufsunfähigkeit sofort erkennbar. Deshalb gilt es im Zusammenhang mit dem Thema Berufsunfähigkeit sich vor allem mit der Krankentagegeldversicherung zu befassen. Denn finanzielle Verluste treten eben schon nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit auf, nicht erst bei völliger Berufsunfähigkeit.

In den letzten Jahren bieten deshalb immer mehr Lebensversicherer eine Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit auch innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung an. Was dabei zu beachten ist, und welche Fallstricke durchaus bestehen, liest Du weiter unten.

Krankentagegeldversicherung ist Sicherung des Lebensunterhalts

Eine Krankentategeldversicherung ist kein Luxus, sie ist die grundlegende Mindestabsicherung.  Du arbeitest täglich bis zu acht Stunden. Manchmal wäre es schön, nicht arbeiten zu müssen. Aber wenn Du nicht arbeiten kannst, wird Dich das in Deinem Leben zurückwerfen. Dann müssen deine Finanzen klar und sicher sein. Nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit endet die Gehaltsfortzahlung Deines Arbeitgebers. Ab diesem Tag musst Du vom Krankengeld leben, und das ist erheblich weniger als Du vielleicht denkst. Lies auf dieser Seite alles Wichtige zu den Themen Verdienstausfall und Tagegeldabsicherung.

Die Krankentagegeldversicherung: Für Freiberufler und Selbständige ein Muss

Bist Du Freiberufler oder Selbständiger, ist die Absicherung Deines Verdienstausfalls noch viel wichtiger. Denn kein Arbeitgeber zahlt Dir Dein Gehalt weiter, wenn Du im Streckverband liegst. Kümmere Dich noch heute um die Schließung einer eventuellen Versicherungslücke.

Inhalt: Das findest Du hier zum Thema Krankentagegeldversicherung

Wie groß ist Deine Einkommenslücke?

Worin besteht der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?

Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze in der Tagegeldfalle.

Welche Lücke muss meine Krankentagegeldversicherung decken?

Was ist eine private Krankentagegeldversicherung

Möglichkeit der Absicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Die passende Leistung berechnen

Wie funktioniert die Krankentagegeldversicherung?

Nach der Krankheit könnte Berufsunfähigkeit die Folge sein. Links zum Thema!

Hier Anfrage zur Krankentagegeldversicherung stellen

Sonderfall Wiedereingliederung

Die gelbe Gelbe-Schein-Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Längere Arbeitsunfähigkeit und die passende Berufsunfähigkeitsversicherung

Möglichkeiten des Abschlusses ohne Gesundheitsprüfung

Rechtsgrundlagen

FAQ 

Wie groß ist Deine Einkommenslücke ohne Krankentagegeldversicherung?

Eine Krankentagegeldversicherung springt in die Einkommenslücke

Bist Du Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, egal ob Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied, ist Deine Einkommensfortzahlung gedeckelt. Pflichtversicherte erhalten von ihrer Krankenversicherung ein Tagegeld das maximal 70 Prozent vom Brutto aber auch nicht mehr als 90 Prozent ihres Nettoeinkommens betragen darf. Dadurch liegt der Durchschnittssatz des Tagegeldes bei etwa 60 Prozent des Bruttoeinkommens. Dieser Satz greift in der Regel nach sechs Wochen Gehaltsfortzahlung und wird weiter gemindert. 

Weitere Abzüge durch Sozialabgaben

Das Krankengeld wird gemindert um den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge. Du hast also weitere Abzüge vom Tagegeld zu verschmerzen. Den Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegepflichtversicherung musst Du also von Deinem Tagegeld abziehen. Das bedeutet einen schmerzhaften Einschnitt in Deiner finanziellen Haushaltsplanung.

Krankentagegeld Berechnung anhand Verdienst und Abgaben

Definition des Krankengeldes für freiwillige Mitglieder der GKV

Der Anspruch auf Krankengeld berechnet sich auch für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens. Angerechnet wird nur Regelentgelt, also Entgelt, welches der Beitragsberechnung unterliegt. Auch für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung gilt jedoch: Bei 90 Prozent vom Nettoeinkommen ist Schluß.

Mut zur Lücke? Lieber nicht!

Dabei wird das Regelentgelt kalendertäglich berücksichtigt. Und zwar bis zur Höhe des Betrages der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze. Diese Begrenzung der Berechnungsgrundlage auf die jeweils aktuelle Beitragsbemessungsgrenze der GKV führt dazu, dass vor allem Freiberufler und Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen im Fall einer Arbeitsunfähigkeit in eine große Deckungslücke laufen!

Wo besteht der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentageld?

Krankengeld

Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Karenzzeit, in der Regel nach 42 Tagen, gezahlt. Krankengeld ist in seiner Höhe gedeckelt, es kommt zu teils schmerzhaftem Einkommensverlust.

Krankentagegeld

Krankentagegeld ist eine Leistung eines privaten Krankenversicherers. Es kann in seiner Höhe und Karenzzeit frei vereinbart werden und soll Einkommenslücken bei Arbeitsunfähigkeit schließen. Auch in Ergänzung zum Krankengeld.

Krankengeld über Beitragsbemessungsgrenze sehr gering

Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze in der Tagegeldfalle

Dramatisch für Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze

Schön für Dich, wenn Du anständig verdienst. Jedoch wächst damit auch Deine Einkommenslücke im Falle längerer Krankheit. Bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze endet der Höchstsatz des Krankengeldes Deiner gesetzlichen Krankenversicherung nämlich genau dort.

Beitragsbemessungsgrenze 2024

2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5175 Euro monatlich. 2023 waren es noch 4987,50 Euro. Das entspricht einer Steigerung von 3,75 Prozent. Mal angenommen, Du verdienst 6000 Euro Brutto im Monat. Das heißt, nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit beträgt Dein Krankengeld dann maximal 3622,50 Euro. Je nach Nettoeinkommen auch darunter. Davon abgezogen werden dann die Sozialbeiträge, die bisher Dein Arbeitgeber abgeführt hat. Das sind in Summe 12,9 Prozent. Verbleiben maximal 3155,20 Euro monatlich. Selbst in Steuerklasse 1 hast Du zuvor 3570 Euro Nettoeinkommen gehabt. Und bist Du in Steuerklasse 3, sind es immerhin 4074 Euro Nettoeinkommen gewesen. Deine Einkommenslücke bei längerer Krankheit ist enorm.

Wir zeigen Dir in der folgenden Grafik, wie genau das für Dich aussieht.

Krankentagegeld kann bei Einkommen über BBG deutlich zu niedrig sein

70% vom Brutto wären 7000 Euro gewesen! Die Beitragsbemessungsgrenze drückt die Leistung!

Grafik nicht maßstabsgerecht. Die Zahlen gelten für 2024. Alle Nettoeinkommen sind Beispielzahlen (Steuerklasse 3), die natürlich je nach persönlicher Situation anders aussehen werden.

Krankentagegeld kann auch bei Einkommen unter BBG deutlich zu niedrig sein

70% vom Brutto wären 4200 Euro gewesen! Abzgl. Sozialabgaben 3658 Euro, also 464 Euro mehr!

Grafik nicht maßstabsgerecht. Die Zahlen gelten für 2024. Alle Nettoeinkommen sind Beispielzahlen (Steuerklasse 3), die natürlich je nach persönlicher Situation anders aussehen werden.

Welche Lücke muss meine Krankentagegeldversicherung decken?

Ein Beispiel für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Form von Krankengeld für Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.

Welche Lücke muss meine Krankentagegeldversicherung decken?

70% vom Brutto wären 2100 Euro gewesen! Abzgl. Sozialabgaben 1829 Euro, also 245 Euro mehr!

Grafik nicht maßstabsgerecht. Die Zahlen gelten für 2024. Alle Nettoeinkommen sind Beispielzahlen (Steuerklasse 1), die natürlich je nach persönlicher Situation anders aussehen werden.

Was ist eine private Krankentagegeldversicherung?

Krankentagegeldversicherung für Angestellte und Selbständige

Eine Krankentagegeldversicherung ist eine Versicherung privatrechtlicher Natur zur Absicherung von Einkommensverlusten bei längerer Arbeitsunfähigkeit.

Wer bietet eine private Krankentagegeldversicherung an?

Eine private Krankentagegeldversicherung bieten die privaten Krankenversicherer in Deutschland an. Sie ist eine Vorsorgeversicherung zur Absicherung des  Arbeitsunfähigkeitsrisikos. Ein solcher Versicherungsvertrag kann dabei als Deinen Anspruch auf Krankengeld ergänzen oder ersetzenden. Das hängt im Wesentlichen von Deiner beruflichen Stellung ab.

Wann kann ich eine private Krankentagegeldversicherung abschließen?

Du kannst eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, wenn Du zu folgenden Berufsgruppen gehörst:

  • in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer 
  • freiwillig versicherte Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung
  • Freiberufler und Selbstständige

Wie berechnet sich die Leistung einer privaten Krankentagegeldversicherung?

Nehmen wir das Beispiel von oben, die Arbeitnehmerin mit 6000 Euro Brutto und einem Nettokrankengeld von 3252 Euro monatlich. Dann solltest Du die Differenz zwischen beiden Beträgen versichern. Die Berechnung sieht dann wie folgt aus:

4150 Euro Nettoeinkommen

– 3250 Euro Krankengeldanspruch

——–

= 900 Euro Differenz / 30 Tage = 30 Euro Tagesatz, abzusichern mit einer privaten Krankentagegeldversicherung.

Was kostet eine private Krankentagegeldversicherung

Der Beitrag zur privaten Krankentagegeldversicherung ist abhängig von Deinem Eintrittsalter, der Höhe der Absicherung und von Deinem Beruf. Bleiben wir wieder bei dem genannten Beispiel und nehmen wir an, die Versicherungsnehmerin ist Wirtschaftsingenieurin. Wir müssen hier natürlich mit Fallbeispielen rechnen, deshalb geben wir der jungen Frau ein Alter von 30 Jahren vor.

Absicherung für ganz kleines Geld

30 Euro Tagessatz, also 900 Euro Gesamtleistung pro Monat, kosten in diesem Fall gerade mal zwischen 14 und 18 Euro monatlich, je nach Anbieter.

wie berechnet sich eine Krankentagegeldversicherung

Möglichkeiten des Abschlusses mit vereinfachter Gesundheitsprüfung

Barmenia Krankentagegeldversicherung im Vergleich

Die Barmenia Krankenversicherung bietet die Absicherung Deines Krankentagegeldes ohne die herkömmlichen Gesundheitsfragen an. 

Besteht oder bestand in den letzten 5 Jahren eine der nachfolgend aufgelisteten Erkrankungen? Dann bist Du nicht versicherbar. Besteht derzeit eine Arbeitsunfähigkeit,  Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit oder wurde ein Antrag auf Leistungen gestellt? Auch dann bist Du nicht versicherbar. Besteht Pflegebedürftigkeit oder wurde ein Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt? Auch dann bist Du nicht versicherbar. In allen anderen Fällen kann der Antrag gestellt werden.

Die Diagnosefragen der Barmenia Krankenversicherung

A Abhängigkeit vom Beatmungsgerät Adipositas, ab Grad II (BMI >35) Alkoholismus Alzheimer Amputationen, mehrere Amyotrophe Lateralsklerose  (ALS) Anämien (alimentäre, hereditäre, aplastische) Angina Pectoris Aortenaneurysma Arthrose Arteriosklerose Autismus 

B Bandscheibenvorfall Blutgerinnungsstörung 

C Chorea Huntington COPD (chronisches Lungenem-  physem) Creutzfeldt-Jakob 

D Darmerkrankung, chronische Degeneration des Gehirns   oder Nervensystems Demenz Depression Diabetes mellitus (Typ 1 oder 2   sowie genetisch, medikamentös,   nach Bauchspeicheldrüsenent-  fernung) Dialyse 

Epilepsie 

Gelenkersatz

H Hemiparese Hemiplegie Hepatitis B/Hepatitis C, Herzklappenkrankheiten Herzkrankheiten, chronische   rheumat./angeborene Herzmuskelinsuffizienz Hirninfarkt HIV-Infektion Immunschwäche, angeborene/  erworbene 

K Kinderlähmung Knochengewebeschädigung Koma Krebs (alle Arten von bösartigen   Neubildungen) 

L Lähmung, spastische Leberzellschaden (u.a.   Zirrhose, Degeneration) Lungenembolie Lungeninfarkt Lymphödem 

M Makuladegeneration,   altersbedingte (AMD) Metabolisches Syndrom  Morbus Bechterew Mukoviszidose Multiple Sklerose Muskelschwund (-dystrophie) Myasthenie Myokardinfarkt Myopathie 

N Netzhautablösung Nierenembolie Nierenfunktionsstörungen Niereninsuffizienz, chronische O Organ- oder Gewebetransplantation Osteoporose 

P Parkinson Picksche Krankheit Polyarthritis Polyneuropathie Psoriasisarthritis psychische Erkrankung Psychosen Querschnittslähmung 

R Rheuma Rückenmarkkrankheiten 

S Sarkoidose Schädel-Hirntrauma   mit Hirnblutung Schizophrenie Schlaganfall Sehnervschädigung Sklerodermie Strahlenfolgen Subdurale Hämatome 

Z Zerebralparese Zerebrovaskuläre   

 

Achtung, Falle bei längerer Krankschreibung!

Wenn Du Deine Berufsunfähigkeitsrente beziehst, dann wird Deine private Krankentagegeldversicherung, die Du womöglich bei einem privaten Krankenversicherer hast, die Leistung einstellen und gar zurückfordern. Klar, Du bist ja nun nicht mehr Arbeitsunfähig sondern Berufsunfähig, Und da die BUV ihre Leistung (eigentlich) immer rückwirkend anerkennt, kann diese Rückforderung schmerzhafte Größenordnungen annehmen. Achte daher unbedingt auf die genaue Formulierung der AU-Leistung Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung.

Krankentagegeld in Überschneidung zur Berufsunfähigkeitsversicherung - genau checken

Möglichkeiten des Abschlusses ohne Gesundheitsprüfung

Axa Krankentagegeldversicherung - Abschluss möglich ohne Gesundheitsprüfung

Die Axa Krankenversicherung bietet die Absicherung Deines Krankentagegeldes ganz ohne Gesundheitsfragen an.

Eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es unseres Wissens nach aktuell nur bei der AXA Krankenversicherung. Die maximale Absicherung ist mit 30 € Tagessatz auch durchaus für etwas höhere Gehälter geeignet. Wenn du also keine Krankentagegeldversicherung abschließen kannst, weil du aus gesundheitlichen Gründen die Fragen im Antrag nicht mit Nein beantworten kannst, dann bietet AXA für dich hier eine sehr gute Lösung an.

Krankentagegeldversicherung ohne Prüfung aber mit Wartezeiten

Wartezeiten sind allerdings zu beachten. In den ersten drei Monaten der Vertragslaufzeit leistet AXA nicht, wenn du arbeitsunfähig wirst. Erst danach greift der volle Versicherungsschutz. Diese Wartezeit entfällt allerdings, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall verursacht wird.

Deckelung der Leistung in den ersten 12 Monaten

In den Monaten vier bis zwölf der Vertragslaufzeit ist die Leistung der Krankentagegeldversicherung auf 60 Tagessätze begrenzt. Maximal 72 Wochen wird geleistet für die gleiche Krankheit.

Unsere Empfehlung

Weiterer Vorteil dieses Tarifes ist, dass die AXA auf ein Sonderkündigungsrecht verzichtet und es im Vertrag auch keine Mindestlaufzeiten gibt. Unserer Meinung nach eine tolle Empfehlung für alle Kunden, die Probleme mit normalen Gesundheitsprüfungen haben.

 

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Wichtige Fragen und Antworten zur Krankentagegeldversicherung

Summe oder Schadensnachweis? Wie funktioniert die Krankentagegeldversicherung?

Wie wichtig die Krankentagegeldversicherung ist, haben wir weiter oben beschrieben. Wie aber geht der Versicherer mit Deinem Leistungsantrag um? Welche Nachweise sind bei Arbeitsunfähigkeit zu erbringen, um eine Auszahlung zu erhalten?

Krankentagegeld auf Antrag – was ist eine Summenversicherung?

Eine Krankentagegeldversicherung ist eine Summenversicherung. Wir wollen das gerne näher erläutern. Wirst Du arbeitsunfähig, musst Du keinen Nachweis über die Höhe des angefallenen Schadens führen. Du musst also nicht nachweisen, wie hoch Dein erlittener Einkommensverlust ist. Sofern die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhältst Du die mit dem Versicherer vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung, Dein Krankentagegeld, ausbezahlt.

Prüfung der Leistung durch den Versicherer ist möglich

Wie immer im Leben, so auch bei der Krankentagegeldversicherung: Kein Licht ohne Schatten. Denn die Krankentagegeldversicherung bedsitzt auch teilweise den Charakter einer Schadenversicherung. Eine solche Definition sagt aus, dass der Versicherer sowohl bei Antragstellung als auch im Versicherungsfall Deine Einkommenssituation überprüfen kann. Du wirst ahnen, dass diese Prüfung besonders im Leistungsfall unangenehm sein kann.

Wann beginnt und endet die Leistung der Krankentagegeldversicherung?

Der Versicherungsfall tritt ein, wenn Deine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. Abhängig von der vereinbarten Karenzzeit, bekommst Du dann eine Leistung ausgezahlt. Bei Arbeitnehmern beträgt diese Karenzzeit im Normalfall 42 Tage. Bei Selbständigen und Freiberuflern kann das Krankentagegeld natürlich auch schon früher einsetzen, je nach gewähltem Tarif.

Wer attestiert meine Arbeitsunfähigkeit?

Deine Arbeitsunfähigkeit kann von einem Arzt oder einem Zahnarzt testiert werden. Die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Heilpraktiker begründet nach den Musterbedingungen Krankentagegeld 2009 (MB/KT 2009) keinen Versicherungsfall und damit auch keinen Leistung.

Wer entscheidet über den Leistungsfall der Krankentagegeldversicherung?

Stellt ein Arzt nun Deine Arbeitsunfähigkeit fest, ist das rein rechtlich noch keinen Versicherungsfall. Über den entscheidet der Versicherer. Auch eine medizinische Behandlungsmaßnahme ohne „gelben Schein“ löst keinen Leistungsfall aus. Für den Versicherer heißt Leitungsfall: Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Du Deine vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte berufliche Tätigkeit aus medizinischen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Und wenn Du sie auch nicht ausübst und auch keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehst.

Darf ich ein paar Stunden arbeiten und erhalte trotzdem eine Leistung aus meiner Krankentagegeldversicherung?

Nach den Musterbedingen des GDV (MB/KT 2009) wird nur vollständige Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf die Zahlung des Krankentagegelds auslösen. Du musst also zu 100 Prozent nicht mehr arbeitsfähig sein. Wenn also ein Kranklenversicherer in seinen AVB den Begriff der Arbeitsunfähigkeit nach § 1 Abs. 3 MB/KT 2009 definiert, besteht auch kein Leistungsanspruch bei Wiedereingliederung. Lies dazu mehr weiter unten.

Was geschieht, wenn mehrere Krankheiten in Folge auftreten?

Und wenn Du währen der Behandlungsdauer eine weitere Erkrankung in Zusammenhang mit der ersten erleidest, wird die Leistung auch nur einmal ausgezahlt. Der Versicherungsfall endet, wenn nach ärztlicher Einschätzung keine Arbeitsunfähigkeit und keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht.

Was passiert bei einem Berufswechsel? Muss ich diesen der Krankentagegeldversicherung anzeigen?

Eine Änderung Deiner beruflichen Tätigkeit musst Du unbedingt Deinem privaten Krankenversicherer anzeigen. Denn im Leistungsfall wird auf Deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit geprüft. Abweichungen zwischen Antrag und Tätigkeit könnten Dir Schwierigkeiten bereiten.

Wo kann ich meine Krankentageldversicherung vergleichen?

Natürlich kannst Du dies im Internet tun. Bedenke dabei jedoch, dass Du dann die Versicherungsbedingungen genau lesen solltest.

Krankentagegeldversicherung bei Check 24 vergleichen oder bei uns!

Lass Dich deshalb beim Thema Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung auf keine Ausreden ein. Ein gut ausgebildeter Versicherungsmakler wird Dir in diesem Fall das passende Konzept verschaffen. Hier findest Du einen.

Was können wir besser machen?

  • Gründliche und intensive Recherche VOR der Antragstellung
  • Gesundheitsfragen werden Dir vorab digital zur Ansicht zugestellt, so kannst Du in Ruhe darüber nachdenken
  • Keine Bündelprodukte. Sofern aus steuerlicher Sicht doch gewünscht, genaue Berechnung ob lohnenswert
  • Wir vergleichen Anbieter nach Qualität, nicht nach Preis oder Provision!

Nach der Krankheit könnte Berufsunfähigkeit die Folge sein. Hier die Links zum Thema!

Berufsunfähigkeitsversicherung

Alles zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Invaliditätsvorsorge

BU-Versicherung sinnvoll?

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Sonderaktionen in der BUV

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Damit die Studienjahre nicht umsonst waren: Berufsunfähigkeitsversicherung

Vorerkrankungen

Kannst Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankungen bekommen?

Krankentagegeldversicherung - keine Leistung bei Wiedereingliederung

Sonderfall Wiedereingliederung

Nach den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherer liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn Du Deine berufliche Tätigkeit aus medizinischen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Und zwar so, wie sie vor der Arbeitsunfähigkeit ausgestaltet war. Und Du darfst auch keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen. Also immer 100 Prozent Ausfall, sonst giltst Du im Sinne der Musterbedingungen nicht als arbeitsunfähig. 

Keine Leistung bei Wiedereingliederung?

Wenn also ein Krankenversicherer seine AVB nach den Musterbedingungen  (hier § 1 Abs. 3 MB/KT 2009) definiert, besteht auch im Fall einer Wiedereingliederung kein Leistungsanspruch. Denn Du gehst ja arbeiten. Dies gilt auch, wenn Du für die Dauer der Wiedereingliederung von Deinem Arbeitgeber keine Entgeltzahlung erhältst!

Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit wird in den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherer im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung deutlich enger ausgelegt.

Abweichungen in den Bedingungen der Krankentagegeldversicherung möglich

Die Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung sind jedoch nur eine Empfehlung des PKV-Verbandes an die privaten Krankenversicherer.  Diese können in ihren Bedingungen durchaus bessere oder schlechtere Regelungen für Ihre Kunden festschreiben. Es ist daher im Falle eines Vertragsabschlusses enorm wichtig, die Bedingungen auch zu kennen! Manche Versicherungsgesellschaften räumen zum Beispiel auch zeitlich befristete Leistungen bei Wiedereingliederungsmaßnahmen oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit ein. 

Die Gelbe-Schein-Regelung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Verdienstausfall absichern in der BUV ohne berufsunfähig zu werden? Kann ich meine Krankentagegeldversicherung dort einbauen?

Krankentagegeldversicherung innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung möglich?

In den letzten Jahren bieten deshalb immer mehr Lebensversicherer eine Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit auch innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung an. Das heißt, Du bekommst von Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung eine Leistung, obwohl Du noch gar nicht berufsunfähig bist. Was dabei zu beachten ist, und welche Fallstricke durchaus bestehen, liest Du hier.

Die sogenannte „Gelbe-Schein-Regelung“ innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie Du vielleicht an anderer Stelle schon gelesen hat, lautet die Definition von Berufsunfähigkeit: Mindestens 6 Monate in Folge nicht zu 50 Prozent in der Lage sein, den eigenen Beruf auszuüben (vereinfacht ausgedrückt). Oftmals aber ist die Diagnose Berufsunfähigkeit erst sehr viel später zu stellen, vielleicht dauert es sogar Jahre. In dem Fall leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsleistung auch dann, wenn „nur Arbeitsunfähigkeit“ besteht, keine Berufsunfähigkeit. Im Versicherungsfall zahlt der Versicherer an Dich dann eine Rente für die Dauer einer leistungspflichtigen Arbeitsunfähigkeit, höchstens aber für die in den AVB geregelte maximale Leistungsdauer aus. So die Theorie.

Achtung, Falle bei längerer Krankschreibung!

Wenn Du Deine Berufsunfähigkeitsrente beziehst, dann wird Deine private Krankentagegeldversicherung, die Du womöglich bei einem privaten Krankenversicherer hast, die Leistung einstellen und gar zurückfordern. Klar, Du bist ja nun nicht mehr Arbeitsunfähig sondern Berufsunfähig, Und da die BUV ihre Leistung (eigentlich) immer rückwirkend anerkennt, kann diese Rückforderung schmerzhafte Größenordnungen annehmen. Achte daher unbedingt auf die genaue Formulierung der AU-Leistung Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung.

Krankentagegeld in Überschneidung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Längere Arbeitsunfähigkeit und die passende Berufsunfähigkeitsversicherung

Krankentagegeldversicherung und BUV bei längerer Arbeitsunfähigkeit

Das Risiko heißt also: Du hast eine Berufsunfähigkeitsversicherung die auch bei Arbeitsunfähigkeit leistet. Und Du hast eine Krankentagegeldversicherung bei einer privaten Krankenversicherung. Nun zahlt Deine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Leistung und Deine Krankentagegeldversicherung will Geld zurück. In der Regel ist die Absicherung durchs Krankentagegeld höher als Deine versicherte Berufsunfähigkeitsrente, die nun vorgezogen leistet. Du hast also eine Lücke in Deiner Einkommensstruktur während Deiner Krankheit. Und diese Lücke kann schmerzhaft sein.

Welche Fragen müssen in diesem Zusammenhang gestellt werden?

  • Wie definiert der Versicherer eine leistungspflichtige Arbeitsunfähigkeit?
  • Muss ein Facharzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen?
  • Welche Leistungsvoraussetzungen bestehen?
  • Wie sieht es mit Prognosezeiträumen in den Bedingungen des Versicherers aus?
  • Welche Leistung genau wird ausgezahlt?
  • Was, wenn die Beurteilung länger dauert?
  • Leistungszeitraum? Und wie lange maximal?
  • Muss zugleich ein Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt werden?
  • Was passiert, wenn die Berufsunfähigkeit dann durch ist?

Unterschiede in den Bedingungen zur Klausel bei Arbeitsunfähigkeit beachten

Zunächst betrachten wir die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft. Die sollten zumindest für die AVB der Branche als Benchmark gelten.

Der GDV nennt keinen konkreten Zeitraum der Krankschreibung und verlangt nur die Bescheinigung eines in Deutschland ansässigen Arztes. Das klingt schon mal ganz gut, oder?

Was steht in den AVB der Versicherer zum Thema Arbeitsunfähigkeit?

Die Definitionen sind sehr weit gestreut. Einige Lebensversicherer stellen ihren Leistungsanspruch auf die sozialrechtliche Auslegung des Begriffs Arbeitsunfähigkeit ab. Dies sichert dann auch einen Leistungsanspruch bei Wiedereingliederung. Andere Lebensversicherer lehnen sich an die Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherer (PKV-Verband) an, immerhin hat man es ja mit einer Krankschreibung zu tun. Nicht alle diese Tarife leisten dann auch bei Wiedereingliederung.

Inzwischen verzichtet wohl die Mehrheit der Lebensversicherer auf eine eigene Definition des Begriffs Arbeitsunfähigkeit. Diese Versicherer akzeptieren dann eine ärztliche Bescheinigung im Sinne der Rechtsnorm des Entgeltfortzahlungsgesetzes. 

Das Risiko der fingierten Berufsunfähigkeit

Klingt blöd, heißt aber tatsächlich so: Fingierte Berufsunfähigkeit. Wird nun die AU-Leistung der Berufsunfähigkeitspolice als Berufsunfähigkeitsrente definiert, droht Dir das oben genannte Szenario. Die Leistung der Krankentagegeldversicherung ist zurückzuzahlen. 

Hier ein Auszug aus Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung, wie es nicht sein sollte:

Wenn Sie Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit mitversichert haben und die versicherte Person während der Versicherungsdauer gemäß § 3 arbeitsunfähig wird, erbringen wir die Leistungen gemäß

  • 1 Abs. 1 Buchstaben a und b auch dann, wenn keine Berufsunfähigkeit gemäß § 2 besteht.
  • 1 Unsere Leistungen bei Berufsunfähigkeit

Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer gemäß § 2 berufsunfähig, erbringen wir folgende Leistungen:

  1. a) Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die Berufsunfähigkeitsversicherung;
  2. b) Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.

Das heißt: Auch bei Zahlung nach der „Gelben-Schein-Regelung“ erhältst Du eine Berufsunfähigkeitsrente. Ergo: Deine Krankentagegeldversicherung will ihr Geld zurück!

Krankentageldversicherung - welche Richtlinien sind besonders zu beachten?

Wie geht es besser?

„…Wir zahlen eine Arbeitsunfähigkeitsrente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, längstens für die vereinbarte Versicherungsdauer, wobei die Leistung auf insgesamt maximal 24 Monatsrenten beschränkt ist.“

Hier wird genau definiert: Es ist keine BU-Rente, die ausgezahlt wird! Die Begrenzung auf 24 Monate ist übrigens üblich und kein Nachteil dieses Anbieters.

Die Rechtsgrundlagen einer sauberen Trennung zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Krankentagegeldversicherung und Rechtsgrundlagen im Zusammenspiel mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Ganze Problem hat seinen Ursprung in einem Urteil vom 10.2.2016 (20 U 204/15) des OLG Hamm. Das Gericht entschied, dass der Anspruch eines privaten Krankenversicherers auf Rückzahlung von Krankentagegeld auch im Fall einer sogenannten „fingierten Berufsunfähigkeit“ besteht. Im vorliegenden Fall wurde die Leistung nach unserem ersten Beispiel definiert und ausgezahlt.

Das Gericht sah den Rückforderungsanspruch des Krankenversicherers als begründet an und führte hierzu u.a. aus:

„…. Die Versicherungsfähigkeit entfällt damit auch bei Bezug einer Rente wegen fingierter Berufsunfähigkeit, wie sie der Beklagte aufgrund seiner mehr als sechs Monate andauernden Arbeitsunfähigkeit erhalten hat. ….“

Die sogenannte „Gelbe-Schein-Regelung“ eigene Tarifleistung

Im Hinblick auf dieses Urteil sollte die sogenannte „Gelbe-Schein-Regelung“, also die Leistung Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung immer eine eigenständige Tarifleistung sein. 

Muss der Abschluss einer Leistung bei Arbeitsunfähigkeit innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung dem Krankentagegeldversicherer angezeigt werden?

Diese Frage ist sehr wichtig! Und wenn Du die Bedingungen Deiner Krankentagegeldversicherung liest, wirst Du womöglich zweifeln. Denn nach den Musterbedingungen der Krankentagegeldversicherung der privaten Krankenversicherung ist es nicht erlaubt, neben der Krankentagegeldversicherung eine weitere, identisch definierte Leistung zu bekommen. Der Neuabschluss einer weiteren Versicherung mit Anspruch auf Krankentagegeld darf nur mit der Einwilligung des privaten Krankenversicherers erfolgen. Holt man diese nicht ein, steht dem Versicherer theoretisch ein Kündigungsrecht zu.

Allerdings fällte das OLG Karlsruhe ein bemerkenswertes Urteil zu diesem Sachverhalt. Das OLG widerspricht der Regelung in den Musterbedingungen, denn Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankentagegeldversicherung gehen 

„…von einer unterschiedlichen Regelung der Leistungsvoraussetzungen in den AVB für die Krankentagegeldversicherung bzw. in den AVB für die Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung sowie von einer der unterschiedlichen Leistungszahlung aus…“

Klartext: Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, also nach der sogenannten „Gelbe-Schein-Regelung“, muss bei Deiner Krankentagegeldversicherung nicht angezeigt werden.

FAQ zum Thema Krankentagegeldversicherung

Wie sinnvoll ist eine Krankentagegeldversicherung?

Muss ich dem Versicherer einen Berufswechsel anzeigen?

Ja, denn die Krankentagegeldversicherung ist auf Deinen Beruf kalkuliert. Die Beurteilung Deiner Arbeitsunfähigkeit stellt immer auf die vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Berufstätigkeit ab.

Kann ich neben der Krankschreibung eine Tätigkeit ausüben und trotzdem Krankentagegeld beziehen?

Nein. Die Musterbedingungen der Krankentagegeldversicherung sehen eine Leistung nur bei 100 Prozent Arbeitsunfähigkeit vor. Ein Beispiel: Du bist Anwalt und hast durch einen Schlaganfall die Fähigkeit verloren, flüssig zu lesen. Dann ist Dir zumutbar eine Hilfskraft lesen zu lassen, sofern Du Deine anderen Tätigkeiten noch ausüben kannst.

Wie sinnvoll ist eine Krankentagegeldversicherung?

Sie ist immer sinnvoll, solange Du bei längerer Arbeitsunfähigkeit nicht auf Deine Ersparnisse zurückgreifen willst.

Wie lautet die genaue Definition einer Arbeitsunfähigkeit für die gesetzliche Krankenkasse?

Bist Du Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, findest Du die Definition in § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB V (AU-Richtlinie). Hier wird der Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung definiert (Auszug):

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Versicherte auf Grund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können. Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben. Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.

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