Personaler und Lohnbuchhalter aufgepasst: 2022 wird Ihr Jahr! Eigentlich wird schon Ende 2021 toll für Sie. Aber wir wollen ja nicht kleinlich sein. Denn 2022 dürfen Sie nahezu jeden Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) anfassen, den Sie in der Firma verwalten. Auch jenen, den der Mitarbeiter mal mitbrachte und einfach so bei Ihnen weiterführen darf. Denn 2022 ändert sich einiges für die betriebliche Altersversorgung. Und der Rattenschwanz an notwendigen Erklärungen, Vereinbarungen und dergleichen wird Sie glücklich machen.

2022 – das Jahr des Zwangszuschusses

Als das Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 in Kraft trat, ließ es den Unternehmen bewusst einige Jahre Zeit mit bestimmten Themen. Haben Sie diese Zeit genutzt? Dann seien Sie stolz darauf, denn das haben nur wenige getan. Ab 2022 nun werden nämlich auf alle betrieblichen Altersversorgen, die Ihre Mitarbeiter per Gehaltsumwandlung zahlen, 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss fällig. Sofern Sie als Arbeitgeber mit der bAV Sozialabgaben sparen.

2022 – das Jahr der Überraschungen

Seien Sie sicher, auch Sie werden überrascht sein. Weil auch in Ihren Büchern Überraschungen lauern. Denn meist herrscht in Unternehmen ein wildes Sammelsurium an bAV-Verträgen vor. Und ob diese bezuschusst werden müssen oder nicht, das ist nicht immer so ganz einfach erkennbar. Auch wenn Sie bereits eine Arbeitgeberbeteiligung auf die Verträge Ihrer Mitarbeiter zahlen, kommt trotzdem Arbeit auf Sie zu. Denn Sie dürfen nun die Entgeltumwandlungsvereinbarung neu definieren. Außer Sie haben den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bereits dokumentiert. Haben Sie? Und wo ist das Dokument? Ach ja, wo wir dabei sind: Eine fehlende Entgeltumwandlungsvereinbarung wird, wenn die Betriebsprüfung sie „entdeckt“, zum Verlust der Steuer- und Sozialabgabenvorteile führen. Nachzahlungen drohen.

2022 – das Jahr der Negativzinsen

Was tun Sie nun mit den alten Verträgen, die Sie bezuschussen müssen? Die Versicherer werden Ihr Geld nicht in den Alttarif stecken wollen, weil die Rechnungszinsen sich geändert haben. Welche Zinsen übrigens?…. Einen Neuvertrag abschließen? Die Beitragskonstellation ändern? Und welche Dokumente sind dazu nötig?

Detektivarbeit nötig

Die Umsetzung dieses Themas wird im Einzelfall je Vertrag zu prüfen sein. Meist werden Sie keine Aufstockung der Verträge erreichen können. Zusatzverträge können allein von den Produktkosten her sinnlos sein, je nach Beitragshöhe. Eine Änderung der Zahlungsmodalitäten zwischen Ihnen und Ihrem Mitarbeiter ist meist möglich. Doch vergessen Sie dabei nicht die Entgeltumwandlungsvereinbarung zu definieren und alles sauber zu dokumentieren.

Was steht in Ihrer Versorgungsordnung?

Die meisten Unternehmen haben ein solches Vertragswerk nicht. Warum auch, ging ja immer so, oder? Doch die Definition der bAV im Unternehmen sollte genauen Spielregeln unterliegen. Und diese Spielregeln legen Sie in einer Versorgungsordnung fest. Außer der Tarifvertrag schreibt Ihnen dies alles ohnehin vor. Und genau jetzt wäre der Zeitpunkt, Spielregeln in der bAV zu in einer Versorgungsordnung festzulegen. Zuschusshöhe, Zusageart und Durchführungsweg sind nur drei wichtige Punkte. Zu beachten wäre zum Beispiel auch die Vorgehensweise bei Kurzarbeit, längerer Krankheit, Elternzeit, Ausscheiden oder Tod des Mitarbeiters. Für all dies sollte eine klare Struktur geschaffen sein. Weil, wenn Sie dies nicht tun, erledigt das vielleicht irgendwann das Arbeitsgericht für Ihr Sie. Nur leider meist nicht zu Ihren Gunsten. Denn grundsätzlich gilt:

bAV ist ein enormes Haftungsfeld für Unternehmer

Sie haften quasi für alles. Und mit dem Termin Januar 2022 kommt weiteres Haftungspotential hinzu. Nämlich dann, wenn Sie die bAV-Umstrukturierung nicht korrekt hinbekommen.

Wir helfen Ihnen. Auch 2022

Sprechen Sie uns an! Wir sind Experten in betrieblicher Altersversorgung. Und mehr noch. Über unsere digitale bAV-Plattform verwalten Sie Ihre bAV im Unternehmen in einfachster und effizientester Art. Alle D0kumente und Informationen für Sie und Ihren Arbeitnehmer an einer Stelle immer verfügbar. Wir setzen den Termin Januar 2022 für Sie um. Lassen Sie uns unseren Job machen. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Geschäft!