Startschuss zum Volkssport: Vergleich der Autoversicherung. Die Mehrheit der Kfz-Verträge haben eine Laufzeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember und können daher zum 30. November gekündigt werden. Doch auf der Suche nach einem anderen Versicherer sollte man sein Augenmerk nicht nur auf den Preis richten – viel wichtiger sind die weiteren Leistungen, die in einem Kfz-Vertrag enthalten sind. Wir erklären, worauf Sie achten sollten.
Deckungssumme für die Autoversicherung
Diese sollte bei 100 Mio. Euro in der Kfz-Haftpflichtversicherung liegen. Bei schweren Unfällen sind Sie so auf der sicheren Seite.
Versicherungssumme Personenschäden
Diese sollte bei über 8 Mio. Euro je geschädigter Person liegen. Bitte beachten: Für Sie selbst oder eine der mitversicherten Personen (Halter, Eigentümer, Fahrer…) besteht kein Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflichtversicherung des gelenkten Fahrzeugs!
Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung
In der Vollkasko sollten bei einem Totalschaden bis zu 24 Monate und bei Diebstahl mind. 6 Monate lang der Neupreis oder Kaufpreis erstattet werden. Bei hochwertigen Fahrzeugen empfehlen wir grundsätzlich 36 Monate Kaufpreisentschädigung bei Diebstahl!
Verzicht auf Einwand bei grober Fahrlässigkeit
Sollten Sie beim Fahren z. B. durch Kinder abgelenkt, einen Unfall verursachen, wird trotzdem eine Zahlung der Versicherung erfolgen. Ausgenommen sind hierbei jedoch zumeist grob fahrlässig herbeigeführte Diebstähle (Schlüssel im Fahrzeug stecken lassen, Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss).
Rabattschutz in der Autoversicherung
Der leidige Verlust von schadensfreien Jahren nach einem Unfall nervt, lässt sich allerdings umgehen. Schließen Sie einen Rabattretter in den Vertrag ein, belastet ein Unfall Ihren Vertrag nicht. Aber Achtung, dies gilt nicht uneingeschränkt: Bei einem Versichererwechsel wird nämlich an den Nachversicherer nur der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den der Kunde ohne Rabattschutz erfahren hätte. Sie sind mit Rabattretter also erstmal an den Versicherer gebunden, wenn Sie den Rabatt behalten wollen.
Mietwagen im Ausland
Diese Leistung ist sinnvoll für Personen, welche sich im Urlaub gerne ein Auto leihen. Viele Versicherer übernehmen auch Schäden, welche mit einem gemieteten Wagen im Ausland entstanden sind.
Folgeschäden Tierbiss- / Marderbissschäden
Nicht der nur Austausch eines zerstörten Kabels oder eines Schlauches ist bei einem Marderbiss mit hohen Kosten verbunden – es sind die Folgeschäden, die richtig teuer werden können. Wir empfehlen hier mindestens 3000 € Deckung, besser 5000 €, idealerweise unbegrenzte Deckung. Folgeschäden können z.B. Motorschäden nach Ölverlust oder Überhitzung sein, wenn dem Marder gerade diese Schläuche besonders gut geschmeckt haben.
Sonderausstattung über Autoversicherung mitversichert?
Beitragsfreie Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen bis zu einem vorgegebenen Wert. Nicht immer sind alle Fahrzeugteile in der Kasko mitversichert. Deshalb unbedingt die Bestimmungen zur Kfz-Versicherung lesen!
Und außer Blechschäden?
Was aber, wenn nach dem Unfall nicht nur das Auto, sondern auch der Fahrer verbeult ist. Schützen Sie Ihre Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder sichern Sie sich zumindest mit einer Unfallversicherung ab.
Gute Fahrt wünscht das Team der Misch & Wipprecht GmbH