Wer baut begibt sich meist in finanzielle Untiefen. Egal ob Eigentumswohung oder Haus, die Kosten sind heute immens. Streiten Sie dann mit dem Bauträger wegen Fehlern oder Vertragserfüllungen, dürfen Sie zu den kalkulierten Kosten auch noch die Anwaltskosten nachfinanzieren. Lieber Bauherr, Ihre Hausbank wird es Ihnen danken.

Bauherr nicht versicherbar?

Keine Chance auf Rechtsschutz. Nur sehr wenige Rechtsschutzversicherer sichern Ihre Eigenschaft als Bauherr ab. Beim Streit mit der Bauantragsbehörde, dem Bauträger, dem Architekten oder dem Handwerker müssen Sie sich also fast immer selbst helfen. Oder von Ihrer Bank helfen lassen. Je nach Höhe des Streitwertes kann schon der erste Brief Ihres Anwalts sehr teuer werden. Apropos Streitwert: Bei den heutigen Grundstückspreisen schießt dieser schon bei einer Klage wegen allein des Grundstückskaufs in die Höhe.

Risiko als Bauherr ist versicherbar

In der Tat jedoch läßt sich dieses Risiko absichern. Ausgewählte Rechtsschutzversicherer decken das Risiko, meist jedoch mit einer längeren Wartezeit. In der Regel sind dies sechs Monate, und zwar sechs Monate bis zum Eintritt der Streitursache. Heißt, Sie müssen den Rechtsschutzvertrag bereits mindestens sechs Monate besessen haben, bevor Sie einen Grundstückskaufvertrag oder einen Vertrag mit einem Bauträger unterschreiben. Also bevor Sie Bauherr oder Bauherrin werden.

Zu teuer oder besser? Auf die Beratung kommt es an!

Und ja, dieser Tarif kostet mehr als der Marktdurchschnitt. Bei der Wahl der passenden Rechtsschutzversicherung wägen Sie also bitte ab, ob Sie einen Neubau oder Umbau oder den Kauf eines Grundstücks planen. Werden Sie in absehbarer Zeit Bauherr oder Bauherrin? Wir stellen Ihnen gerne die Alternativen zur Auswahl, die Entscheidung treffen letztendlich Sie allein.

Was meist vergessen wird

Fast jeder Bauherr denkt an die Bauherrenhaftpflicht und die Feuerrohbauversicherung. Meist jedoch wird die Bauleistungsversicherung vergessen. Dabei ist diese die wichtigste Ergänzung zur Feuerrohbauversicherung und darf bei keinem Neubau fehlen. Die Kasko für Bauherren ist die Bauleistungsversicherung. Denn was die Feuerrohbauversicherung nicht deckt sind Schäden, die eben nicht durch Feuer entstehen. Ein Beispiel: Bei Starkregen läuft, weil das Grundstück noch nicht befestigt ist, der Keller eines fast bezugsfertigen Neubaus voll. Schadenshöhe ca. 50.000 Euro. Der komplette Fußboden muss raus, Treppe und die Türen im Kellergeschoß sind ebenso betroffen. Der Einzug verzögert sich. Diesen Schaden zahlt keine Feuerrohbauversicherung, sondern die Bauleistungsversicherung! Oder Sie zahlen den aus der eigenen Tasche.

Die passende Rechtsschutzversicherung

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