Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen.  Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung Ihre wichtigste Versicherung, auch wenn Sie Bauherrin sind!

Auch bei Fremdverschulden?

Sie haften außerdem für Ihre Baustelle auch dann, wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Und zwar laut BGB in unbegrenzter Höhe. Das kann Ihnen die Freude am Neubau heftig verhageln, wetten dass?

Was deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht?

Nicht alles ist versicherbar. Vorsatz, Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander und Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden, können nicht gedeckt werden. Ebensowenig Geldstrafen und Bußgelder, die Veränderung des Grundwasserspiegels oder Schäden an Gegenständen die Sie geliehenen oder gemietet haben.

Wer braucht die Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Ein absolutes „Muss“ für jeden Bauherren und jede Bauherrin. Kleinere Bauvorhaben (z.B. An- und Umbauten) sind häufig über Ihre Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Aber Achtung: Dieser Einschluss gilt jedoch nur bis zu einer bestimmten Bausumme und könnte für Sie nicht reichen.

Was ist versichert?

Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden die Sie fahrlässig einem Dritten zugefügen, versichert. So z.B. wenn Sie gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle verstoßen oder gegen Ihre Überwachungspflicht. Zunächst prüft die Bauherrenhaftpflichtversicherung, ob die Schadenersatzansprüche gegen Sie berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten – bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit – werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Außerdem ist die gesetzliche Haftpflicht für Sie als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk mitversichert.

 Schadensbeispiele in der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Der Lack ist ab

Trotz scheinbar guter Sicherung löste sich auf der Baustelle eines Neubaus eine Abdeckplane und zerkratzte das Auto des Nachbarn. Dieser machte Schadenersatz gegen den Bauherren für die Reparatur seines Pkw geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 500,00 Euro geschätzt.

Absperrung mangelhaft

Kurz vor Feierabend zogen Gewitterwolken über dem Neubaugebiet auf. Rasch packten die Handwerker das Werkzeug zusammen und verließen die Baustelle – jedoch ohne sich um die ausreichende Absperrung des Baugeländes zu kümmern. Schließlich hatte der Bauherr zugesagt, dies zu erledigen. Nachdem der Regen abgeklungen war, spielten Kinder auf der Baustelle im aufgeweichten Erdreich. Dabei rutschte eines davon in eine nicht abgesicherte Grube und brach sich das Bein. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Ersatz der krankenhausbedingten Aufwendungen. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 5.300 € geschätzt.

Helmpflicht für Spaziergänger?

Während die Zimmermannsarbeiten am Dachstuhl in vollem Gang waren, genoss ein Spaziergänger das Wetter und begutachtete den Fortschritt an dem Sanierungsobjekt. Aus Unachtsamkeit ließ der Bauherr, der bei den Arbeiten den Zimmerleuten zur Hand ging, ein Nagelschussgerät vom Dach fallen. Die Maschine fiel auf den Vorplatz des Gebäudes, ein Schuss löste sich und traf den Spaziergänger in das Knie. Auch die sofortige medizinische Versorgung und mehrere Operationen konnten nicht verhindern, dass das Bein steif blieb. Die Schadenhöhe wurde zunächst auf 74.000 € geschätzt.

Einsturz eines Gerüstes

Um die Fassade des Gebäudes zu erneuern, lies der Hauseigentümer ein Gerüst aufstellen. Dabei beachteten die Arbeiter jedoch nicht die Beschaffenheit des Untergrundes. Das hatte zur Folge, dass das Gerüst an einer Stelle stark absackte und sich mehrere Verstrebungen lösten. Diese fielen auf die angrenzende Straße, wurden von einem vorbeifahrenden Auto erfasst und gegen die Garage des Nachbarn geschleudert. Die Geschädigten sahen ein erhebliches Mitverschulden beim Bauherren, da er die Arbeiten nicht ausreichend kontrolliert hatte. Insgesamt wurde die Schadenhöhe auf 6.400 € geschätzt.

Blut im Schuh

Bei der Besichtigung des Baufortschrittes trat ein Bekannter des Bauherren in einen aus dem Boden herausstehenden Nagel. Da der Besucher nur leichte Sommerschuhe trug, durchbohrte der Nagel den kompletten Fuß. Der Geschädigte forderte vom Bauherren Schmerzensgeld. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 2.600 Euro geschätzt.