Auf Berufsstarter kommen viele neue Eindrücke zu. Deshalb ist es umso wichtiger, den Überblick zu behalten und auch an morgen zu denken. Raus aus der Schule, rein ins Berufsleben. Mehr als 500.000 junge Menschen starteten im August eine Berufsausbildung. Besonders beliebt bei jungen Männern ist der Kraftfahrzeugmechatroniker, unter jungen Frauen die Kauffrau für Büromanagement. Der Start ins Arbeitsleben bedeutet Veränderung. Fremde Menschen, neue Eindrücke und Aufgaben erwarten die Auszubildenden. Nach und nach übernehmen sie Verantwortung, für Kollegen und den Betrieb, aber auch für sich selbst. Die beginnt mit der Haftung für eigene Fehler und endet mit der Zukunftsplanung noch lange nicht.

Haftung für Berufsstarter prüfen

Während ihrer ersten Berufsausbildung sind Azubis meistens noch über die private Haftpflichtversicherung der Eltern geschützt. Weil es aber Ausnahmen gibt, muss der Vertrag geprüft werden.

Arbeitskraft schützen

Besonders wichtig für Berufsstarter, weil existenzsichernd, ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Von der gibt’s eine monatliche Rente, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur stark eingeschränkt in seinem Beruf arbeiten kann. Ein früher Abschluss lohnt sich. Denn je jünger und gesünder, umso günstiger der Beitrag.

Zukunft für Berufsstarter sichern

Lieber jetzt als später. Wer zum Beispiel mit 20 Jahren bis zum Alter 67 monatlich 100 Euro spart, kommt am Ende auf 56.400 Euro – ohne Zinsen. Wer also erst mit 35 beginnt, muss schon 147 Euro im Monat aufwenden. Und der Zinseszinseffekt verstärkt den Vorteil noch. Bei nur 3 Prozent Rendite der oben genannten 100 Euro werden aus 56.400 Euro stolze 122.000 Euro. Nur richtig sollte man es machen!

Förderung kassieren

Gerade für junge Menschen, die oft noch wenig verdienen, gibt es vom Staat zahlreiche Anreize und Zuschüsse.
Zum Beispiel die Riester-Vorsorge: Sparrate 4 % vom Einkommen, u. a. für Sparpläne, Rentenversicherungen, Zuschuss 175 Euro im Jahr, plus 200 Euro Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige einmalig.
Bausparen: Wohnungsbauprämie 8,8 % der Sparsumme, max. 45 Euro, steuerpfl. Jahreseinkommen bis 25.600 Euro.
Betriebliche Altersversorgung: bAV-Beitrag (begrenzt) steuer- und sozialabgabenfrei; ab 2019 zahlt Arbeitgeber (AG) seine Ersparnis pauschal mit 15 % auf den Vertrag ein; für Beschäftigte bis 2.200 Euro Monatseinkommen bekommt er anteilige Steuergutschrift („Geringverdienerförderung“).
Vermögenswirksame Leistungen: max. 40 Euro monatlich, Höhe im Tarifvertrag geregelt, u. a. für Banksparpläne, Bausparverträge und Fondssparpläne; plus Arbeitnehmersparzulage für steuerpfl. Einkommen bis 17.900 (Bausparen, 9%, max. 43 Euro) oder 20.000 Euro (Aktienfonds, 20%, max. 80 Euro, Antrag mit Steuererklärung.

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