Corona hat nicht nur Folgen für die Gesundheit, auch Anwälte und Gerichte beschäftigen sich zunehmend mit den Folgen der Pandemie. Ein Beispiel aus dem Thema Arbeitsrecht.

Abstandsgebot verletzt

Raimund T. hat eine Abmahnung bekommen. Sein Arbeitgeber behauptet, er habe entgegen den ausdrücklichen Weisungen die Hygienemaßnahmen wegen des Corona-Virus missachtet. Bei der Annahme der Lieferung habe er einem Lieferanten die Hand gegeben und diesen auch noch freundschaftlich am Arm berührt.

Corona und Abmahnung?

So war das aber nicht. Der Lieferant, den Raimund T. seit Jahren kennt, hat ihn freundschaftlich am Arm zu sich gezogen. Mit der anderen Hand Raimund T.s Hand zu einem Handschlag gepackt. Das ging alles so schnell, dass Raimund T. völlig überrumpelt war. Raimund T. hat dann schnell versucht, den Lieferanten etwas wegzudrücken und auf das Abstandsgebot hinzuweisen. Der Lieferant sagte nur lachend „Ach komm, stell Dich doch nicht so an“. Um ihn nicht zu verprellen, wollte Raimund T. um diesen Vorfall kein weiteres großes Aufsehen machen. Sein Arbeitgeber sah das aber leider anders, was sich in einer Abmahnung widerspiegelt.

Rechtsberatung nach Vergehen gegen Corona – Schutzmaßnahmen

Raimund T. ruft noch am Abend bei der telefonischen Rechtsberatung seiner Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA an. Er möchte die Abmahnung gerade in diesen schwierigen Zeiten nicht auf sich sitzen lassen. Andererseits will er auch keinen (weiteren) Ärger mit seinem Arbeitgeber riskieren. Dieser hat schließlich schon zwei Kollegen wegen der Corona-Krise entlassen müssen.

Mediation als Lösungsweg

Im Gespräch mit der KS/AUXILIA wird Raimund T. auf die Möglichkeit einer Mediation hingewiesen. Diese ist telefonisch möglich und Raimund T. müsste nicht selbst mit seinem Arbeitgeber sprechen. Ein neutraler Mediator würde sich mit Raimund T. in Verbindung setzen und sich die Sache schildern lassen. Der Mediator könnte sich dann vermittelnd für Raimund T. bei dessen Arbeitgeber einsetzen und versuchen, eine für beide Seiten annehmbare Lösung zu finden. Raimund T. findet das Angebot der Mediation genau richtig und ist einverstanden.

Alle Seite profitieren

Der Mediator lässt sich von Raimund T. die Angelegenheit ausführlich schildern. Zudem versichert er, dass der Zwischenfall unverschuldet zustande kam und es Raimund T. unangenehm ist. Der Mediator erreicht im Gespräch mit dem Arbeitgeber, dass dieser die Abmahnung zurücknimmt. Raimund T. wird zwar nochmals auf die Gebote zur Corona-Pandemie sensibilisiert, aber das ist für Raimund T. in Ordnung.

Ein sehr erfreuliches Ende dieser unerfreulichen Geschichte – und das ganz ohne langwierige juristische Auseinandersetzung! Die Kosten für die Mediation übernimmt die Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA.

Hintergrund

Dieser Fall ist über die Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz in allen Produkten enthalten, die den Berufs-Bereich für nichtselbständige Tätigkeiten enthalten.

Die Mediation ist ein PremiumService der KS/AUXILIA. Der PremiumService ist in allen unseren Rechtsschutz-Produkten enthalten. Eine Mediation schließt weitere juristische Schritte nicht aus und ist ohne Selbstbeteiligung versichert.

Quelle: KS-Auxilia