Als Besitzer eines Fahrradladens sind Sie der Coronakrise glücklich davongeradelt. Sicher haben auch Sie das eine oder andere E-Bike im Lager stehen. Und sicher wissen auch Sie wie kuschelig es wird, wenn der Akku eines E-Bike in Flammen steht. Ihr Versicherer weiß das übrigens auch!

E-Bike nicht versicherbar?

Keine Chance Inventarversicherung? Fast. Es gibt Gerüchte, gerne auf Händlertagungen gestreut, dass in Versicherungspolicen Metallbrand als versichertes Risiko genannt sein muss. Dem ist nicht so. Richtig ist aber: Viele Versicherer werden sich weigern Ihr Fahrradgeschäft überhaupt noch zu versichern. Und wenn es schon versichert ist, kann ein Akkubrand durchaus zur Ablehnung der Leistung führen. Die Unterschiede zwischen den Gesellschaften sind enorm. Zunächst aber müssen wir eine wichtige Unterscheidung treffen.

Haftpflicht oder Inventar für den E-Bike Handel?

Zwei Mal kanns weh tun.

Der Haftpflichtschaden: ausgelöst durch einen Akkubrand, vernichtet Ihre angemieteten Geschäftsräume und nebenbei noch die Wohnungen darüber. Der Feuerversicherer wird für den Gebäudeschaden in die Tasche greifen, die Hausratversicherungen müssen für die Wohnungen über Ihrem Laden bluten. Und dann? Danach nehmen die ggf. bei Ihnen Regress. Sofern man Ihnen einen Fehler nachweisen kann. Nicht sachgerechte Lagerung der Akkus zum Beispiel. Was steht dazu übrigens in Ihren Versicherungsbedingungen? Ach, nichts? Egal, denn  schwierig könnte es für Sie trotzdem werden. Es gibt nämlich (fast) immer eine Ausrede für die Versicherer.

Der Inventarschaden: Das E-Bike, dessen Akku brannte, ist natürlich hinüber, das kauft wohl keiner mehr. Um die anderen Räder reißt sich auch niemand. Zahlt Ihr Inventarversicherer nun den Schaden? Spannende Frage. Ja, vielleicht. Wenn…

Keine Aussage ist auch eine Aussage

In den Versicherungsscheinen steht meist nichts dazu. Denn die sind in der Regel älter und kennen das Thema noch nicht. Die Versicherer selbst sind noch lange nicht so weit, dass sie dazu Stellung nehmen. Die wissen wohl um das Risiko, sitzen es aber aus. Auf Rückfrage bekommen Sie vielleicht eine solche Antwort:

Grundsätzlich sind Feuerschäden, die durch Lithium-Ionen-Akkus verursacht werden, gedeckt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass behördliche und feuerpolizeiliche Auflagen erfüllt sind. Insoweit ist der Kunde gehalten, sich über die Vorschriften zur Lagerung dieser Akkus zu informieren. Wir empfehlen sich an dem VdS Merkblatt 3103 zu orientieren.

E-Bike Lagerung ausbauen?

Der letzte Satz, nämlich die Empfehlung, sich am VdS-Merkblatt zu orientieren, bedeutet die glasklare Ablehnung eines Feuerschadens durch Lithium-Ionen-Akkus, außer Sie erfüllen die Vorgaben dieses Merkblattes. Haben Sie sich das schon mal durchgelesen? Wenn Sie diese Auflagen erfüllen können, wie verkaufen Sie dann noch Fahrräder?

Forderungen zur Lagerung lauf VdS

Zusatzanforderungen für Batterien mittlerer Leistung

Feuerbeständig bzw. räumlich abgetrennte (mindestens 5 m) Bereiche (z. B. Gefahrstofflager, -container)
Mischlagerungen mit anderen Produkten in einem Regal oder Block sind nicht zulässig
Geeignete Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle
Bei Feuerlöschanlagen => geeignete Löschmittel gemäß Produktdatenblättern

 und die Zusatzanforderungen für Batterien hoher Leistung

Hierfür liegen nach derzeitigem Stand noch keine gesicherten Kenntnisse hinsichtlich adäquater Schutzmaßnahmen vor. Schutzmaßnahmen sind daher in Absprache mit dem Sachversicherer für den Einzelfall zu regeln.
Mögliche Maßnahmen:
Separierung und Mengenbegrenzung
Lagerung in feuerbeständig abgetrennten Bereichen oder mit Einhaltung eines Sicherheitsabstands (räumlichen Trennung von 5 m)
Automatische Löschanlage

Die Lösung

Da kann einem die Freude am Radfahren vergehen, oder? Selbst die Anforderungen für Batterien mittlerer Leistung werden Sie kaum erfüllen können. Außer die bauen jeden Akku aus, tragen ihn in einen Bunker und verwahren ihn dort. Welche Lösung sollten sie statt dessen anstreben?

Die richtigen Versicherungsbedingungen wählen

Suchen Sie sich einen Versicherer, der Ihnen bestätigt, dass er kein Problem mit der Lagerung hat, sofern Sie alle behördlichen und feuerpolizeilichen Vorschriften erfüllen. Das VdS-Formular sollte dem Versicherer so egal sein wie der Reifendruck Ihrer gelagerten Räder. Im Idealfall finden Sie einen Versicherer, der bei Verletzung von Obliegenheiten, also bei NICHTeinhaltung behördlicher Vorschriften, den Schaden nicht komplett ablehnen darf. Oder Sie finden uns, das wäre noch idealer, wenn wir finden die

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