Über die Folgen von Starkregen und der folgenden Überflutung muss an dieser Stelle nicht viel gesagt werden. Warum man sich auch als Bewohner eines Obergeschosses gegen Elementarschäden versichern sollte, erklären wir hier.

Elementarschäden ungeahnten Ausmaßes

Die Elementarschäden im Westen und Süden Deutschlands sind unvorstellbar groß. Selbst die Druckbetankung mit Corona-News in den Medien war vorübergehend beendet. Das persönliche Leid hinter den Unwettern ist unfassbar. Unser Mitgefühl gilt allen Opfern und Betroffenen. Die, welche nicht betroffen sind, hinterfragen derzeit die Möglichkeit, sich selbst zu versichern.  Aber warum, wenn man im 2. oder 3. OG wohnt?

Umzug oder Auszug

Liegt Ihre Wohnung in den oberen Etagen eines Hauses, und Ihres Ermessens nach zu hoch für Überflutungen? Dann könnten Sie trotzdem betroffen sein. Aus Erfahrungsberichten von Flutopfern wissen wir, dass es anders kommen kann. Wurde Ihr Keller geflutet, haben Sie einen anerkannten Elementarschaden. Sie meinen, in Ihrem Keller steht nichts von Wert? Den Schaden aber haben Sie trotzdem. Und die Folgen der Flut werden auch Ihnen zu schaffen machen! In manchen betroffenen Gebieten zum Beispiel wird es über Monate keine Gasversorgung geben. Ist Ihr Haus betroffen, können Sie weder heizen noch duschen. Und mit dem anerkannten Elementarschaden im Keller zahlt Ihre Hausratversicherung die Hotelkosten für den versicherten Zeitraum. Wenn Sie denn Elementarschäden mitversichert haben.

Nicht nur Überflutungen sind Elementarschäden

Die Elementarversicherung leistet nicht nur bei Überflutungen. Es gibt weitere Leistungsmerkmale, die Sie beachten sollten. Lassen wir die Themen Vulkanausbrüche und Erdbeben mal außen vor, diese Schäden sind in Deutschland doch zu unwahrscheinlich. Andere Elementarschäden jedoch sind durchaus denkbar: Erdrutsch zum Beispiel. Oder Schneedruck.

Der nächste Winter

Sicher erinnern Sie sich noch an den letzten Traumwinter, in dem Sie nicht in die Winterskigebiete durften, wegen Corona? Schäden durch Schneedruck sind ebenfalls Elementarschäden. Drückt Ihnen der Schnee das Dach ein, und läuft Ihnen dann die Wohnung mit Tauwasser voll, dann haben Sie einen Elementarschaden. Ihre Wohnung ist unbewohnbar und Sie müssen ins Hotel. Gut, wenn Sie auch als Bewohner einer Dachgeschoßwohnung gegen Elementarschäden versichert sind!

Dringender Apell

Bitte also prüfen Sie Ihre Hausratversicherung auf die Mitversicherung des Themas Elementar. Wenn Sie Kunde bei uns sind, erledigen wir das gerade für Sie. Wenn Sie keine Hausratversicherung haben, fragen Sie gerne eine bei uns an. Alle dafür nötigen Daten können Sie uns digital übermitteln. Auf unserer Website finden Sie die passenden Tools dazu.