Grundfähigkeitsversicherungen werden von manchen Vermittlern als Ersatz für eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung angepriesen. Billiger als der laufende Vertrag, leistet auch, wenn keine Berufsunfähigkeit besteht, das sind meist die Argumente. Es lohnt sich jedoch, genau hinzusehen, denn ein Ersatz sind diese Dinger nicht. Bestenfalls eine Ergänzung, oder eine Notlösung.

Ersatz oder Lösung?

Wenn Sie Dachdecker sind, Schreiner, Maler und Lackierer oder Bäcker, ganz zu schweigen von Altenpflegern und Metzgern, dann kennen Sie das vielleicht: Sie suchen nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung und werden beim Lesen des Angebotes blass. Der Beitrag ist astronomisch hoch, die Leistung meist trotzdem oft aufs 62. Lebensjahr begrenzt. Für Sie könnte eine Grundfähigkeitsversicherung oder Körperschutzpolice oder wie immer sie sich nennt, eine Lösung sein. Denn für Sie ist der Vertrag dann zahlbar.

Kosten beider Varianten

So kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für einen 25-jährigen Maler, oder eine Malerin, monatlich ca. 170 Euro, bei einer versicherten Rente von 1000 Euro, und das nur bis zum 65. Lebensjahr. Die Grundfähigkeitenversicherung kostet etwa 100 Euro weniger, das sind immerhin 1200 Euro weniger im Jahr. Dafür müssen Sie schon ein paar Bahnen Tapete an die Wand kleben. Aber diese Alternative nun wirklich ein Ersatz?

Berufsbegriffe

Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung kennt die Grundfähigkeitspolice den Begriff des Berufes nicht.  Grundschutz, Existenzschutz, Körperschutz… wie immer die Dinger auch heißen, Ihr Beruf spielt für die Leistung am Ende keine Rolle! Deshalb fragen Sie sich: Was will ich versichern? Meine körperliche Unversehrtheit oder einen Ersatz für einen längeren Verdienstausfall? Während die Berufsunfähigkeitsversicherung nämlich zahlt, sobald Sie ihre Tätigkeit, als sagen wir mal Produktmanager, nicht mehr als Halbtagsjob machen können, und zwar mindestens sechs Monate lang, ich die Grundfähigkeitspolice hier fein raus. Die zahlt nämlich bei Verlust von gewissen definierten Fähigkeiten. Wenn Sie nun aber berufsunfähig sind aber die genannten Grundfähigkeiten trotzdem noch vorhanden, gibts keine Leistung.

Grundfähigkeiten als Definition

Die Definition der Grundfähigkeiten ist je Versicherer variabel. Eine gute Aufzählung wäre diese:
Sehen, Hören, Sprechen, Stehen, Sitzen, Gleichgewicht halten, Gebrauch einer Hand, Greifen, Schreiben, Benutzen eines Smartphones, Gebrauch eines Armes, Gehen, Treppe steigen, Nutzung des ÖPNV, eigenverantwortliches Handeln. In besonders günstigen Fällen außerdem Knien und Erheben, Bücken und Erheben, Heben und Tragen und Autofahren. Achten Sie bitte auch darauf, wie viele dieser Fähigkeiten verloren gehen müssen, damit Sie eine Leistung erhalten. Im bestenfall natürlich nur eine einzige.

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Ersatz oder nicht Ersatz?

Sie sehen, es gibt zwar eine Leistungswahrscheinlichkeit, jedoch hat die mit Ihrem Beruf gar nichts zu tun. Klar ist jedoch, dass Sie als Handwerker bei einer der oben genannten Diagnosen höchstwahrscheinlich auch berufsunfähig sein werden. Und in dem Fall ist es immer noch besser Sie haben eine Grundfähigkeitsversicherung die Sie bezahlen können, als gar keinen Vertrag. Denn kein Versicherungsschutz heißt auch kein Ersatz für den Verdienstausfall.

Früher an später denken

Haben Sie Kinder im schulpflichtigen Alter? Dann schließen Sie doch für Ihre Kinder heute schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Ihr Kind wird als Schüler sehr preiswert eingestuft und behält diese Einstufung, selbst wenn es später einen handwerklichen Beruf ergreift. Dies wäre die Ideallösung: Sich gegen Berufsunfähigkeit versichern und einen Beruf ausüben, den man eigentlich gar nicht versichern kann. Das Einzige, was Sie dafür tun müssen, ist früh genug handeln. Zum Beispiel, indem Sie einfach unten auf den Kontaktbutton klicken:)