Sie sind auf den Hund gekommen? Wie schön! Worauf Sie achten sollten bei einer Hundehalterhaftpflichtversicherung, und was so passieren kann, erklären wir Ihnen hier.
Mein Hund, der kleine Racker
Was, wenn der Liebling mal wieder über die Stränge geschlagen hat? Übel nehmen kann man ihm das da nie so richtig, ist doch so ein lieber! Nur, der Geschädigte wird sich damit nicht abfinden lassen. Die richtige Hundehalterhaftpflicht ersetzt den Schaden. Aber Achtung, es gibt Unterschiede!
Zeitwert
Zunächst müssen Sie bedenken: Haftpflichtversicherungen ersetzen immer den Zeitwert der beschädigten Sache. Ein Sofa mit Patina und Liegemulden aus 30 Jahren Intensivnutzung wird eben auch nur eine Entschädigung in Höhe des Wertes eines Sofas mit Patina und Liegemulden aus 30 Jahren Intensivnutzung auslösen. Das ist auch richtig so!
Schaden nachweisen
Wichtig ist, sofern nicht offensichtlich weil es alle gesehen haben: Der Geschädigte muss den Schaden nachweisen. Die Behauptung, „Ihr Hund hat mich vom Fahrrad gezerrt“, reicht nicht. Auch die Schadenshöhe muss der Geschädigte anhand Kaufbelegen von beschädigten Sachen und Kostenvoranschlägen für die Reparatur oder die Neuanschaffung nachweisen .
Klauseln für Hund und Haftpflicht
Ungewollter Deckakt
Hört sich komisch an, kann aber bei Rassehunden fatale Folgen haben. Deckt Ihr Mischling eine läufige Labardorhündin die eigentlich zur Zuchtdeckung vorgesehen war, dann fällt dem Züchter ein ganzer Wurf Nachkommen weg, den er hätte veräußern können. Des einen Uhl ist des anderen Nachtigall, könnte man meinen. Da hatten die zwei eben ihren Spaß… Aber so einfach ist es nicht. Wer einen Rassehund sucht wird die Preise kennen, noch dazu für gesuchte Züchtungen.
Mietsachschäden durch Ihren Hund
Na logo, das ist doch in jeder Haftpflichtversicherung enthalten, oder? In der Tat, damit haben Sie kaum je Probleme. Was aber ist mit mobilen Sachen in gemieteten Ferienhäusern oder Hotelzimmern? Mit den Möbeln in diesen Räumen? Sind die mitversichert? Was meinen Sie? In guten Policen haben Sie dafür Deckung.
Nachwuchs
Schön, wenn Ihr Hund Nachwuchs hat. Über die lieben Kleinen und die Aufregung drumherum vergißt man schon mal die Versicherung. In guten Policen sind die Welpen zunächst mal mitversichert, kostenfrei. Und zwar bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages.
Verzicht auf Leinenzwang
War Ihr Hund nicht angeleint, obwohl dies vorgeschrieben ist, sollte sich ein Versicherer nicht herausreden können. Der Verzicht auf die Leistungsfreiheit, wenn Ihr Hund frei herumlief, sollte immer vereinbart werden.
Was passiert
Ein paar Beispiele: Klein Oskar liegt genüßlich unter der Sonnenliege und wetzt seine Krallen an dem tollen Liegenstoff. Der knirscht so schön, wenn er mit der Kralle drüber fährt. Schadenshöhe 250 Euro. Bruno liebt Motorräder, immer schön. Am liebsten würde er selbst fahren, aber das dürfen Golden Retriever nicht. Aber nebenherlaufen, das geht doch, oder? Schaden an Harley-Davidson nach Sturz: 6500 Euro. Oder Freddy, der freche, den man gerne mal ins Auto sperrt weil er andere Hunde einfach nicht in Ruhe lassen kann. Dumm nur, wenn man ihn in das offen stehende Auto eines Freundes setzt und er dort die Kofferraumverkleidung schreddert. Schaden 1250 Euro.
Sie sehen, Hundehaftpflicht ist wichtig. Sprechen Sie uns gerne an. Oder kommen Sie mit Ihrem Hund vorbei 🙂
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