In der Immobilienbranche geht es um hohe Vermögenswerte, und deshalb gilt seit 1. August gilt eine neue Versicherungspflicht für Immobilienverwalter. Natürlich hat es entsprechende Gesetz einen besonders sperrigen Namen: Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Erstmals wird auch eine Erlaubnispflicht in §34c der Gewerbeverordnung eingeführt. Wer bisher tätig war, darf bis 1. Januar von einer Übergangsfrist ausgehen.

Keine Neuheit

Bislang schon war eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Immobilienverwalter sinnvoll und nun wird sie zur Pflicht. Insbesondere folgende Berufsgruppen der Immobilienbranche sollten eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben: Immobilienverwalter und Immobilienmakler, Immobiliendarlehensvermittler und Immobilienverwerter, Verwaltungsbeiräte von Eigentümergemeinschaften, Unternehmen der Wohnungswirtschaft.

Vermögensschadenhaftpflicht = Pflichtversicherung

Für diese Berufsgruppe fordert der Gesetzgeber nun eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro Versicherungssumme je Versicherungsfall, maximiert auf 1 Mio Euro je Versicherungsjahr. Weil Immobilienverwalter jedoch in der Regel unbegrenzt haften, bedeutet dies, dass die bestehende Haftpflichtversicherung überprüft werden muss. Der Behörde muss eine Versicherungsbestätigung vorgelegt werden, denn ansonsten darf das Gewerbe nicht weiter ausgeübt werden.

Schadensszenario

Es dreht sich hier nicht um Rundungsdifferenzen in der Nebenkostenabrechnung, weil es um viel mehr geht. Zum Beispiel durch die falsche Wahl der Gebäudeversicherung. In der Regel beschafft der Immobilienverwalter den Versicherungsschutz für die Immobilie, und kann dabei durchaus Fehler machen. Deckungsunterschiede, besonders im Bereich der Abwasserleitungsschäden, sind am Markt immens. Ein unversicherter Schaden wäre tragisch, denn keine Eigentümergemeinschaft bleibt gerne auf Kosten sitzen.

Betriebshaftpflichtversicherung für Immobilienverwalter genügt nicht

In der herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherung sind Vermögensschäden aus der Verwaltung NICHT gedeckt. Immobilienverwalter kommen um eine separate Vermögensschadenhaftpflicht nicht umhin, weil sie ja i.d.R. ihr Gewerbe nicht abmelden wollen. Achten Sie jedoch unbedingt auf ausreichende Versicherungssummen und passende Vertragsklauseln, denn was nützt eine Pflichtversicherung die ihre Pflicht nicht gänzlich erfüllen kann?

Haftpflichtversicherung ist nicht gleich Haftpflichtversicherung. Denn gerade in der Immobilienbranche sind Überschneidungen mit anderen Geschäftszweigen recht häufig anzutreffen. Hier gilt es, für Sie die passende Lösung zu finden. Durch unsere Erfahrung und unsere Mitgliedschaft in Verbänden und Arbeitskreisen finden wir auch für Sie die passende Lösung. Sprechen Sie uns an oder buchen Sie gleich hier Ihren Wunschtermin.