Manche Unternehmen trifft die Coronakrise besonders hart. Sollten Sie in der Baubranche sein und unter der aktuellen Lage zu leiden haben, gäbe es evtl. einen Weg, Liquidität ins Unternehmen zu holen. Indem Sie Geld ausgeben. Klingt seltsam, kann Ihnen aber helfen.

Liquidität durch Ausgaben

Corona ist in aller Munde. Zum Glück nur sprichwörtlich. Aber auch wenn sich nicht alle anstecken, so leiden wir doch alle unter der Situation. Im Bausektor sieht es vielleicht noch ganz okay aus, Langfristfolgen könnten trotzdem eintreten. Wichtig wird wieder mal: Sparen. Aber an welchem Ende? Wie wäre es, bereits ausgegebenes Geld zuückzuholen?

Bauunternehmen und Sicherheiten

Als Bauunternehmer kennen Sie die Situation: Sie müssen Sicherheitseinbehalte leisten. Je nach Bausumme betragen diese fünf bis zehn Prozent der Bausumme, und die bleiben fünf Jahre liegen. Wenn Sie noch Sicherheitseinbehalte bei Auftraggebern aus Aufträgen der letzten 5 Jahre liegen haben, dann könnten Sie mittels einer Kautionsversicherung hier schnelle Abhilfe schaffen.
Denn genau diese Sicherheitseinbehalte -also auch die zurückliegenden- lassen sich durch Bürgschaften aktiv ersetzen, so dass Ihre damaligen Auftraggeber diese an Sie vorzeitig auszahlen können.

Liquidität aufsummiert

Fünf bis zehn Prozent der Bausummen addieren sich rückwirkend schnell zu hohen Summen, die Ihrem Unternehmen durch den Abschluß einer Kautionsversicherung schnell zu Liquidität verhelfen können.

Ruhen der Betriebshaftpflichtversicherung

Noch ein Tipp für gebeutelte Friseure, Fitnessstudios und Massagestudiuos: Reden Sie mit Ihrem Betriebshaftpflichtversicherer. Wir waren für unsere Kunden aktiv und konnten erreichen, dass die Betriebshaftpflichtversicherung für den Zeitraum der behördlich angeordneten Schließung „ruht“. Sprich, sie muss nicht bezahlt werden. Natürlich ist das nicht DER große Brocken, das wissen wir. Aber wenns eng wird, dann hilft jeder gesparte Euro. Liquidität zählt!

Gefährdung ausschließen

Beachten Sie jedoch bitte, dass von Ihrem Geschäft in dieser Zeit wirklich KEINE Gefährdung mehr ausgehen darf die Ihnen zur Last gelegt werden kann! Mietsachschäden, die von Ihrem Betrieb ausgelöst werden, auch wenn Sie nicht da sind, wären für den Zeitraum der ruhenden Versicherung NICHT gedeckt. Trennen Sie z.B. alle elektrischen Geräte vom Netz. Kommt es während Ihrer Abwesenheit zu einem Brand im Gebäude, z.B. weil Sie Akkus am Ladeterminal ließen, kann Ihnen das einen Haftungsfall an den Hals bringen. Nehmen Sie unseren Hinweis als Rat, nicht als Handlungsempfehlung! Die Entscheidung, ob Sie auf den Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung verzichten wollen, müssen Sie selbst treffen.
Bleiben Sie gesund!

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