Vielleicht hat sich der Mähroboter ja nur verirrt? Oder hat er doch ein neues Herrchen? Mähroboter pflegen den Rasen, während man selbst durch den Wald joggt oder auch mal arbeiten muss. Aber nicht jede Hausratversicherung ist scharf darauf, diesen Diebstahl zu ersetzen.

 

Mähen und  mähen lassen

Mähroboter sind erst sei Kurzem unterwegs, deshalb wissen alte Hausratversicherungspolicen damit oft nichts anzufangen. Wird der Roboter aus der verschlossenen Garage gestohlen, zahlt Ihnen die Versicherung den Neuwert. Klar, es liegt ja auch ein definierter Einbruch vor. Verschwindet der Roboter aber während seiner Arbeitszeit, gilt das als „einfacher Diebstahl“, und der ist in alten Policen gar nicht oder nur sehr begrenzt versichert. „Einfacher Diebstahl“, was für ein Wort! Ich frage mich oft, ob die Versicherungsbranche sich ihre Vertragsformulierungen im Knast entwerfen lässt.

 

Die Hausratversicherung sollte auf den Mähroboter (auf)passen

Manche Hausratversicherungen zahlen den geklauten Mähroboter nur dann, wenn das Grundstück umzäunt ist. In neueren Verträgen reicht meist eine Umfriedung des Grundstücks mit Hecken, nur muss diese auch geschlossen sein, bis auf den Zugang natürlich. Manche Versicherer verzichten auch komplett auf derlei Vorgaben und werben massiv mit der bedingungslosen Versicherung von Mährobotern.

 

Der geklaute Mähroboter wird bezahlt, und der Rest?

Es lohnt aber immer, die Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung genau anzusehen. Einschränkungen bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind stehen meist ganz am unteren Rand der Versicherungsbedingungen. Was nützt es schon, den freiberuflichen Rasenmäher ersetzt zu bekommen, wenn der Rest der Versicherungsbedingungen nicht passt? Am Ende fährt durch Ihren Garten vielleicht einen neuer automaischer Gärtner; während Sie für Fernseher, Computer, Möbel, Fahrrad und Laufschuhe Ihren Bausparvertrag plündern müssen.

 

Der Mähroboter und die Haftungsfrage

Übrigens: Besitz und Betrieb eines Mähroboters sollte auf alle Fälle auch in Ihrer Privathaftpflichtversicherung gedeckt sein! Nur für den Fall, dass er dem Nachbarn in den Gartenteich fährt und die Kois rasiert. Haftungsfälle können deutlich teurer ausfallen als die Wiederanschaffung eines gestohlenen Mähroboters.
[/av_textblock]