Mobbing, insbesondere Cyber-Mobbing, ist besonders unter Jugendlichen weit verbreitet. Mobbingopfer haben oft lange mit den Folgen zu tun. Um diesem Schmerz nicht auch noch ausufernde Anwaltskosten hinzuzufügen, brauchen Sie eine gute Rechtsschutzversicherung.

Mobbing – eine wahre Geschichte

Die Eltern von Marie, Tobi und Ulla sitzen auf ihrer Terrasse und schauen ihrer Tochter beim Spielen zu. Sie sind froh, dass ihre Tochter Marie wieder fröhlich ist. Die vergangenen Monate waren der blanke Horror.

Marie wurde in einem beliebten Schüler-Chat auf das Übelste beschimpft und beleidigt. Auch Fotos von ihr wurden hässlich verändert und verunstaltet. Es war fast schon ein Shitstorm, obwohl Marie niemanden etwas getan hatte. Aus Sicht der Täterin allerdings schon – Marie hatte die Hauptrolle im Schultheater bekommen und das hatte ihrer Mitschülerin Janina überhaupt nicht gepasst. Deshalb kam diese auf die Idee, unter verschiedenen Pseudonymen Marie im Netz zu mobben.

Mobbing – die stille Bedrohung

Die Eltern von Marie hatten das Mobbing anfangs nicht mitbekommen. Erst als Marie nicht mehr so fröhlich war, sich zurückzog und auch die Noten schlechter wurden, schöpften sie langsam Verdacht. Nach einem Hinweis von anderen Eltern kamen die beiden schließlich auf den Chat. Anhand verschiedenen Einträge und Aussagen wurde schnell klar, dass es sich bei dem „Täter“ um Janina handelte. Doch alleine kamen Tobi und Ulla nicht weiter – die Eltern von Janina sagten einfach, dass ihre Tochter ja erst 12 Jahre alt und daher für nichts verantwortlich sei!

Rechtsbeistand

In ihrer Verzweiflung schilderten Tobi und Ulla die Angelegenheit daraufhin ihrer Rechtsschutzversicherung und bekamen einen spezialisierten Anwalt empfohlen. So einfach, wie es sich Janinas Eltern dachten, war es nämlich nicht. Strafrechtlich konnte Janina aufgrund ihres Alters zwar nicht belangt werden, doch zivilrechtlich schon. Dazu musste sie für ihre Taten die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht haben. Davon konnte man bei Janina durchaus ausgehen.

Zumindest ist es vorbei

Der beauftragte Rechtsanwalt hatte vor Gericht Erfolg. Janina wurde zur Unterlassung derartiger Äußerungen und Posts verurteilt. Außerdem mußte sie ein Schmerzensgeldes in Höhe von 3.000,- € zahlen. Die Richter stellten in dem Urteil fest, dass Janine bei ihren Taten die notwendige Einsichtsfähigkeit hatte. Die Kosten des Rechtsstreits in Höhe von über 1.500,- € mussten am Ende die Eltern von Janina übernehmen.

Quelle: KS-Auxilia

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