Am Ende gewinnt immer die Bank? Versicherungen sollten kein Glücksspiel sein. Also nehmen Sie sich in Acht vor den Obliegenheiten. Und das hat nichts damit zu tun, wer oben liegt. Sondern wer am Ende gewinnt!

Ein Beispiel schlechter Beratung mit Obliegenheitsverletzung

Bei mir saß eine Kundin zur Überprüfung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, abgeschlossen über den Berater ihrer Hausbank. Sie hatte außerhalb des Abfragezeitraums der Gesundheitsfragen Krebs, aber innerhalb des Zeitraums natürlich Nachsorgeuntersuchungen dazu. In den Antrag schrieb der Vertreter, dass die regelmäßigen Untersuchungen normale Vorsorgen gewesen wären, ohne Befunde (was auch falsch war). Auf die Krebsdiagnose angesprochen meinte er, das liege zu lange zurück und ist egal. Klar, er hätte den Abschluß in den Wind schreiben können, wenn er die Erkrankung angegeben hätte.

Am Ende gewann die (Haus)Bank

Wir haben die Versicherung mit diesem Sachverhalt konfrontiert. Ergebnis: Die Kundin ist zunächst aus der Versicherung geflogen, wegen Falschangaben beim Antrag. Das haben wir versucht anzufechten, denn wer deckt schon freiwillig seinen eigenen Versicherungsbetrug auf? Der Versicherer sieht das natürlich anders. Der Vertreter hätte alle Fragen gewissenhaft gestellt und nur die Antworten der Kundin eingetragen. Und jetzt beweisen Sie mal das Gegenteil. Die Beiträge hat sie natürlich nicht zurück bekommen, denn darauf hat sie bei einer Obliegenheitsverletzung keinen Anspruch.

Obliegenheiten?

Im Grunde ist es ganz einfach. Stellen Sie sich vor, Sie wollen ein gebrauchtes Auto kaufen. Den Preis ermitteln Sie per Statistik aus dem Internet. Vor Ort besichtigen Sie das Schmuckstück und fragen dem Verkäufer Löcher in den Bauch. Sie müssen sich darauf verlassen, dass er Ihnen die Wahrheit erzählt, nur so können Sie den Preis realistisch einschätzen. Belügt er Sie, zum Beispiel was die Unfallvorgeschichte angeht, werden Sie ihm das Auto wieder vor die Tür stellen und den Vertrag anfechten.

Na und?

Versicherungsunternehmen sind auch nur Statistiker. Und in jeder Versicherungssparte vertrauen die darauf, dass Sie die Wahrheit sagen. So wird Ihr Risiko bewertet, so wird eine gerechte Prämie ermittelt. Das Ganze geht hier aber noch weiter: Auch im Schadensfalle haben Sie Obliegenheiten. Bricht Ihnen eine Wasserleitung, müssen Sie das Leck sofort schließen lassen. Tun Sie es nicht, z.B. weil Sie erst warten wollen, ob die Versicherung zahlt, und vergrößert sich dadurch der Schaden, muss die Versicherung diesen nicht tragen.

Voraussetzung für Anspruchserhalt

Obliegenheiten zu erfüllen heißt also, sich den Vertragsanspruch zu erhalten. Deshalb sollten Sie besonders genau hinschauen, wenn es mal lax zugeht. Wird Ihr Berater mal ungenau oder wischt Fakten unter den Tisch, kann das teuer werden. Dummerweise gerade dann, wenn Sie die Leistung dringend benötigen. Beantworten Sie alle Fragen des Versicherers genau, nur so ist Ihnen wirklich geholfen.