Laut Koalitionsvertrag sollen Selbständige verpflichtend in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen müssen. Im Moment sieht der Koalitionsvertrag noch vor, Selbständige mit ausreichend „anderer geeigneter“ Vorsorge von der Rentenversicherungspflicht auszunehmen. Was heißt das nun? Und wie reagieren wir Selbständige darauf?

 

Die Basisrente macht das Rennen

Sollte dieses Vorhaben umgesetzt werden, wird nahezu jeder Selbständige zusätzlichen Aufwand für seine Rente einplanen müssen. Nahezu, denn vom Gesetzgeber anerkannt werden wohl nur Vorsorgen, deren Guthaben erst bei Rentenbeginn und nur als Rente abrufbar sein werden. Wer eine solche Basis- oder Rüruprentenversicherung hat, könnte um die Rentenversicherungspflicht herumkommen, in die gesetzliche Rente einzahlen zu müssen. Entscheidend wird jedoch sein, wie der Gesetzgeber mit dem Thema Garantien umgehen wird.

 

Was steht nun genau im Koalitionsvertrag?

„Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind. Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können. Wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen…“

 

Rentenversicherungspflicht unter Garantie?

Das ist nun alles wieder so schwammig wie wir es vom Gesetzgeber gewohnt sind. Wie „sicher“ soll die Rentenhöhe über Grundsicherungsniveau sein? Muss die eigene Basisrente, so man denn eine hat, mit einer Garantie ausgestattet sein? Zählt die Garantierente, nicht die Gesamtrente inkl. Überschüssen? In dem Fall dürfte die Vorsorge schwierig werden, denn bei den heutigen Garantiezinsen braucht es rund 25 Jahre und 900 Euro Monatsbeitrag, um diesen Wert zu erreichen. Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH könnte unter Umständen auch eine betriebliche Altersversorgung anerkannt werden. Doch auch hier gilt: Garantien fressen die Renditen auf, und dann wirds schwierig, die Vorgaben der Koalition zu erreichen.

 

Kopf in den Sand und abwarten

Natürlich verstärkt diese Ungewissheit den aktuellen Trend in der Altersvorsorge: Wer nichts tut, macht auch keine Fehler. Fragt sich nur, was das bringt. Denn eines ist sicher: Das Alter wird kommen. Die Alternative dazu, nämlich gar nicht erst alt zu werden, wünscht sich auch niemand. Selbständige sollten deshalb frühzeitig an später denken. Die Zeit arbeitet für sie, oder gegen Sie. Das Einzige was geschehen kann, wenn Sie zu früh sparen: Sie haben im Alter zu viel Geld. Und Hand aufs Herz (schauen Sie sich mal um), Sie wären der Erste. Und doch, wenn Sie etwas tun, achten Sie drauf: Konzept geht vor Produkt!