Wer haftet für alles und jedes in der betrieblichen Altersversorgung? Der Arbeitgeber! Und weil das immer passt, auch für die Sauerei, dass bei Ledigen fast immer die Hinterbliebenenregelung fehlt. Kaum zu glauben, aber das ist beinahe die Regel!

Ledige vererben nichts

Bei Ledigen wird das eingezahlte Kapital ihrer betrieblichen Altersversorgung nicht vererbt. Es gibt eine „Sterbegeldleistung“, die aber besonders bei langlaufenden Verträgen oft viel niedriger als das Vertragsguthaben.

Das Geld ist nicht weg

Nein, das Geld ist niemals weg, es hat nur jemand anderer. Und in diesem Fall bleibts beim Versicherer. Zumindest das Vertragskapital. Das heißt aber noch nicht, dass die Hinterbliebenen leer ausgehen müssen. Und das ist die nächste Sauerei: Der Arbeitgeber, beraten und verraten vom Versicherungsvermittler, darf nachschießen.

Zahlungsaufforderung

Prozesse um Betriebsrenten werden genug geführt und Urteile gibts auch genug. Unsere Sammlung an diesem Material ist sehr umfangreich. Eines jedoch kann man an den Urteilen immer ablesen: Der Arbeitnehmer genießt in der Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung einen besonderen Schutz. Und Arbeitgeber haben eine umfangreiche Aufklärungspflicht. Diese ist so umfangreich, dass sie ohne Fachkenntnisse kaum zu bewältigen sein wird! Wissen Sie als Arbeitgeber, wie und wo die Hinterbliebenenregelungen abgelegt sind?

Fallstricke

Es gibt unzählige Fallen in der betrieblichen Altersversorgung. Aber sie ist nun mal das intelligente Personalbindungsinstrument schlechthin, auf das Arbeitgeber nicht verzichten sollten. Es kommt nur darauf an, dass sie richtig beraten werden. Denn, und das muß deutlich gesagt werden: Die größte Sauerei ist die mangelhafte Beratung durch unsere eigene Branche, die der Versicherungsvermittler

Denn wir wissen, was wir tun

Ob Sie´s glauben oder nicht, aber so ist es. Bringen wir gemeinsam die betriebliche Altersversorgung Ihres Unternehmens in Ordnung! Lesen Sie auch unsere Ratgeberseite für Arbeitgeber zur Betriebsrente. 

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