Könnte man Unfälle vorhersehen, gäbe es keine. Was aber, wenn man einem in Not geratenen Menschen hilft und dabei selbst zu Schaden kommt? In dem Falle wäre der Unfall doch vorhersehbar gewesen, oder nicht? Zahlt dann die private Unfallversicherung?
Unfall beim Triathlon
Vor einigen Jahren beim Triathlon: Ein Athlet klammert sich an die erste Wendeboje und ruft um Hilfe. Während alle vorbeischwimmen, greift sich ein Sportfreund den Mann und zieht ihn durch das Feld der Schwimmer hinaus ins freie Wasser, Richtung Rettungsboot. Dem Mann ist durch einen Tritt gegen die Schulter der Arm ausgekugelt, er hat furchtbare Schmerzen und natürlich Todesangst, fast einen Kilometer vom Strand entfernt. Was nun, wenn er in einer Panikattacke den Helfer umklammert und unter Wasser zieht? Was wenn der Helfer dadurch zu Schaden kommt?
Unfall als Definition
Unfallversicherungen leisten nach dem Unfallbegriff des Versicherungsvertragsgesetzes, der da lautet: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. In oben beschriebenen Beispiel liegt absolut kein plötzliches Ereignis vor. Wer einem Ertrinkenden hilft, muss damit rechnen, dass der klammert und ihn womöglich selbst in Not bringt. Wie ist dies nun in guten Versicherungsbedingungen formuliert?
Rettungsklausel in der Unfallversicherung
Eine gute Unfallversicherung hat eine Rettungsklausel. Die sollte so oder ähnlich formuliert sein: