Wer Sport treibt, weiß um die Gefahren und kann sie in der Regel gut umgehen. Trotzdem sind Sportunfälle unvermeidbar. Wie aber geht man damit um?
Vorerkrankungen
Die wohl schönste Nebensache der Welt: Laufen! Kommt gleich nach Radfahren und Schwimmen. Wir Sportler wissen natürlich um den Wert unsrer Gesundheit, denn ohne Gesundheit kein Sport. Meist sorgen wir mit einer Unfallversicherung für den Fall der Fälle vor. Qualität ist bei dieser Versicherung weitaus wichtiger als die Versicherungsprämie! Denn wer will schon nach einem Unfall mit der Versicherung streiten? Wir erklären, welche Klauseln in den Bedingungen wichtig sind. Heute: Was tun bei Vorerkrankungen?
Sportunfälle sind keine normalen Unfälle
Kürzung der Leistungen
Nach den AUB darf der Versicherer die Leistung in diesen Fällen kürzen, und zwar im Verhältnis der Vorerkrankung zum Unfall selbst. Hat eine Erkrankung bis zu 25 Prozent Anteil an einem Unfall, so erfolgen grundsätzlich keine Abzüge bei der Schadenszahlung. Beträgt der Mitwirkungsanteil über 25 Prozent am Unfallgeschehen, wird im Normalfall gekürzt. So die Regelung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Unfallversicherungen. Es kommt also auf die erweiterten, auf die Besonderen Versicherungsbedingungen an.
Besondere Bedingungen anstreben
Was müssen wir nun genau beachten? Viele Unfallversicherungen bieten besondere Klauseln an. Eine gute Police verzichtet zum Beispiel auf Kürzungen, wenn die Vorerkrankung bis zu 50 Prozent am Unfall beteiligt ist. Zudem gibt es Bedingungen in denen klar geregelt ist: Unfälle nach Schlaganfällen, Herzinfarkten oder epileptischen Anfällen gelten als „normale“ Unfälle. Solche Versicherungsbedingungen sind es, die Sie anstreben sollten. Zur Beratung für die richtige Unfallversicherung für Sportler geht´s hier.
Im nächsten Beitrag gehts dann um die Mitversicherung der Folgen von Insektenstichen oder Zeckenbissen.