Eine häufig gestellte Frage: Sohn oder Tochter nehmen nach der Schule zunächst einmal kein Studium auf. Sie überbrücken ein Jahr mit einem Minijob und reisen einige Monate um die Welt. Achtung: Für manche Privathaftpflichtversicherer ein Grund zur Ablehnung eventueller Schäden. Denn das Kind ist ja noch kein Student!

Minijobber oder Student?

In einem aktuellen Fall wollte eine Privathaftpflichtversicherung einen Schaden nicht regulieren. Grund: Der schadenverursachende Sohn der Familie ist volljährig und Minijobber, jedoch noch nicht an der Uni eingeschrieben.

Student oder Azubi?

Gute Versicherungsbedingungen sehen daher so aus: Volljährige Kinder sollten solange sie sich noch in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden mitversichert sein. Die Art der Ausbildung sollte, um Mißverständnissen vorzubeugen, genau definiert sein als berufliche Erstausbildung – Lehre und/oder Studium, Betriebspraktika, nicht jedoch Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen u.Ä..

Student oder Arbeitsloser?

Wartezeiten von bis zu einem Jahr nach Beendigung der Schulausbildung gelten in guten Versicherungsbedingungen als „unmittelbar anschließend“. Der Versicherungsschutz sollte auch dann weiter bestehen, wenn während dieses Zeitraumes eine Aushilfstätigkeit ausgeübt wird. Bei Arbeitslosigkeit, wenn sie im direkten Anschluss an die Schul-/Berufsausbildung eintritt, sollte Versicherungsschutz bis zu längstens einem Jahr kein Problem sein.

Und danach?

Psychische Krankheiten sind inzwischen die mit Abstand häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. In vielen Fällen sitzen bereits Schüler oder Auszubildende mit psychischen Belastungen beim Arzt. Danach geht nichts mehr, zumindest wenns um die Absicherung der Arbeitskraft geht. Deshalb ist es sinnvoll, schon Schüler mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu versorgen.