Dachziegel müsste man herstellen, dann hätte man jetzt Hochkonjunktur. Wem Friederike aufs Dach gestiegen ist, der sollte nicht in Panik verfallen. Ein kleiner Leitfaden zur Schadensmeldung nach einem Sturm – oder sonstigem Schaden.

Schadensminderung nach Sturm

Schadensminderung nach einem Sturm ist Ihre Aufgabe, Versicherer sprechen auch von Obliegenheiten im Schadensfall. Sie sind verpflichtet alles zu tun, um die Vergrößerung eines Schadens zu vermeiden. Natürlich sind Sie nicht gezwungen bei Orkanböen auf dem Dach herumzuklettern. Doch Notmaßnahmen wie Abdichtungen sind durchaus Ihre Pflicht.

Fotos, Fotos, Fotos

Es gibt drei Dinge die Sie unbedingt sofort tun müssen: Erstens: Machen Sie aussagekräftige Fotos vom Schaden. Zweitens: Machen Sie aussagekräftige Fotos vom Schaden. Drittens: Machen Sie aussagekräftige Fotos vom Schaden. Die meisten Probleme in der Schadensregulierung treten auf, weil der Schaden mangels Fotos nicht belegt werden kann. Klar, wenn der Sturm ein paar Ziegel verrückt und man schnell die Lücke schließt um größere Schäden zu vermeiden, denkt man kaum ans Fotografieren. Versuchen Sie trotzdem daran zu denken, zumindest an Fotos der Folgeschäden, zum Beispiel der Nässeflecke an der Decke. Meist dokumentieren die Dachdecker den Schaden. Lassen Sie sich die Fotos geben und reichen Sie die weiter.

Seien Sie schnell

Melden Sie den Schaden schnell. Im Zeitalter von Whatsup und Messenger sicher kein Problem mehr. Schicken Sie Fotos und erste Infos über Zeitpunkt und Schadensursache so schnell als möglich an Ihren Versicherungsmakler.

Belege und Kosten beim Sturmschaden

Niemand wird bei einem Dachschaden einen Kassenzettel von der Anschaffung der Dachziegel sehen wollen. Bei solchen Schäden genügen Fotos. Aber bestimmte Hausratversicherungen leisten auch wenn Hausrat auf Balkon oder Terrasse vom Sturm beschädigt wird. Suchen Sie nach Anschaffungsbelegen der beschädigten Stühle oder Tische. Sollten keine Kassenzettel mehr da sein, findet sich im Internet womöglich ein vergleichbares Produkt aus dem Anschaffungsjahr und Sie können eine Preisspanne ermitteln. Sinnvoll sind auch Kostenvoranschläge zur Reparatur der beschädigten Sachen. Sollte Reparatur nicht möglich sein, holen Sie ein Angebot oder eine Recherche zum Preis der Neuanschaffung ein.

Ihr Makler hilft Ihnen

Im Normalfall sollte eine Schadensmeldung geschrieben werden. In unserem Hause übernehmen wir das für Sie, andere Vermittler handeln ebenso. Die Schadensmeldung auf einem Formular des Versicherers sollte möglichst genau ausgefüllt werden. Denken Sie daran: Beim Versicherer sitzen auch nur Menschen über Ihren Papieren. Diese Sachbearbeiter waren nicht vor Ort und können sich nur an Fakten halten. Schadenssachbearbeiter müssen sich auch einer Revision gegenüber verantworten, einfach durchwinken geht deshalb nicht. Im Fall Friderike deuten manche Versicherer schon an, dass sie bis zu gewissen Schadenshöhen auf Fotos und Nachweise verzichten wollen.

Rückfragen sind keine Schikane

Manchmal geht es nicht ganz so glatt, dann kommen Rückfragen auf Sie und uns zu. Das ist keine Schikane sondern einfach gründliche Prüfung des Sachverhaltes. Die Mitarbeiter des Versicherers kennen Sie und Ihre ehrlichen Absichten nicht. Sie müssen manchmal genauer prüfen, denn „Schäden drehen“ ist immer noch ein weit verbreitetes Phänomen. Diese Lasten jedoch fallen immer auf die Versichertengemeinschaft in Form von steigenden Beiträgen zurück.

Natürlich gibt es Unterschiede in der Abwicklung; je nach Schadensart und Versicherungssparte.