Spontane Massenkundgebungen, Kirchenglocken läuten von Nord bis Süd, die Menschen tanzen auf den Straßen. Jubelfeste aller Orten, Fleurop mietet Sondergüterzüge um die Blumengrüße dankbarer EU-Bürger nach Brüssel transportieren zu können. Es ist ein Rausch, eine Zeitenwende, eine dieser Stationen der Menschheitsgeschichte von denen man später seinen Enkeln erzählen wird:  Tränen in den Augen und Fäustlinge über den Händen (weil die Rente für die Heizung zu knapp ist). Ja, wir waren dabei – Halleluja!

 

Für jedes Problem eine Lösung – oder ein neues Problem

Sie haben das alles nicht mitbekommen? Nein, der Syrienkrieg ist noch nicht zu Ende und die Staatsschulden haben sich auch nicht halbiert. Es gibt auch keine wirkliche Lösung in der Flüchtlingsfrage, Europa verkracht sich weiterhin untereinander und Deutschland hat immer noch keine neue Regierung. Aber wer wollte über die Lösung dieser Probleme schon eine Flasche Schampus köpfen? Nein, es geht hier um den ganz großen Wurf aus Brüssel und Berlin, um den Geniestreich geistig armer Eurokraten – zu unser aller Nutzen, es geht um die neue Vermittlerrichtlinie! Ein wahrer Grund zum Feiern! Vor allem für Verbraucher.

IDD und PRIIP-Verordnung

IDD heißt nicht „Ich Denke unter Drogen“, auch wenn das Ergebnis dies in Teilen nahelegt. Nein, IDD ist das Kürzel für die neue Vermittlerrichtlinie, und die soll eigentlich wirklich gute Dinge bewirken. Nämlich den Verbraucherschutz erhöhen, eine einheitliche Beratungsqualität sicherstellen (europaweit) und für Kunden mehr Transparenz in Anlageprodukten schaffen. An sich nichts, was Versicherungsmakler nicht seit Jahren fordern und umsetzen, alles gute Sachen. Trotzdem, mit den Idealen ist das wie mit einem Fluß. Kippst du an der Quelle einen Eimer Farbe ins Wasser, sieht das alles noch toll aus. Mit der Zeit jedoch verwässert alles, es bleibt kaum etwas übrig.

Verbraucherglück 2.0 aus Brüssel

Entscheiden Sie sich für ein Versicherungsanlageprodukt, erhalten Sie zwingend  das neue, standardisierte Basisinformationsblatt (BIB) rechtzeitig vor Antragstellung. So weit, so gut.

Die Basisinformationsblätter, die sogenannten BIBs, wurden auf europäischer Ebene entwickelt und gelten gemäß der europäischen Verordnung (PRIIP-VO) europaweit für „verpackte Anlageprodukte“ bzw. „Versicherungsanlageprodukte“.

Die BIBs beinhalten textliche Ausführungen zum Produkt, der Kapitalanlage des Produkts und der Zielgruppe sowie Kennzahlen zu Kosten, Risiko und Simulationsrechnungen. Alle Kennzahlen sind auf Daten von Musterkunden ermittelt und beziehen sich entsprechend nicht auf Ihren individuellen Vorschlag. Brüssel hat´s echt drauf!

Brüssel er Spitzen

Sie werden also weiterhin unter Informationslawinen verschüttet. Was bitte fangen Sie an mit Produktinformationen die sich gar nicht auf Ihre Anlagewünsche beziehen? Da Ihnen diese Informationen per Mail zugestellt werden, können Sie die noch nicht mal auf dem Klo benutzen, und dafür wären sie geeignet – vorausgesetzt man hat das richtige Papier im Drucker.

Am Ziel vorbei ist auch daneben

Fazit: Anlageprodukte werden nicht billiger durch mehr Bürokratie. Die Informationspflichten gehen komplett am Ziel und am Verbraucher vorbei. Ein guter Versicherungsmakler kann heute mit einem finanzmathematischen Taschenrechner und der Fähigkeit zu lesen, mehr Transparenz erzeugen, als sich die Bürokraten im Elfenbeinturm auch nur vorstellen können. Aber was erwarten wir auch von Bürokraten, deren Altersvorsorge schon von Staats wegen aus jedem Rahmen fällt?