Die richtige Meldung des Schaden erspart viel Schreiberei und Diskussion. Ein kleiner Leitfaden:

Sie kommen aus dem Urlaub zurück und erkennen Ihre Wohnung nicht wieder? Inzwischen gab es eine Verstopfung im Abwasserrohr und Ihre Küche stand unter Wasser. Ein Mega Schaden. Um genau zu sein, stand die Küche unter Abwasser, aber so weit gehen wir gar nicht ins Detail, zu eklig.

Fazit: Aufgequollene Küchenmöbel und durchnässte Wände. Das alles geschah während Ihrer Reise, gammelt also schon ein paar Tage vor sich hin. Was tun?

Was gehört mir?

Stellen Sie zunächst fest, welche der beschädigten Sachen Ihr Eigentum sind. Gehört das Haus Ihnen, kein Problem, dann betrifft der ganze Schaden Sie selbst. Wohnen Sie zur Miete sind durchnässte Wände und ggf. Fußbodenbeläge Sache des Vermieters und dessen Versicherung muss den Schaden daran regulieren. Die Küche aus obigem Beispiel gehört Ihnen? Ein Fall für Ihre Hausratversicherung.

Fotos, Fotos, Fotos

Es gibt drei Dinge die Sie unbedingt sofort tun müssen: Erstens: Machen Sie aussagekräftige Fotos vom Schaden. Zweitens: Machen Sie aussagekräftige Fotos vom Schaden. Drittens: Machen Sie aussagekräftige Fotos vom Schaden. Die meisten Probleme in der Schadensregulierung treten auf, weil der Schaden mangels Fotos nicht belegt werden kann. Klar, wenn der Sturm ein paar Ziegel verrückt und man schnell die Lücke schließt um größere Schäden zu vermeiden, denkt man kaum ans Fotografieren. Versuchen Sie trotzdem daran zu denken, zumindest an Fotos der Folgeschäden, zum Beispiel der Nässeflecke an der Decke.

Seien Sie schnell

Melden Sie den Schaden schnell. Im Zeitalter von Whatsup und Messenger sicher kein Problem mehr. Schicken Sie Fotos und erste Infos über Zeitpunkt und Schadensursache so schnell als möglich an Ihren Versicherungsmakler.

Belege und Kosten zum Schaden

Suchen Sie nach Anschaffungsbelegen der beschädigten Sachen. Sollten keine Kassenzettel mehr da sein, findet sich im Internet womöglich ein vergleichbares Produkt aus dem Anschaffungsjahr und Sie können eine Preisspanne ermitteln. Sinnvoll sind auch Kostenvoranschläge zur Reparatur der beschädigten Sachen. Sollte Reparatur nicht möglich sein, holen Sie ein Angebot oder eine Recherche zum Preis der Neuanschaffung ein.

Ihr Makler hilft Ihnen

Im Normalfall sollte eine Schadensmeldung geschrieben werden. In unserem Hause übernehmen wir das für Sie, andere Vermittler handeln ebenso. Die Schadensmeldung auf einem Formular des Versicherers sollte möglichst genau ausgefüllt werden. Denken Sie daran: Beim Versicherer sitzen auch nur Menschen über Ihren Papieren. Diese Sachbearbeiter waren nicht vor Ort und können sich nur an Fakten halten. Schadenssachbearbeiter müssen sich auch einer Revision gegenüber verantworten, einfach durchwinken geht deshalb nicht.

Rückfragen sind keine Schikane

Manchmal geht es nicht ganz so glatt, dann kommen Rückfragen auf Sie und uns zu. Das ist keine Schikane sondern einfach gründliche Prüfung des Sachverhaltes. Die Mitarbeiter des Versicherers kennen Sie und Ihre ehrlichen Absichten nicht. Sie müssen manchmal genauer prüfen, denn „Schäden drehen“ ist immer noch ein weit verbreitetes Phänomen. Diese Lasten jedoch fallen immer auf die Versichertengemeinschaft in Form von steigenden Beiträgen zurück.

Natürlich gibt es Unterschiede in der Abwicklung; je nach Schadensart und Versicherungssparte.