Wir wollen, dass Sie verstehen, was Ihnen eine Zahnersatzversicherung bieten kann. Denn erstens können viele Begriffe aus der Versicherungswelt können für Sie mehr als verwirrend sein und zweitens zu Missverständnissen führen. Damit Sie sich nicht „verkaufen“, beschreiben wir die einzelnen Leistungspunkte rund um die Zahnzusatzversicherung etwas anschaulicher. Wenn Sie trotzdem noch Fragen haben sollten, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind als Ihr Ansprechpartner für alle Bereiche der Vorsorge sehr gerne für Sie da!

Preis-Leistung-Verzeichnis

Zzahnärztlichen Honorare regelt die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) einheitlich. Für Zahnersatzmaterialien hingegegen existiert keine Liste über Einheitspreise – die Kosten schwanken je nach zahntechnischem Labor teilweise erheblich. Einige Versicherungsgesellschaften halten sich deshalb an festgelegte Preisverzeichnissen, in denen maximal erstattungsfähige Beträge für zahntechnische Laborleistungen und Materialkosten aufgeführt werden.

IGeL-Leistungen in der Zahnersatzversicherung

Medizinische Leistungen, die Sie als Kassenpatient in der Arztpraxis selbst bezahlen müssen, tun Ihrem Konto besonders weh. Es ist beinahe so, als setze Ihr Zahnarzt den Bohrer an direkt an Ihrem Konto an:) Weil die GKV diese Kosten gar nicht übernimmt, sollten Sie diese versichern. Wir nennen diese Leistungen Individuelle Gesundheitsleistungen oder kurz IGeL. Und genau auf diese Kosten kommt es an. Denn es gibt eine Menge Zahnersatzversicherungen die nur den Festzuschuß der GKV erhöhen, nicht aber IGeL-Leistungen erstatten! Also aufgepasst.

Prof. Zahnreinigung (PZR)

Professionelle Zahnreinigung läßt Sie wieder lächeln! So nennen wir die Intensivreinigung Ihrer Zähne mit Spezialinstrumenten. Ziel Ihres Zahnarztes ist es dabei, krank machende und kosmetisch störende Beläge zu entfernen, denn diese erhöhen das Risiko für Karies und Parodontitis. Die sog. PZR ist eine IGeL-Leistung, denn die GKV zahlt Ihnen diese Leistungen meist gar nicht. Aber auch bei vielen private Zahnersatzversicherungen fehlen diese Leistungen. Andere kennen wir, die nur anteilig zahlen. Deshalb erkundigen Sie ich genau, bevor Sie einen Tarif abschließen.

Alterungsrückstellungen

Bildet Ihr Vertrag Alterungsrückstellungen, so legt die Versicherung einen Teil Ihres Beitrags als Sparbeitrag zurück. Mit diesem Sparstrumpf soll die Preissteigerung durch steigendes Alter und damit höherem Risiko ausgeglichen werden. Theoretisch zahlen Sie also während der gesamten Vertragslaufzeit den gleichen Beitrag, denn die Rücklagen sollten ja da sein. Fakt ist jedoch, dass auch diese Tarife mit den Jahren wohl teurer werden müssen. Denn der medizinische Fortschritt ist in den Altersrückstellungen so wenig eingerechnet wie die Steigerungen der Löhne der Mediziner.

GOZ

Die Gebührenordnung für Zahnärzte bestimmt die Vergütung Ihres Zahnarztes. Sie ist sozusagen Ihre Lohnvereinbarungen mit dem behandelnden Zahnarzt. Darüber hinaus regelt sie die Abrechnungshöhe für den Anteil von Behandlungen, die von Ihnen selbst übernommen werden muss.

Höchstsätze GOZ

Unter dem Höchstsatz in der GOZ wird allgemein der 3,5-fache Satz für Zahnarzthonorare, der 2,5-fache für technische Leistungen und
1,3-fache Satz für Laborleistungen verstanden. Je komplizierter der Eingriff, je höher die Rechnung. Klar!

Wartezeiten in der Zahnersatzversicherung

Eine Wartezeit ist eine tariflich festgelegte Frist, während der Sie trotz bestehendem Versicherungsschutz noch keine Rechnungen abrechnen können. Im allgemeinen warten Sie drei Monate ab Versicherungsbeginn auf eine Leistung. Es gibt besondere Wartezeiten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie, hier warten Sie sogar bis zu acht Monate. Erleiden Sie einen Unfall und müssen deshalb behandelt werden, entfallen die Wartezeiten. Sie können in den besonderen Bedingungen eines Versicherers auch verkürzt werden, wodurch sie von Versicherer zu Versicherer stark variieren können.

Heil- und Kostenplan

Der Heil- und Kostenplan wird von Ihrem Zahnarzt erstellt, wenn Sie Zahnersatz benötigen. Ihr Zahnarzt dokumentiert dort den aktuellen Zahnstatus, welche Behandlungen erfolgen sollen und wie hoch die voraussichtlichen Kosten sind. Abhängig von der zu erwartenden Höhe der Gesamtkosten müssen Sie diesen Heil- und Kostenplan Ihrer Zahnersatzversicherung unbedingt vor dem Behandlungsbeginn zur Prüfung vorlegen.

Wurzelbehandlung

Gerne auch Wurzelkanalbehandlung genannt, ist eine zahnmedizinische Methode, abgestorbene oder entzündete Zähne von ihrer Entzündung zu befreien und sie dadurch vor der Herausnahme zu bewahren. Wurzelbehandlungen sind i.d.R. widerliche Prozeduren und enden gerne mal in vereiterten Zahnwurzeln. Die Krankenkassen übernehmen diese Behandlungen nur dann, wenn Sie einen Tarif mit Sonderleistungen haben.

Paradontalbehandlung in der Zahnersatzversicherung

Als Parodontose wird umgangssprachlich oft die Parodontitis bezeichnet. Zahnärzte sprechen so über eine entzündliche Erkrankung des Zahnhalteapparats und einen möglichen Rückgang von Knochen und Zahnfleisch. Unbehandelt wird diese Krankheit früher oder später zunächst zur Lockerung und später zum Verlust Ihrer Zähne. Beachten Sie bitte auch: Liegt schon eine Paradontose vor, sind Sie womöglich nicht mehr versicherbar, oder nur noch eingeschränkt versicherbar.

Fissurenversiegelung

Eine rein prophylaktische Maßnahme. Denn Fissuren sind kleine Einkerbungen auf der Kaufläche eines Zahnes, welche an den großen Backenzähnen oft besonders ausgeprägt sind. Die Dinger sind in der Tiefe meist so fein, dass sie nur schlecht zu reinigen und daherbesonders anfällig für Karies sind. Um einer Karies vorzubeugen, werden die Fissuren versiegelt.

Brackets

Kleine Halterungen für kieferorthopädische Bogendrähte nennen wir Brackets. Im Zuge Ihrer Behandlung wird Ihr Zahnarzt die Brackets mittels einer festen Zahnspange und einem speziellen Kleber auf Ihrem Zahn befestigen.

Invisalign

Die „unsichtbare Zahnspange“. Dabei werden Ihnen transparente, herausnehmbare Schienen („Aligner“) angefertigt, die Sie dann tragen müssen. Diese herausnehmbaren Schienen sind aufgrund des durchsichtigen Materials auf Ihren Zähnen fast nicht zu sehen.

Kieferorthopädische Funktionsanalyse

Gnathologie, auch Funktionsdiagnostik oder Funktionsanalyse genannt, befasst sich mit der Funktion der Kiefer, also der Beziehung von Ober- und Unterkiefer zueinander. Hier können vielfältige Störungen auftreten, die wiederum eine Vielzahl von Beschwerden verursachen können, z.B. schmerzende oder knackende Kiefergelenke. Mittels der Funktionsdiagnostik wird der Ursache der Beschwerden auf den Grund gegangen,
um nachfolgend geeignete Therapiemaßnahmen festlegen zu können.

Implantat

Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel und dient dem Ersatz fehlender Zähne. Implantate sind eine sehr flexible Art des Zahnersatzes, denn auf ihnen können, je nach vorhandener Situation, sowohl Kronen als auch Brücken oder Prothesen verankert werden. Sie bieten somit die Möglichkeit, einen einzelnen Zahn bis hin zum vollständig zahnlosen Kiefer mit einem Zahnersatz zu versorgen.

Inlay

Ein Inlay, auch Einlagefüllung genannt, ist eine Art einer Zahnfüllung. Sie stellt eine Alternative zu einer herkömmlichen plastischen Zahnfüllung dar. Der Unterschied zwischen plastischen Füllungen und Inlays liegt im Aufwand der Herstellung.

KIG

Die „kieferorthopädische Indikationsgruppe“ (KIG) 1 bis 5 bezeichnet den Schweregrad einer Zahn- oder Kieferfehlstellung, wobei die GKV bei Einstufung in KIG 3 (ausgeprägte Zahnfehlstellungen), KIG 4 (stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen) und KIG 5 (extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen) leistet, nicht bei KIG 1 (leichte Zahnfehlstellungen) und 2 (Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung).

Farblose Bögen

Der Bogen, der einzelne Brackets einer festsitzenden Zahnspange verbindet, kann auch farblos sein. Damit sind Zahnspangen weniger auffällig.

Lingualtechnik

Ein kieferorthopädisches Behandlungsverfahren ist die Lingualtechnik, bei dem eine feste Spange (Lingualspange) auf der Zahninnenseite angebracht wird.

Material- und Laborkosten

Hier reden wir über Kosten für zahntechnische Anfertigungen im Labor, z. B. Implantate. Außerdem berechnet Ihnen Ihr Zahnarzt Verbrauchsmaterialien in der Zahnarztpraxis (sog. „Materialkosten“), wie z. B. Material für den Zahnabdruck.

Festzuschuss

Gehören Sie zu den gesetzlich Krankenversicherten, gilt für Sie für Zahnersatz das so genannte befundbezogene Festzuschusssystem. Jede Zahnersatzmaßnahme müssen Sie duch einen Befund beweisen. Dieser wird dann über einen Heil- und Kostenplan der Krankenkasse gemeldet, sofern Sie eine Behandlung wünschen. Ihre Befunde werden dann in einer Liste mit festgesetzten Zuschüssen abgeglichen. Sie können Ihren Festzuschuss durch ein regelmäßig geführtes Bonusheft erhöhen. Im Bereich Zahnerhalt, z. B. für Wurzelbehandlungen, gibt es KEINE befundbezogenen Festzuschüsse, sondern ein Punktesystem, wobei jeder Punkt dann einen bestimmten Wert hat.

Pauschaler/fiktiver Abzug bei Privatarzt

Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung ab, hilft Ihnen diese normalerweise als Zusatz zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Sie soll also die Lücke zwischen Ihrer Regelversorgung durch die Krankenkasse und der höherwertigen privatärztlichen Versorgung decken. Zahnzuatztarife aller Anbieter leisten dann, wenn Ihre gesetzlichen Krankenversicherung auch zahlt. Die meisten reinen Privatzahnärzte haben aber keine Kassenzulassung, daher nehmen die Versicherer oft eine pauschale Leistungskürzung vor. Das heißt, die private Zahnersatzversicherung wird Ihnenvon dem vereinbarten Erstattungssatz, sagen wir zum Beispiel 90 Prozent, einen pauschalen Satz abziehen. Einen Satz, den Ihre gesetzliche Kasse „eigentlich“ per Festzuschuß geleistet hätte.  

Quelle: vema e.G.