Wir alle haben uns so sehr an die moderne Sklaverei gewöhnt, dass uns das Schicksal der Sklaven als selbstgewählt vorgegaukelt werden kann. Und meist glauben wir das auch noch. Das Paradebeispiel: Wir kaufen im Internet ein, natürlich möglichst ganz ohne Versandkosten. Wie viele der Kurierfahrer, die uns die Pakete liefern, sind selbständig? Und was meinen Sie denn, wie hoch ist wohl deren Gewinnmarge? Der Staat will nun gegenlenken und alle Selbständige zur Zwangsrente verdonnern. Gut so!

 

Erstens kommt es anders. Und zweitens als man denkt

Ich will mich hier nicht über laufende die Regierungsbildung und das Drum und Dran auslassen. Wer Geschichtsbücher lesen kann, dem werden sich im Moment ohnehin die Nackenhaare kräuseln. Im Koalitionsvertrag auf Seite 93 gibt es jedoch einen Passus, der hier angesprochen werden muss, denn er betrifft die Versicherungswelt: Rentenversicherungspflicht für Selbständige.

 

Schon jetzt versorgt

Grundsätzlich bauen meisten Selbständigen natürlich auch heute schon für Ihre Rente selbst vor. Das mediale Geschrei, alle Selbständigen würden später dem Staat auf der Tasche liegen, ist nichts als dünne Luft. Bislang stand Selbständigen allerdings zur Vorsorge jeder denkbare Weg offen. Der eine zahlt Versicherungen, ein anderer kauft Immobilien, jener spart in Fonds, dieser kauft Gold. Oft ist es ein Mix aus allen möglichen Anlageformen. Und in vielen Fälle führte der auch zum Erfolg.

 

Grund für die Zwangsrente

Trotzdem sind wohl viele Selbständige im Rentenalter auf Grundsicherung angewiesen. Die Ursachen mögen vielfältig sein: Pech im Geschäft, Scheidung oder vielleicht auch eine eher enttäuschende Entwicklung der gewählten Anlageform. Alles ist möglich. Daneben gibt es eben aber auch viele Selbständige, die gar nicht vorsorgen, weil sie es schlichtweg finanziell nicht können.
Um dem Sozialstaat diese Fälle „vom Hals zu halten“, sollen Selbständige verpflichtend in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen müssen. Und das ist durchaus richtig so. Verpflichtet werden Selbständige, die nicht anderweitig vorgesorgt haben.

 

Ein Auszug aus dem Koalitionsvertrag

„Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind. Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können. Wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen…“

 

Wahlfreiheit zur Zwangsrente mit gewisser Rentenhöhe

Für Selbständige bleibt also eine gewisse Wahlfreiheit bestehen, zumindest wird es keinen Zwang in die Deutsche Rentenversicherung geben, sofern andere geeignete Vorsorgen bestehen. Die Basisrenten, auch Rüruprente genannt, wäre einer dieser möglichen Vorsorgewege. Inwiefern eine betriebliche Altersvorsorge für Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH anerkannt werden wird, sollte an der Auslegung der Definition „insolvenz- und pfändungssicher“ festzumachen sein.
Und natürlich daran, ob der Koalitionsvertrag überhaupt zum Tragen kommt.


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