In welchen Versicherungen sind Folgen von Impfschäden mit gedeckt? Angesichts näher kommender Coronaimpfungen taucht diese Frage aktuell immer wieder auf. Denn wie jedes Medikament, haben auch Impfungen Nebenwirkungen. Unser Tipp: Prüfe vor dem Impfen Deine Unfallversicherung oder schließe eine neue ab. Oder checke Deine Berufsunfähigkeitsversicherung, Deine BUZ. Näheres dazu weiter unten.

So langsam geht es mit den Impfungen gegen Corona nun doch vorwärts. Die Impfskepsis ist längst der Frage gewichen, wann man an der Reihe ist. Im Grunde hoffen wir ja alle, mit dem Stich im Arm ein Stück Normalität zurück zu bekommen. Das wird wohl nicht passieren, denn das scheint nicht das politische Ziel zu sein, aber hoffen dürfen wir ja trotzdem.

Impfschäden durch die Berufsunfähigkeitsversicherung gedeckt?

Gerüchte besagen, Deine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nicht, wenn Du durch einen Impfschaden berufsunfähig wirst. Warum soll das so kommen? Es gibt keine sachliche Grundlage für diese Vermutung. Denn wirst Du im Sinne der Versicherungsbedingungen berufsunfähig, aufgrund einer Erkrankung, welcher auch immer, dann leistet sie. Das ist die versicherungsvertragliche Basis. Natürlich gibt es Ausschlüsse. Zum Beispiel bei vorsätzlicher Handlung. Selbstverstümmelung ist also nicht versicherbar. Aber sich durch eine Coronaschutzimpfung selbst Schaden zufügen? Bewußt? Wie soll das gehen?

Astrazeneca und die Nebenwirkungen

Du impfst Dich freiwillig gegen Corona, und zwar mit Astrazeneca? Und nun hörst Du, Deine Berufsunfähigkeitsversicherung wäre aus der Leistung frei, weil ja Nebenwirkungen bekannt sind? Völliger Quatsch! Dies ist keine vorsätzliche Herbeiführung von Berufsunfähigkeit. Nach dieser Logik dürftest Du noch nicht mal die Weisheitszähne gezogen bekommen, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden.

Keine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn der Fall während Aufenthalt in Kriegsgebieten. Oder wenn Du ein Verbrechen begehst. Aber wie wahrscheinlich ist es, dass Du während einer solchen Aktion, womöglich unter Beschuss, auch noch geimpft wirst? Oder hast Du vor, in eine Arztpraxis zu überfallen, das Personal als Geiseln zu nehmen und Dich nebenbei impfen zu lassen? Du siehts, wie unlogisch die Behauptung ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung würde bei Impfschäden außen vor sein.

Impfschäden nicht verwechseln mit Infektionsklausel

Bitte beachte diesen Unterschied. Die oft zitierte Infektionsklausel in der BUZ hat nichts mit Impfschäden zu tun. Hier geht es darum, dass Berufsunfähigkeit auch dann vorliegt, wenn ein behördliches Verbot gegen Dich ausgesprochen wird. Wenn Du Deinen Beruf wegen einer Infektion nicht mehr ausüben darfst, und dies Dir amtlich bescheinigt wird.

Die Bedingungen der BUZ sind maßgeblich!

Natürlich müssen wir an dieser Stelle ein klein wenig differenzieren.  Denn auch unter Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es gewaltige Qualitätsunterschiede. Wir kennen die feinen Unterschiede und finden für Dich die richtige BUZ! Wenn Du eine suchst. Oder die Leistungen Deiner mal vergleichen willst.

Krankentagegeld oder Verdienstausfallversicherung

Analog zur Berufsunfähigkeitsversicherung, gibt es auch hier keinen Anlass, Impfschäden als Leistungsausschluss anzusehen.

Deine Unfallversicherung und die Impfschäden

Hier kommt unser Tipp zur Absicherung von Corona-Impfschäden. Prüfe Deine Unfallversicherung oder schließe eine geeignete ab. Das geht schnell, ist preiswert und, in guten Policen, ohne Gesundheitsprüfung! Du wirst also, anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, kaum Probleme mit der Annahme Deines Antrages bekommen. Und gerade im Blick auf die Coronaimpfungen ist dies unsere Empfehlung. Denn gute Unfallversicherungen mit wirklich ausgereiften Versicherungsbedingungen leisten bei Impfschäden! Doch natürlich steckt der Teufel steckt im Detail. Alte Verträge zum Beispiel kennen diesen Passus gar nicht, Billiganbieter meist auch nicht.

Ein Beispiel: Cosmos Direkt, Tarif Comfort. Hier besteht Ver­si­che­rungs­schutz für Schutz­imp­fun­gen gegen ei­ni­ge de­fi­nier­te In­fek­tio­nen durch In­sek­ten­sti­che/-bis­se oder sons­ti­ge Ver­let­zun­gen durch Tiere. Hier bekommst Du also nur eine Leistung, wenn die Impfung gegen Tierbisse oder Insektenstiche wirken sollen. Also Tetanus oder Hirnhautentzündung. In der Tarifvariante Basis ist dann noch nicht mal dieser Zusatz enthalten. Dort beschränkt sich die Leistung auf einen Ver­si­che­rungs­schutz für Fol­gen von un­fall­be­ding­ten Heil­maß­nah­men.

Das sollte in den Bedingungen zu Deiner Unfallversicherung stehen

In den Versicherungsbedingungen Deiner Unfallversicherung sollte ganz klar stehen, dass Impfschäden allgemein versichert sind. Wenn es richtig gut formuliert ist, dann zum Beispiel so:

„…gelten Gesundheitsschäden, die durch eine erfolgte Schutzimpfung (Impfschaden) verursacht werden als mitversichert. Ein Impfschaden ist eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsschädigung.“

Jetzt noch eine Unfallversicherung abschließen

Unfallversicherungen sind sehr leicht für Dich zu bekommen. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die Du auch haben solltest. Der Versicherungsschutz kann schon am nächsten Tag beginnen. Gute Policen kennen auch keine Gesundheitsfragen im Antrag. Außerdem ist der Versicherungsschutz vergleichsweise billig zu haben.

Und wo bekommst Du sowas? Na bei uns!