Riester-Rente und Schutz vor Insolvenz?
Rund 16,5 Millionen Riesterverträge existieren in Deutschland. Die Idee dabei ist: Die Riester-Rente sollte die Kürzungen Ihrer gesetzlichen Rente ausgleichen. Denn diese wurde ja reduziert. Doch immer wieder beschäftigen sich Gerichte mit der Frage, ob das angesparte Riesterkapital bis Rentenbeginn insolvenzgeschützt ist.
Keine einheitliche Rechtsprechung zu Insolvenz
In der Vergangenheit vertraten das Landgericht (LG) Dortmund (Urteil vom 21.04.2016, Az.: 2 S 32/15) und das LG Aachen (Urteil vom 08.04.2014, Az.: 3 S 76/13) folgende Auffassung: Das vorhandene Vermögen, das innerhalb der Fördergrenzen angespart wurde, sei insolvenzgeschützt. Die Gesetzeslage, erklärten sie, sei so: Das geförderte Altersvorsorgekapital ist nicht übertragbar und damit nicht pfändbar.
Dagegen vertritt das LG Suttgart mit seinem Urteil vom 21.12.2016 (4 S 82/16) aktuell folgende Auffassung: Das angesparte Vermögen innerhalb eines Riestervertrages ist nicht pfändungssicher. Ausschlaggebend hierfür: Die bestehende Kündigungsmöglichkeit des Versicherten mit Auszahlung des Restkapitals, was sich schädliche Verwendung nennt.
Revision eingelegt
Die beteiligte Versicherungsgesellschaft legte dagegen Revision ein. Grund: Die uneinheitliche Rechtsprechung und zudem grundsätzliche Bedenken bei der Frage, ob staatlich geförderte Altersvorsorge in der Ansparphase pfändungssicher und damit insolvenzgeschützt ist. Die Entscheidung der nächsten gerichtlichen Instanz bleibt somit abzuwarten.
Fazit: Schade – und die Insolvenz kommt später
Der Gesetzgeber sorgt wieder mal für Unklarheit. Die Riesterrente: Das war mal eine Idee zur Verbesserung (eigentlich eher zur Rettung) der privaten Altersversorgung. Freilich, die Riesterrente war eine Zangengeburt, man hätte manches besser machen können. Doch hinterher ist man halt immer schlauer. Urteile wie o.g. jedoch führen dazu, dass für manche Rentner die Insolvenz zusammen mit der Rente eintritt. Viele Riesterzulagen werden schlichtweg nicht abgeholt, das liegt an den Kunden oder/und am Berater, nicht an der Riesterrente als Konzept. Wer mit seinem Riestervertrag unglücklich ist darf gerne den Anbieter wechseln und das Vertragsguthaben mitnehmen. Es gibt durchaus rentable Fondssparpläne für Riestersparer. Mein Rat: Dauerzulagen regelmäßig Antrag kontrollieren (lassen vom Berater), Rendite nachrechnen (lassen vom Berater), Vertrag ggf. wechseln, im Auge behalten.
Quelle: Alte-Leipziger (bearbeitet)
Nachtrag vom Januar 2021
Der obige Text stammt aus 2017. Hätten Sie damals gedacht, dass es so schlimm kommen könnte? Nein, ich meine nicht Corona, das ist an sich schlimm genug. Denn Friseure und Kosmetiker, Gastwirte und Musiker, freiberufliche Lehrer und Caterer zehren gerade ihre Altersvorsorge auf, weil sie nicht arbeiten dürfen und die versprochenen Hilfen ausbleiben. Ich meine dies: In den letzten Jahren hat man Sie und mich schleichend enteignet. Nullzinsen auf Erspartes machten unseren Sparguthaben zu schaffen. Ab diesem Jahr wird es noch besser, denn es werden auf breiter Front Strafzinsen kommen, auch für kleine Beträge. Und die Finanzen des Staates, durch Corona zerrüttet, werden die gewaltige Bezuschussung der Gesetzlichen Rente dauerhaft nicht aushalten. Befassen Sie sich selbst mit Ihrer Vorsorge. Ein Anderer wird das für Sie nicht erledigen!