Als Inhaberin oder Inhaber eines Pflegedienstes wissen Sie um die Pläne, dem Pflegewesen einen bundesweit gültigen Tarifvertrag vorzuschreiben. Das Potential für Kostenexplosionen dadurch liegt zwischen 15 und 30 Prozent. Die Sie weitergeben müssen. Oder auf denen Sie sitzen bleiben. Denn wie Sie auch wissen, ist die Refinanzierung durch die Kassen längst nicht geklärt. Ein Grund mehr, die Kostenstruktur Ihres Betriebes zu prüfen.

Pflegedienste in der Kostenfalle?

Wir wollen uns hier nicht weiter über die Falle auslassen, in die man Sie zu treten zwingen könnte. Was da auf Sie zukommt, wissen Sie selbst am besten. Aber wir können Ihnen ein Angebot machen, Ihre Kosten zumindest im Versicherungswesen ein wenig zu optimieren.

Versicherungskosten für Pflegedienste senken

Als unabhängiger Versicherungsmakler für Gewerbekunden wissen wir natürlich, dass Ihre Versicherungen ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor sind. Und dass Sie ein Auge drauf haben. Wir übrigens auch. So konnten wir in 2021 einem mobilen Pflegedienst mit 40 Fahrzeugen fast 20.000 Euro Versicherungsprämie einsparen. Aber Geld ist nicht alles. Die Leistung muss stimmen. Was können Sie von uns erwarten?

Versicherungskonzepte für Pflegedienste

Wir nutzen keine Produkte von der Stange und unterliegen keinen Vertriebswettbewerben. Für Pflegedienste gibt es Versicherungslösungen, speziell im Bereich der Haftpflicht, die für Ihre Branche gebaut sind. Durch unsere Zugehörigkeit zu Verbänden und Arbeitsgemeischaften unserer Branche können wir auf Lösungen zugreifen, die Sie eben beim „normalen“ Vertrieb selten bekommen. Wenn überhaupt.

Hier gehts zu unserer Themenwebsite speziell für ambulante Pflegedienste. Einfach klicken und alle Infos abholen.

Betriebs- und Berufshaftpflicht für Pflegedienste

Spezielle Deckungsinhalte für Gesundheitsfachberufe

Die Haftpflichtversicherung ist Ihr wichtigster Vertrag! Insbesondere für Ambulante Pflegedienste bevorzugen wir deshalb besondere Versicherungsbedingungen, die spezielle Leistungsinhalte aufweisen und diese auch nennen. Zum Beispiel Deckung für:

  • Fachpflegerische Tätigkeiten, u.a. aus Verabreichen von Spritzen und Injektionen nach ärztlicher Verordnung
  • Verbände und Wundversorgungen; Blutdruckmessungen
  • Blutzuckermessungen
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen; Kompressionsverbände; Packungen und Heilbäder, Heilmassagen, Atemtherapie sowie Hydro- und Elektrotherapie und andere Heilmethoden
  • Verabfolgung von Massagen aller Art, Teil- und Vollmassagen, einschließlich vorschriftsmäßigem Ölen und Pudern, auch unter Verwendung von Massageapparaten
  • Heil-, Kranken- und Sport-Gymnastik bzw. Gymnastik
  • Ansprüche aus Schäden durch Bestrahlungen und Lichtbäder; an gesunden Personen aus sportlichen Gründen oder aus Gründen der Körperpflege; auf ärztliche Anordnung
  • Salben, Tropfen und Spülungen
  • Legen und Wechseln eines Blasendauerkatheters; Darmspülungen und Einläufe; Medikamente richten – verabreichen – überwachen
  • Spezielle fachpflegerische Tätigkeiten, u.a. Versorgung von Patienten mit Port/Parenterale Ernährung
  • Patienten mit Ernährungssonden versorgen
  • Versorgung von Patienten mit Subcutan-Pumpen
  • Patienten mit spezieller Schmerztherapie versorgen
  • Grundpflege, z.B. Pflegeberatung/Erstgespräche/Durchführung von Seminaren sowie Lehrgängen
  • Hilfe und Unterstützung bei der Körperpflege; Hilfe und Unterstützung beim An- und Auskleiden; Hilfe bei der Mobilisation/Geh- und Bewegungsübungen
  • Spezielle Lagerungen; Anleitung von Angehörigen in verschiedene pflegerische Maßnahmen
  • Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach § 39 SGB XI; Beratungsgespräche nach § 37 SGB XI
  • Weitere Leistungen, u.a. Erste-Hilfe-Leistung; aus Besitz, Betrieb und Benutzung medizinischer Apparate, die in der Heilkunde anerkannt sind (siehe aber Ziff. 7.12 AHB); aus Besichtigungen und Begehungen der ambulanten Pflege- / Reha-Einrichtungen durch fremde Personen oder Personengruppen; ehrenamtlicher Hausbesuchsdienst; hauswirtschaftliche Versorgung – jedoch ohne Winterdienst

Inventarversicherung für Ambulante Pflegebetriebe

Die Inhaltsversicherung oder Inventarversicherung sichert Ihr wirtschaftliches Überleben, wenn der Betreib durch Einbruch, Feuer oder anderen versicherten Risiken steht. Leider haben wir die Erfahrung gemacht, dass gerade dieser Versicherungszweig arg unterschätzt wird! Doch die Deckung gegen Betriebsunterbrechung, immer enthalten in unseren Lösungen, ist DER elementare Baustein. Außerdem legen wir besonders großen Wert auf die genaue Bewertung Ihres Inventars, um Sie aus der Unterversicherungsfalle zu holen. Sprechen Sie uns an!

Cyberversicherung für Ambulante Pflegebetriebe

Pflegedienste

Gegen Einbruch sind Sie versichert. Sie nutzen Alarmanlagen oder Wachdienste? Wie aber wehren Sie Einbrecher ab, die aus der Ferne arbeiten? Das neue Stemmeisen ist eine Tastatur am anderen Ende der Welt. Datenklau oder Datenverschlüsselung sind die gängigen Gefahren, denen auch Ihr Pflegebetrieb ausgesetzt ist. Gegen Feuer ist jedes Unternehmen versichert, gegen Cybercrime jedoch fast keines.

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Pflegedienste

Warum sind wir als unabhängiger Versicherungsmakler der Partner für Ihren Ambulanten Pflegebetrieb?

Egal welches Unternehmen, ob Handwerk oder Pflegedienst, unsere Unabhängigkeit hat für Sie sehr große Vorteile! Im Anschluß zeigen wir Ihnen die Unterschiede der einzelnen Vertriebswege auf. Und zwar deshalb weil wir immer noch Sätze wie diesen hören: „Mein Versicherungsmakler von der Allianz…“ Denn so etwas gibt es nicht!

Vermittler der Ausschließlichkeit

Bankenvertriebe

Bankenangeschlossene Vertriebe für Versicherungen beschäftigen sogenannte gebundene Vermittler und sind in den allermeisten Fällen auf nur einen einzigen Anbieter begrenzt. Bei den Sparkassen ist dies zum Beispiel fast immer die Sparkassenversicherung und bei VR-Banken die R+V-Gruppe. Oft hören wir den Satz: Mein Versicherungsmakler von der Bank… Das ist aber nahezu immer falsch. Denn Vertreter der o.g. Versicherung sind eben deren Vertreter. Sie sind das Auge und das Ohr ihres Arbeitgebers und müssen zu dessen Wohl handeln. So wie ein Vertreter eines Automobilherstellers sein Produkt an den Mann oder die Frau bringen muss, so muss der Vertreter der Versicherung für Umsatz bei seinem Unternehmen sorgen. Daran hängt nun mal sein Arbeitsplatz, wenngleich er oder sie oftmals Selbständig ist oder sein muss.

Ausschließlichkeiten der Versicherer

Viele Versicherer in Deutschland haben ihren eigenen Vertrieb. Büros von Handelsvertretern, die als Selbständige für das Versicherungsunternehmen verkaufen „müssen“. Wie bei den Bankenvertrieben auch, sind diese Vermitter die Vertreter ihres Hauses und zum Wohl ihres Arbeitgebers verdammt. Unabhängigkeit ist nicht gegeben.

Was können Sie von diesen Vermittlergruppen erwarten?

  • Auswahl nur aus der Produktpalette des jeweiligen Versicherers
  • Marktkenntnis anderer Tarife meist Null, selten sehr eingeschränkt
  • Thema wird als Produkt verkauft nicht als Lösung, Innovationen in den Bedingungen anderer Anbieter werden verschwiegen
  • kein Marktvergleich seines Produktes mit dem anderer Anbieter
  • oftmals Präsentation der Vorzüge seines Unternehmens als „First Player“
  • Teilnahme an Vertriebswettbewerben, der Verkauf von Produkten kann zu Sondervergütungen führen, damit entfällt die Orientierung am Kundenvorteil
  • Keine persönliche Beratungshaftung. Für die Beratung haftet der Versicherer
  • Durch die Vertriebsorientierung steht der Verkauf an erster Stelle, der Servicegedanke im Nachgang eher nicht (kein Umsatzbringer)

Vermittler der Strukturvertriebe und dergleichen

Über diese Sondergattung berichten wir regelmäßig. Weil uns leider hier die größten Verwerfungen zwischen Kundeninteresse und Vermittlerinteressen auf den Tisch kommen. Ein Beispiel dafür finden Sie in dem Blogbeitrag hinter diesem Link. Das soll nicht heißen, dass dies immer so ist, es gibt auch hier sicher objekte Berater. Sie müssen die nur finden. Strukturvertriebe sind keine unabhängigen Versicherungsmakler, da sie nur über eine eingeschränkte Produktauswahl verfügen. In der Kritik stehen diese Vertriebe oft wegen hoher Produktkosten, Bonifikationsmodellen und abschlussorientierter Verkaufsmethoden. Den Kunden wird dabei oftmals Unabhängigkeit suggeriert, die aber nicht besteht.

Eigene Erfahrungen

Manchmal tun wir uns die Farce an und gehen zu seinem solchen Gespräch mit. Gelegentlich bitten uns unsere Kunden besonders aufdringliche Vermittler dieser Kategorie mit Argumenten loszuwerden. Diese Gespräche verliefen stets als Produktpräsentation mit vorgefertigten Folien. Auf bestehende Verträge wurde insofern nur eingegangen, als das diese gekündigt werden müssen, da man bessere habe. In einem Fall wurde dabei die gesundheitliche Situation des Kunden außer Acht gelassen, der Kunde hätte gar keine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können und seine bestehende verloren. Interessanterweise verrechnete sich der „Kollege“ beim Thema Altersvorsorge des Kunden zu dessen Ungunsten um 80.000 Euro (die seine Lösung durchaus abgeworfen hätte). Durch besonderes Fachwissen oder Kundenorientierung sind uns zumindest diese Vermittler bisher nicht aufgefallen.

Was können Sie von dieser Vermittlergruppe erwarten?

  • Auswahl nur aus der Produktpalette der eigenen Vertriebsstruktur
  • Marktkenntnis anderer Tarife sehr eingeschränkt, Anwendung?
  • Thema wird als Produkt verkauft nicht als Lösung, Innovationen in den Bedingungen anderer Anbieter werden verschwiegen
  • selten Marktvergleich seines Produktes mit dem anderer Anbieter
  • oftmals Präsentation der Vorzüge seines Unternehmens
  • Teilnahme an Vertriebswettbewerben, der Verkauf von Produkten kann zu Sondervergütungen führen, damit entfällt die Orientierung am Kundenvorteil
  • Keine persönliche Beratungshaftung. Für die Beratung haftet das Vertriebsunternehmen
  • Durch die Vertriebsorientierung steht der Verkauf an erster Stelle, der Servicegedanke im Nachgang eher nicht (kein Umsatzbringer)

Mehrfachvertreter

Diese Vermittler sind eine eher selten anzutreffende Spezies, deshalb gehen wir hier darauf nicht näher ein. Sie können sich aber merken, dass sie sozusagen Ausschließlichkeitsvermittler für mehrere Versicherungen sind.

Vermittler als Honorarberater oder Versicherungsberater

Diese Kollegen arbeiten nicht gegen Provision, so wie wir Versicherungsmakler (dazu unten mehr). Versicherungsberater und Honorarberater stellen Ihnen eine Rechnung für Ihre Dienstleistung. Theoretisch ist es dabei egal, ob am Ende eine Versicherung möglich ist. Hat die Beratung stattgefunden, ist das Honorar fällig. Es gibt allerdings auch Abstufungen. Nämlich solche Versicherungsmakler, die zwar kostenfrei beraten, jedoch bei Abschluß eines provisionslosen Tarifes ein Honorar verlangen.

Vom Gesetzgeber gewünscht

Noch im letzten Koalitionsvertrag der großen Koalition stand geschrieben, man wolle die Honorarberatung stärken. Deshalb machte der Gesetzgeber uns unabhängigen Versicherungsmaklern vor Jahren ein unmoralisches Angebot: Wir dürfen unseren provisionspflichtigen Kundenbestand behalten, wenn wir un Zukunft nur noch gegen Honorar beraten. Hintergrund war die versteckte Drohung, dass wir bei Abschaffung des Provisionsmodells alles verlieren werden. Dafür entschieden haben sich die allerwenigsten.

Die Frage, die sich stellt, ist nämlich: Warum soll jemand besser beraten, nur weil er eine Rechnung schreiben darf?

Was können Sie von dieser Vermittlergruppe erwarten?

  • i.d.R. kompletter Marktüberblick
  • Marktkenntnis umfassend
  • Thema wird als Lösung am Kundenwunsch beraten
  • Marktvergleich findet statt
  • Vergütung wird vor dem Gespräch vereinbart
  • keine Teilnahme an Vertriebswettbewerben
  • persönliche Beratungshaftung
  • Service im Nachgang nur gegen Honorar

Unabhängige Versicherungmakler

Kommen wir am Ende nun zu uns selbst. Wir sind unabhängige Versicherungsmakler und laut Gesetz dem Wohl des Kunden verpflichtet. Aber was soll ich sagen: Wir sind gerne unabhängig! Und ja, wir werden vom entsprechenden Versicherer, bei dem wir Sie dann versichern, durch Provisionen bezahlt. Eine Legende besagt, dass wir Makler deshalb immer nur das Produkt anbieten, bei dem für uns die meiste Provision herausspringt. Aber halt, dies ist keine Legende, sondern die dreiste Lüge der (von Steuergeldern lebender) Verbraucherschützer. Dazu können wir nur sagen:

  • Provisionsunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern sind eher marginal, wenn überhaupt vorhanden
  • Die Provisionshöhe wird am Beitrag ermittelt. Wir müssten also stets das teuerste Produkt am Markt verkaufen um unser Einkommen aufzubessern
  • Dies ist jedoch anhand tatsächlicher Markt- und Produktvergleiche so gut wie unmöglich und findet nicht statt.
  • Außerdem werden die Abschluß- und Vertriebskosten in den Produktionformationsblättern offen dargestellt. Ein Vergleich ist also immer möglich

Solche und solche Vermittler

Natürlich gibt es auch unter den Versicherungsmaklern Unfähige. Ein Beispiel dazu können Sie hier nachlesen. Aber dies hier ist ja unser Blog, der Blog der Misch & Wipprecht GmbH. Wir, und viele unserer Kollegen, haben einen anderen Anspruch.

Was können Sie von Misch & Wipprecht GmbH als Ihrem Vermittler und Berater erwarten?

  • umfassender Marktüberblick
  • regelmäßige Weiterbildungen zum Thema
  • Thema wird als Lösung am Kundenwunsch beraten und auch so dokumentiert
  • Marktvergleich findet statt, und zwar inkl. Rahmenverbandslösungen die am Markt nicht öffentlich zugänglich sind
  • Vergütung erfolgt vom Versicherer durch Provision – wir schreiben keine Rechnung
  • Über unsere EndkundenAPP haben Sie 24/7 Zugriff auf Verträge und Dokumente
  • Wir sind telefonisch erreichbar, keine Callcentren, keine externen Office
  • keine Teilnahme an Vertriebswettbewerben
  • Vertriebsziele oder Mindestumsätze sind uns unbekannt
  • persönliche Beratungshaftung
  • Service im Nachgang bei Vertragsbetreuung verpflichtend, da wir eine kleine Bestandspflegeprovision dafür vom Versicherer erhalten

Fazit

  • Wir sind unabhängiger Versicherungsmakler und davon natürlich überzeugt, dass dies die beste Lösung für Ihren Beratungswunsch ist
  • die einzelnen Vermittlergruppen unterscheiden sich erheblich voneinander, genau Hinsehen lohnt
  • Wer eine Rechnung schreiben darf, ist nicht automatisch auch am objektivsten
  • Die größte aller Versicherungen als Vertreter zu repräsentieren, ist kein Beweis dafür, automatisch an Ihrem Vorteil interessiert zu sein