Ein Rechtsstreit ist immer teuer. Den Streit mit einem Arbeitnehmer oder Verstöße gegen das Datenschutzgesetz sollten Unternehmer mit einer Rechtsschutzversicherung für ihr Gewerbe versichern. Was da versichert ist, und warum das Ihnen nutzen kann, lesen Sie hier.

Jedes Unternehmen, egal ob Hausmeisterservice oder produzierendens Gewerbe, braucht eine Rechtsschutzversicherung. Nicht um sich vor unerwünschten Telefonanrufen zu schützen, sondern um seine Existenz zu sichern. Rechtsschutzversicherungen für Gewerbe sind anders gestrickt als zum Beispiel Rechtsschutzversicherungen für Arztpraxen.

Was ist in Rechtsschutz für Gewerbe versichert?

Sie vereinbaren einen Umfang an erforderlichen Leistungen. Dieser sollte für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen ausreichend sein! Zunächst muss jedoch geklärt werden, welche Personen in welcher Eigenschaft zu versichern sind. Dies wären zum Beispiel Sie als Inhaber oder Geschäftsführer. Weiterhin Ihre Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für Sie. Sinnvoll ist der Einschluß des Privatrechtsschutzes für Sie und Ihre Familie. Womit wir bei den Leistungen wären.

Welche Leistungen sind in Rechtsschutz für Gewerbe unter anderem versicherbar?

Immer wieder gerne genutzt: Der Verkehrs-Rechtsschutz für Ihr Unternehmen und für Ihre Privatangelegenheiten. Außerdem der Privat-Rechtsschutz für Sie als Inhaber/Geschäftsführer. Natürlich ist auch der Rechtsschutz für Sie als Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken versicherbar. Wichtig, gerade in heutigen Zeiten ist der Spezial-Straf-Rechtsschutz. Vergessen Sie diesen bitte niemals! Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz kann wichtig sein, wenn Sie gegen eine Versicherung vorgehen wollen. Achten Sie aber darauf, dass Ihr Rechtsschutzversicherer nicht zum gleichen Versicherungskonzern gehört wie zum Beispiel Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung. Es kommt vor, dass ein Rechtsschutzfall gegen das eigene Haus abgelehnt wird. Der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte, also wenn der neue Scanner streikt oder die Hebebühne bricht, ist ein wichtiger Leistungspunkt. Wie auch das Forderungsmanagement, das Ihnen beim Eintreiben offener Rechnungen hilft.

Das waren die Leistungen, und nun einige Leistungsarten

Der Schadenersatz-Rechtsschutz, der Arbeits-Rechtsschutz, der Steuer-Rechtsschutz, der Sozialgerichts-Rechtsschutz, der Straf-Rechtsschutz, der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, der Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, der Daten-Rechtsschutz vor Gerichten…

Streit mit Kunden immer außen vor

Achtung: Sie betreiben Ihre Gewerbe nach bestem Wissen und Gewissen und haben trotzdem Streit mit einem Ihrer Kunden? Nun denken Sie: Kein Problem, ich hab ja meine Rechtsschutzversicherung. Dann liegen Sie leider falsch! Diese Art Stress können Sie nur mit einem besonderen Einschluß versichern, dem Firmen-Vertragsrecht! Das ist immer versicherbar, nur nicht immer bezahlbar.

Was geht meist gar nicht in Rechtsschutz für Gewerbe?

Baurechtsstreitigkeiten, das versichert Ihnen (eigentlich) keiner mehr. Es gibt Ausnahmen für Ihre private Baustelle, aber auch nur bei einem einzigen Anbieter, und das wars für diesen Leistungsteil auch schon. Ähnlich sieht es aus bei Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes. In gewerblichen Versicherungen ist dies nicht abzusichern. Auch hier gilt, für den Privatmann machbar in Grenzen, mit sehr langer Wartezeit. Rechtsfälle des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander sind ebenso ausgeschlossen wie Kapitalanlagestreitigkeiten. Sollten Ihnen Sie Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten drohen, setzen Sie bitte auch nicht auf Ihre Rechtsschutzversicherung. Bei vorsätzlich begangenen Straftaten, nach rechtkräftiges Urteil, oder bei vertragsrechtlichen Streitigkeiten, weil Sie Forderungen an Kunden, Gewährleistungsansprüche von Kunden auf dem Tisch haben, wird in der Regel auch nicht geleistet.

Hier kann der Versicherungsmarkt aber Ausnahmen und zumindest teilweise Deckungslösungen kennen, siehe Firmenvertragsrecht.

Wie läuft der Rechtsschutzfall ab?

Suchen Sie vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen. Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

Was gibt es sonst noch im Bereich Rechtsschutz für Gewerbe?

Eigenschadenversicherung

Ähnlich wie bei der D & O schützt die Eigenschadenversicherung eine Firma vor den Vermögensschäden durch Handlungen und Entscheidungen ihrer Mitarbeiter. Der versicherte Personenkreis ist hier jedoch nicht die Führungsetage, sondern der größere Teil der Mitarbeiter, die eher als Erfüllungsgehilfe tätig sind (inkl. Aushilfen und Praktikanten). Auch hier können größere Schäden verursacht werden: falsch weitergegebene Rabatte an Kunden, vergessenes Komma bei einer Bestellung, einer Zeitarbeitsfirma wird vergessen mitzuteilen, dass keine Arbeiter mehr benötigt werden, etc. Die Eigenschadenversicherung ist eine interessante neue Form des Firmenschutzes.

Rechtsschutzversicherung für Unternehmenslenker („Manager-Rechtsschutz“)

Dieser spezielle Rechtsschutz ist vor allem für Geschäftsführer und Vorstände interessant. Deren Arbeitsverträge fallen mämlich nicht unter die Deckung eines Arbeits-Rechtsschutzes. Diese Art Streitigkeiten könnten über einen Anstellungsvertragsrechtsschutz gedeckt werden. Auch die persönliche Haftung eines Firmenlenkers kann über D & O und/oder speziellen Vermögensschadenrechtsschutzversicherung gedeckt werden. Der dritte Baustein des „Manager-Rechtsschutzes“ deckt die strafrechtliche Verfolgung der versicherten Person. Diese Sonderform der Rechtsschutzversicherung ist jedem Firmenlenker nur wärmstens zu empfehlen.

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