Immer wieder gern gefragt: Mein Kind macht im Rahmen des Fachabiturs ein Schülerpraktikum in einem Unternehmen. Nun soll es mit dem Auto des Chefs zur Post fahren. Darf es das? Die Schule nämlich spricht ein Fahrverbot für Praktikanten aus…

Jugendliche fahren gerne Auto. Dürfen sie?

Klare Antwort: Freilich darf Ihr Kind mit dem Firmenwagen fahren. Einen gültigen Führerschein sollte der Schüler allerdings schon haben, und zwar keinen für begleitetes Fahren!

Fahrverbote sind unnötig

Grund für Fragen dieser Art sind immer Unklarheiten in Fragen der Haftung. Die Schulen fürchten Kostenansprüche der Unternehmen, wenn ihre Schüler ein Fahrzeug des Betriebes beschädigen. Zur Verwirrung trägt wesentlich bei, dass die Schulämter einen Rahmenvertrag über eine Haftpflichtversicherung für ihre Schüler abgeschlossen haben. In diesem Vertrag findet sich die Klausel, dass Schäden an Kraftfahrzeugen nicht versichert sind. Grundsätzlich betrifft diese Frage jedoch jede Tätigkeit eines Praktikanten, egal ob Dienstfahrten, Kaffee kochen oder Akten scannen. Auch einen Scanner oder die Kaffeemaschinen kann der Praktikant zerstören…

Der Außenspiegel ist zerbrochen, weil das Auto drauf liegt…

Es stellt sich die Frage des Sinns eines solchen Haftpflichtvertrages für Schülerpraktikanten. Der Bedingungswortlaut zeigt klar, dass es sich im Grunde um eine Privathaftpflichtversicherung handelt, denn in deren Bedingungen ist die Beschädigung an Kraftfahrzeugen auch meist ausgeschlossen ist. Hat ein solcher Vertrag also einen Sinn? Beschädigungen an jeglichem Firmeneigentum während der Arbeitszeit sind in keiner Weise durch Privathaftpflichtverträge gedeckt, sei es ein Auto oder eine Kaffeemaschine. Für Kraftfahrzeuge des Betriebes besteht i.d.R. eine Kaskoversicherung, die für Schäden am Fahrzeug aufkommt. Ob der Schülerpraktikant mit dem Fahrzeug fahren darf, entscheidet der Vorgesetzte. Die Folgen dieser unternehmerischen Entscheidung kann der Unternehmer der Schule nicht in Rechnung stellen, selbst wenn sie den wirtschaftlichen Verlust des Fahrzeuges bedeuten.

Praktikanten und die gesetzliche Unfallversicherung

Wird der Schülerpraktikant bei Autounfall im Rahmen seines Praktikums verletzt, greifen die Leistungen der Berufsgenossenschaft.