Es gibt Rater, und es gibt Berater. Erstere versuchen gerne die Argumentation mit der Steinaxt. Wenn die Argumente schon falsch sind, dann sollen sie wenigstens weh tun. Werden Sie hellhörig, wenn „Verbrauchertipp“ drauf steht. Oft sind die Tipps recht verbraucht. Ein Beispiel für diesen Schwachsinn:

Experten in Schwachsinn

Da schreibt ein Experte, Betonung liegt auf „Ex“, man solle sein Häuschen niemals bei der Hausbank versichern. Denn, nun lesen Sie selbst:

Schwachsinn GmbH & Co.KG?

Von der Rechtschreibung abgesehen, dürfte dieser „Verbrauchertipp“ gerade gut genug sein um Konfetti für den Karneval daraus zu lochen. Das Rechtsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft ist klar geregelt, auch das der Zahlung im Schadensfalle. Wie rechtfertigt die Buchhaltung des Versicherers denn, einen freigegebenen Schaden eben NICHT an den Geschädigten zu erstatten, sondern an dessen Gläubiger? Größerer Humbug ist kaum vorstellbar. Denn wäre dies möglich, ist es völlig Wurscht, ob die Bank und der Versicherer „vernetzt“ sind. In dem Fall würde die Sparkassenversicherung auch an die Volksbank zahlen dürfen, obwohl sie nichts miteinander zu tun haben. Was für ein Quatsch!

Was tun gegen solchen Schwachsinn?

Leider kommt der Kollege nicht zu Potte, was er denn Besseres empfehlen könnte. Es muss ja neben der beschriebenen Gefahr etwas geben, was den Kunden ruhig schlafen lässt, auch wenn der Dachfirst lichterloh brennt. Leider liegen eben regelmäßig Verträge auf unserem Tisch, die vom Bankenvertrieb kommen und völlig falsch ausgefertig sind. Sorry, aber das ist die Realität.

Welche Fallen drohen?

Oft sind Gebäudeversicherungen nach dem sogenannten Wert 1914 berechnet. Das ist für Endverbraucher nicht nachrechenbar. Die meisten Fehler bei Altverträgen, sind diese:

Baujahr stimmt nicht

Manchmal wird ein Vertrag neu berechnet wenn angebaut wurde. Fälschlich wird dann das Baujahr des Anbaus angenommen, auch weil es dann billiger wird. Achtung, Gefahr der sogenannten Obliegenheitsverletzung!

Anbauten und Ausbauten nicht gemeldet

Sie haben die Wohnfläche vergrößert und der Versicherer weiß nichts davon? Ändern Sie das! Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Vertragsumstellung nicht verar…. werden. Manche Versicherer nehmen in dem Zuge gerne die Abwasserleitungen aus dem Versicherungsschutz heraus. Das dürfen die nicht? Wenn Sie´s unterschreiben…

Bauartklasse falsch

Auch gern genommen: Sie haben ein Holzständerhaus als Massivhaus versichert. Böse Falle! Wußte ich nicht, gilt nicht. Lassen Sie es mal brennen, und dann diskutieren Sie das mal mit dem Versicherer aus. Gilt übrigens auch für die Hausratversicherung. Das Thema wird übrigens bei jedem Versicherer anders behandelt. Manche gehen nach der „überwiegenden“ Bauweise, manche ab 25 Prozent, manche sobald überhaupt eine abweichende Bauart auftaucht – Fläche egal. In einigen wenigen Fällen, ist es dem Versicherer egal.

Denkmalschutz

Gibt bei vielen Anbietern eine Ablehnung, heißt bei bestehendem Vertrag rausschmiß, wenn es bekannt wird. Manche Versicherer gehen damit aber auch gelassen um. Im Schaden kanns brenzlig werden.

Grobe Fahrlässigkeit

Altverträge sind oft billiger als Neuverträge. In vielen aber darf der Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzen, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. In neuen Verträgen sollte das eingeschlossen sein.

Abwasserleitungen außerhalb des Hauses

Ja, auch die unter der Bodenplatte! Die sollten bitte in ausreichender Höhe mitversichert sind. Ausreichende Höhe heißt: Mindestens fünfstellig. Unter 10.000 Euro auf- und zusätzlich 10.000 Euro außerhalb des Grundstücks, sollten Sie es nicht machen (das Doppelte wäre besser). Pfeiffen Sie auf Versicherer die eine Dichtheitsprüfung verlangen, es gibt Alternativen.