Seit längerem ist klar: Selbständige werden zwangsweise in die deutsche Rentenversicherung einzahlen müssen, oder ggf. privat vorsorgen. Das ist auch richtig so!

Warum, lesen Sie zum Beispiel hier.

Regelung für Selbständige im Koalitionsvertrag

Auszug aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom März 2018: »Um den sozialen Schutz von Selbständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z.B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind. Grundsätzlich sollen Selbständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-Out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können. Wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen.«

Ausschüsse tagen

Hierzu tagt der Ausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Experten, Verbänden und unterschiedlichen Interessenvertretungen auf Arbeitsebene über eine mögliche Ausprägung der Versicherungspflicht. Thematisiert wird dabei auch die Ausgestaltung einer Befreiungsversicherung im Rahmen der privaten Vorsorge. Derzeit liegt allerdings noch kein Gesetzentwurf vor und damit auch noch keine gesicherte Kenntnislage. Offensichtlich ist, dass eine Basisrente als private Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) die im Koalitionsvertrag geforderten Produktkriterien am ehesten erfüllt. Folgende Punkte sind hinsichtlich einer »Befreiungsversicherung« derzeit unter anderem in der Diskussion:

Personenkreis Selbständige

Sind nur »Neu-Selbständige« von der Versicherungspflicht betroffen oder auch der Bestand, also diejenigen, die am Stichtag bereits einer selbständigen Tätigkeit nachgegangen sind?

Vertragsgestaltung

Beitragshöhe entsprechend der Regelbeitragszahlung Selbständiger zur GRV – Hälftiger Regelbeitrag: 2019 monatlich 289,70 €

Regelbeitrag

2019 monatlich 579,39 € – Wahlmöglichkeit zur einkommensbezogenen Beitragsleistung zwischen Mindest- und Höchstbeitrag – Geringfügigkeitsgrenze: 450 € im Monat / Beitragsleistung 83,70 € im Monat – Beitragsbemessungsgrenze: 6.700 € im Monat / Beitragsleistung 1.246,20 € im Monat

Erwerbsminderungsrente

Obligatorischer Einschluss einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ohne Gesundheitsprüfung. Ob eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) als Alternative anerkannt wird, ist unklar. Die Höhe der obligatorischen Erwerbsminderungsrente soll sich an der Höhe der Grundsicherung orientieren.

Stichtag für Selbständige

Politisch hat die Thematik der Grundrente wohl Vorrang vor der Einführung der Versicherungspflicht für Selbständige. Ist die Grundrente beschlossen, könnte es mit der Einführung schnell gehen.

Basisrente könnte zur Befreiung für Selbständige führen!

Handlungsempfehlung für Selbständige

Derzeit sind die konkreten Anforderungen an eine Vertragsgestaltung, die als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung angesehen wird und zur Befreiung führt, völlig unklar. Einzig die Basisrente scheint als Vertragsart klar. Bei früheren »Befreiungsaktionen« hat es sich als Vorteil erwiesen, wenn eine entsprechende alternative Private Vorsorge am Stichtag bereits vorhanden war. Ob und inwieweit eine nachträgliche Anpassung eines Basisrentenvertrages an die Befreiungsvoraussetzungen möglich ist, wird von den ggf. notwendigen risikoerhöhenden Komponenten, wie z. B. dem Einschluss einer obligatorischen Erwerbsminderungsrente, abhängig sein.
Quelle: Alte-Leipziger Lebensversicherung


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