Machen wir uns nichts vor, die Sitten sind rauher geworden bei uns. Das bringt manchen Eigenheimbesitzer auf den Gedanken, sein Haus mit teurer Elektronik zu schützen und es mit Überwachungskameras auszurüsten. Aber wie sind die Dinger eigentlich versichert? Zum Beispiel, wenn sie gestohlen oder beschädigt werden?

Überwachungskameras in der Gebäudeversicherung

Es gibt Gebäudeversicherer, die können diese Geräte in den Versicherungsschutz einschließen. Der Versicherungsschutz greift dann nicht nur für die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, sondern auch gegen Diebstahl und Vandalismus. Bei Vandalismus ist allerdings fast immer ein sehr hoher Selbstbehalt vereinbart und die maximale Erstattung ist begrenzt. Bei Diebstahl von außen am Haus angebrachter Sachen, liegt die Maximalerstattung bei den von uns bevorzugten Gebäudeversicherungen bei 1000 Euro. Für Vandalismusschäden an Kameras gilt ein Selbstbehalt, selten unter 500 Euro. Fraglich also, ob dieser Einschluß etwas nützt.

Überwachungskameras in der Elektronikversicherung

Sie können Ihre Überwachungstechnik auch mittels einer Elektronikversicherung gegen diverse Gefahren schützen. Elektronikversicherungen gibt es durchaus auch für Privatleute, nicht nur für Unternehmen. Das Besondere an der Elektronikversicherung sind die viel weiter greifenden Versicherungsbedingungen, im Vergleich zur Gebäudeversicherung.

Fast eine Allgefahrendeckung

In der Elektronikversicherung heißt es sinngemäß, dass Schäden versichert sind durch unvorhersehbar eintretende Zerstörung oder Beschädigung. Diese Formulierung geht viel weiter als die in der Gebäudeversicherung genannten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Diebstahl. Denn in der Elektronikversicherung wird auch geleistet bei Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter, Kurzschluß, Überspannung, Konstruktionsfehler, Frost und vielem mehr.

Überwachungskameras richtig versichern, und das Gebäude auch

Fakt ist jedoch, dass nicht nur die Überwachungstechnik sondern auch das Gebäude an sich ordentlich versichert sein muss. Gerade an dieser Stelle hat sich in den letzten Jahren einiges zum Nachteil des Kunden verschoben. Brüche an Abwasserleitungen außerhalb des Hauses zum Beispiel sind bei den meisten Versicherern inzwischen nicht mehr versicherbar. Und lassen Sie sich nicht von sogenannten Rohrpaketen blenden. Die greifen nur auf dem Grundstück und dies zu sehr begrenzten Summen.

Wärmepumpen

Immer mehr davon sieht man herumstehen: Wärempumpen. Auch diese sind gegebenenfalls gegen Gefahren zu schützen, die weit über Feuer, Leitungswasserschäden oder Sturm hunausgehen!

Ihr Haus, Ihre Kameras, Ihr Geld

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