Berufsunfähigkeitsversicherung und Verweisbarkeit – ein alter Hut

Verweisbarkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Verbraucherschützer reiten noch immer darauf herum, dass Deine Berufsunfähigkeitsversicherung auf die sogenannte abstrakte Verweisbarkeit verzichten soll. Wir wissen nicht, in welchem Jahrhundert die Verbraucherschützer leben. Denn die Tarife, in denen abstrakt auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann, dürften inzwischen wohl ausgestorben sein.

Abstrakte Verweisung in der BUV – Definition

Im Grunde kann man sagen: Der Versicherer prüft im Leistungsfall den Beruf, den Du zuletzt ausgeübt hast. Er prüft nicht, ob Du noch für irgendeine Tätigkeit geeignet bis.

Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung bedeutet also, dass der Versicherer auch in folgendem Fall leistet:

  • Du könntest eine Tätigkeit aufgrund Deiner Ausbildung und Erfahrung ausüben und
  • diese Tätigkeit würde Deiner bisherigen Lebensstellung entsprechen und
  • diese Tätigkeit geht nicht zu Lasten Deiner Gesundheit.

Wenn Du jedoch konkret bereits einen anderen Beruf ausübst, dann sollte der Versicherer trotzdem zahlen, sofern Dein Einkommen geringer ist und die Lebensstellung und Wertschätzung in Deinem neuen Beruf geringer ist als zuvor. Dies nennt man das den Begriff der konkreten Verweisbarkeit.

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Welche Rechte hat ein Berufsunfähigkeitsversicherer bei abstrakter Verweisbarkeit?

Die Verweisbarkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich auf das Recht des Versicherers, den Versicherten auf einen anderen Beruf zu verweisen, wenn er seinen ursprünglichen Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr ausüben kann.

Die genauen Bedingungen hängen vom jeweiligen Vertrag ab. In der Regel gilt jedoch, dass der Versicherer den Versicherten nur auf einen Beruf verweisen darf, der seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Das bedeutet, dass die Tätigkeit ähnliche Anforderungen und Qualifikationen erfordern und ein vergleichbares Einkommen bieten muss.

Im Fall einer Krankenschwester, die aufgrund einer Berufsunfähigkeit ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, könnte der Versicherer sie also nicht einfach dazu zwingen, als Buchhalterin zu arbeiten. Dies wäre nur möglich, wenn sie die entsprechenden Qualifikationen hätte und die Tätigkeit ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechen würde.

Es gibt jedoch inzwischen überwiegend Verträge ohne abstrakte Verweisbarkeit. In diesem Fall würde die Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente zahlen, ohne den Versicherten auf einen anderen Beruf zu verweisen. Es ist daher wichtig, die Bedingungen des Vertrags genau zu prüfen.

abstrakte Verweisbarkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Unterschiede zwischen abstrakter Verweisung und konkreter Verweisung

In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es zwei Arten von Verweisungen: die abstrakte und die konkrete Verweisung.

1. Abstrakte Verweisung: Bei der abstrakten Verweisung kann der Versicherer den Versicherten auf einen anderen Beruf verweisen, den er aufgrund seiner Ausbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten grundsätzlich ausüben könnte, auch wenn dieser Beruf nicht seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Das bedeutet, dass der Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente verweigern kann, wenn der Versicherte theoretisch in der Lage wäre, einen anderen Beruf auszuüben, unabhängig davon, ob eine solche Stelle tatsächlich verfügbar ist oder nicht. Dein Tarif sollte auf die abstrakte Verweisbarkeit verzichten!

2. Konkrete Verweisung: Bei der konkreten Verweisung kann der Versicherer den Versicherten nur auf einen anderen Beruf verweisen, wenn dieser tatsächlich eine Stelle in diesem Beruf angeboten bekommt und diese Stelle seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Das bedeutet, dass der Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente nur dann verweigern kann, wenn der Versicherte tatsächlich eine passende und zumutbare Stelle angeboten bekommt.

In den meisten modernen Berufsunfähigkeitsversicherungen ist die abstrakte Verweisung ausgeschlossen. Es ist jedoch immer wichtig, die genauen Bedingungen des Vertrags zu prüfen.