Oskar ist wasserscheu, was man ihm deutlich ansieht. Läuft er schon im Wald um jede Pfütze herum, so sträubt er sich um so mehr beim oftmals notwenigen Bad. Was geschieht eigentlich, wenn er zum „Kampfhund“ wird und den Inhalt der Badewanne in der Wohnung verteilt? Zahlt die Hausratversicherung Schäden durch Planschwasser? Und was ist ein Schaden durch Wasser überhaupt? Es gibt doch da verschiedene Definitionen.

 

Das Kind mit dem Bade ausschütten

Wenn Dein Hund keine Lust aufs Vollbad hat oder Du beim Wischen den Eimer umstößt, wer kommt dann für den Nässeschaden auf, der entsteht? Immerhin könnten Möbel aufquellen, wenn Wasser unbemerkt darunter stehen bleibt. Aber nicht nur um Planschwasser oder Reinigungswasser geht es. Wie sieht es aus mit Schäden durch Wasser aus Aquarien, Zimmerbrunnen oder Wasserbetten? Wem schon einmal ein 150 Liter Becken gerissen ist, so wie mir, der weiß, wie nass die Wohnung plötzlich sein kann.

 

Wasser aus der Leitung

Um mit einem verbreiteten Irrtum aufzuräumen: Steht Deine Wohnung unter Wasser und die Versicherung soll das bezahlen, dann muss es Leitungswasser sein. Damit gemeint ist Wasser aus Wasserleitungen oder Abwasserleitungen. Nur im Ausnahmefall, wenn der Sturm das Dach fortgetragen hat und Regenwasser eindringt, wird auch dieser Schaden bezahlt, sofern eine Versicherung gegen Sturmschäden besteht. Den Fall der Überflutung lassen wir hier mal außen vor.

 

Neben Leitungswasser auch Planschwasser

In guten Hausratversicherungen sind Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser mit gedeckt. Auch Schäden durch Wasser aus Regenfallrohren, wenn Sie innerhalb des Gebäudes verlaufen, sind in guten Bedingungen gedeckt. Gleiches gilt, wenn Wasser aus Zimmerbrunnen oder Wassersäulen sich selbständig macht.

 

Und der Gebäudeschaden durch Wasser?

Muß das Gebäude saniert werden, weil es von der Decke tropft, kommt es besonders auf gute Bedingungen an. Denn diese Schäden erreichen schnell astronomische Ausmaße und können den Traum vom Eigenheim zum Albtraum werden lassen.  Auch für Gebäudeversicherungen gilt: Die Mitversicherung von Wasserschäden durch Aquarien sollte mitversichert sein, aber auch durch Zimmerbrunnen oder Wassersäulen.

 

Der Teufel im Detail

Ein wichtiger Punkt, der in den Versicherungsbedingungen zur Gebäudeversicherung unbedingt beachtet werden muss: Tritt Wasser bestimmungswidrig aus Wasserleitungen und den daran angeschlossenen Schläuchen aus, soll dies auch als Schaden gelten. Es nützt Dir nichts, wenn der Schlauch der Spülmaschine platzt und dies am Ende nicht mitversichert ist. Nass bleibt in jedem Fall Nass. Und Schaden bleibt Schaden. Und ist der falsch versichert, bleibt Geld zwar Geld, aber eben nicht mehr Deines!

 

Ich will kein klammes Konto

Die passende Hausrat- und Gebäudeversicherung hier finden. Wir beraten Sie offline und online.
Hier Termin buchen