Der feuchte Traum eines jeden Versicherungsvermittlers ist es, eine Zahnarztpraxis zu versichern. Oder zwei. Oder drei. Allerdings sind uns schon Praxen unters Messer gekommen, die waren wie Bäckereifilialen versichert. Da hat wohl einer den falschen Traum geträumt. In diesem Geschäft gilt eines: Keine kleinen Brötchen backen. Worauf es wirklich ankommt, lesen Sie hier.

Woraus besteht eine Zahnarztpraxis?

Unsereiner kennt vom Zahnarzt nur zwei Dinge: Den Stuhl, in dessen Lehne sich heute noch die Spuren unserer Fingernägel finden, und den Bohrer. Wenn Sie Zahnarzt sind, wissen Sie es besser. Sie haben, was die Versicherung Ihrer Zahnarztpraxis angeht, ein Problem. Und das heißt: Medizintechnik. Und darunter fällt so ziemlich alles, abgesehen von dem Sofa im Büro, auf dem Sie Ihr Mittagsnickerchen abliegen.

Medizintechnik – der Pferdefuß der Versicherungspolice

Wir haben schon einige Praxen gesehen, in denen Medizintechnik gar nicht versichert war. Röntgengeräte, Ultraschall, Behandlungsstühle samt Technik, Laboreinrichtung, Mess- und Regeltechnik. Eine normale Elektronikversicherung leistet i.d.R. nicht, der Einschluß von Medizintechnik der Zahnarztpraxis mus explizit im Versicherungsschein genannt sein. Und selbst dann lauert der Teufel im Detail. Herkömmliche Policen sehen eine Kürzung der Schadenszahlung bei Totalschaden vor, wenn der Zeitwert des Gerätes weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt. In diesen Fällen wird dann nur der Zeitwert erstattet. Auf die Weise könnten Sie bei einem Schaden ordentlich drauflegen.

Wenn die Krone wackelt – der Unterversicherungsverzicht

Hand aufs Herz, wissen Sie um den aktuellen Neuwert Ihrer Zahnarztpraxis? Kennen Sie die Zahl genau? Technische und kaufmännische Betriebseinrichtung? Vorräte? Werkzeuge? Wie hoch ist der Neuwert? Wenn Sie den einmal im Jahr abschätzen können und die Zahl stimmt mit der auf Ihrer Police überein, dann droht Ihrer Inventarversicherung wenigstens kein Unterversicherungsverzicht. Und wenn nicht, dann könnte bei einem größeren Schaden Ärger auf Sie zukommen. Wir richten daher in den meisten Fällen Praxisversicherungen nach einer besonderen Berechnungsmethode ein, die Ihnen jede Gefahr der Unterversicherung nimmt. Sprechen Sie uns an!

Grobe Fahrlässigkeit – nicht grobe Behandlung

Folgende Legende geht um: Ein Zahnarzt verläßt seine Praxis bei gekippten Fenstern. Am nächsten Morgen sind seine Behandlungsstühle verschwunden. Diebe haben diese über ein Gerüst abtransportiert, das am Haus stand. Der Einstieg über die gekippten Fenster war am Ende kein Problem mehr. Diese angeblich wahre Geschichte hatte denn Konsequenzen für den Zahnarzt. Die gekippten Fenster stellten eine grob fahrlässige Handlung dar, und der Versicherer kürzte die Entschädigung im Verhältnis der schwere der Mitschuld des Zahnarztes. Hier wohl fast um 100 Prozent. Wir versichern Praxen daher nach Möglichkeit unter weitestgehendem Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ganz verzichten wird kein Versicherer, aber wir können zumindest bis auf sehr hohe Freibeträge drücken und völlig aus der Welt räumen, wenn der Schaden nicht durch Sie selbst verursacht wurde.

Wie viele Löcher hat Ihr Gebiss?

Besser: Wie viele Deckungslücken hat die Police Ihrer Zahnarztpraxis? Es gibt eine Menge Themen die noch hineinspielen. Ihre Berufshaftpflicht sollte auch bei Strafrechtsverfahren in Abwehr gehen. Immerhin werden Verletzungen von Patienten von den Kassen immer öfter als Körperverletzung, und damit als Strafsache angesehen. Unbenannte Gefahren, Verletzung von Obliegenheiten, unklarer Schadenszeitpunkt… Der Möglichkeiten gibt es viele.

Cybercrime – her mit der Kohle

Immer noch belächelt: Internetkriminalität. Wenn der Ihr Kollege vor 40 Jahren seine Praxis abschloß und die Tageseinnahmen zur Bank brachte, dann mußte derjenige, der ihm sein Geld abluchsen wollte, ihm irgendwo auflauern. Böse Zungen behaupten, spätestens hinterm Bankschalter…:)

Die Kriminalität folgt immer den Zahlungsströmen. Und diese laufen heute elektronisch. Außerdem sitzen Sie in Ihrer Praxis auf einem Haufen Daten, die im Darknet hoch gehandelt werden. Ein Datenverlust würde die Behörden auf den Plan rufen, Sie eine Menge Geld kosten und vor allem Ihren Ruf schädigen.

Praxisrechtsschutz für Ihre Zahnarztpraxis

Rechtsschutzversicherung ist nicht gleich Rechtsschutzversicherung. Lesen Sie hier, wie eine Rechtsschutzversicherung für Ihre Zahnarztpraxis auszusehen hat.

Ihr Unternehmen – Ihr Risiko – Ihre Praxisversicherung

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